
Wie der Generalbundesanwalt am vergangenen Donnerstag in einer Pressemitteilung bekannt gab, haben Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei am gleichen Tag den 24‑jährigen Iraker Gailan Al-M. im brandenburgischen Landkreis Barnim festgenommen.
Die Bundesanwaltschaft verdächtigt den jungen Mann der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Auch ein Verstoß gegen das Waffengesetz gehört zu den Al-M. vorgeworfenen Delikten.
Laut Haftbefehl soll es sich bei Gailan Al-M. um einen Islamisten und Anhänger des “Islamischen Staats” handeln. Aufgrund seiner IS-Ideologie habe er im Frühjahr 2025 in Deutschland einen Anschlag gegen vermeintlich “Ungläubige” begehen wollen.
Für den geplanten Anschlag hatte sich Al-M. den Vorwürfen zufolge bereits eine Schusswaffe besorgt und eine in der Hansestadt Bremen gelegene Kirche ausgekundschaftet. Die Bundesanwaltschaft wirft Gailan Al-M. den Versuch vor, für den geplanten Anschlag auch Mittäter anzuwerben. Bis auf eine bislang unbekannte Person scheiterten jedoch die Anwerbeversuche. Mittlerweile sitzt der beschuldigte Iraker in Untersuchungshaft.
Nun wurde bekannt: Der mutmaßliche IS-Terrorist kam durch ein Aufnahmeprogramm 2021 ins Land. Die Deutsche Presse-Agentur berichtet, dass das brandenburgische Sozialministerium die legale Einreise über ein humanitäres Landesaufnahmeprogramm bestätigt hat. Dem Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt zufolge besitzt der in Bagdad geborene Inhaftierte eine Aufenthaltserlaubnis.
Demnach ist die Einreise von Al-M. im Jahr 2021 auf Grundlage des brandenburgischen Landesaufnahmeprogramms Jordanien erfolgt. Laut den Informationen des Potsdamer Ministeriums hatte das Land Brandenburg damals 195 Flüchtlinge in einem mehrstufigen Verfahren ausgewählt und ihnen als besonders Schutzbedürftigen die Einreise nach Deutschland gewährt. Darunter waren auch 107 Minderjährige.
Bei den aus humanitären Gründen Einreiseberechtigten handelte es sich um Menschen, die aus ihren Heimatländern Syrien, Jemen, Irak, Sudan oder Libyen nach Jordanien geflohen waren. An dem Auswahlverfahren beteiligt waren das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und die Internationale Organisation für Migration.
Grundlage des Umsiedlungsprogramms war ein Beschluss des Brandenburger Landtags (Drucksache 7/1816) vom August 2020, der einem Antrag von SPD, CDU und Grünen Folge leistete. Damit sollte Brandenburg Menschen in Not helfen, ihnen Schutz vor Verfolgung bieten und ein Zeichen internationaler Solidarität senden. Die AfD-Fraktion lehnte den Antrag ab.
An der Umsetzung des Programms waren nach Auskunft des Landessozialministeriums auch das Bundesinnenministerium, das Auswärtige Amt sowie humanitäre Organisationen sowie die beiden großen Kirchen beteiligt.
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