
Eine Protestaktion von Bauern in Schleswig-Holstein gegen den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Anfang Januar 2024 wurde zum Anlass für eine juristische Auseinandersetzung zwischen dem Bundestagsabgeordneten Janosch Dahmen vom Bündnis 90/Die Grünen und dem niedersächsischen Bürger Daniel Kindl, der sich im lokalen AfD-Ortsverband engagiert.
Auf eine Solidaritätsbekundung Dahmens mit seinem Grünen Parteikollegen auf X hatte Kindl geantwortet: “Heul leise, du Lappen, das ist erst der Anfang.” Ein Strafbefehl vom Amtsgericht Springe über 1.800 Euro war die Folge. Er traf ein Jahr nach dem Post bei Kindl ein. Bei einer polizeilichen Vorladung im Dezember 2024 hatte sich der betroffene Bürger nicht zum Sachverhalt geäußert.
Wie das Online-Magazin Nius damals berichtete, hatte der Grünen-Politiker Dahmen den Strafantrag gegen Kindl im Februar 2024 selbst gestellt. Das Amtsgericht befand, Kindl habe das Vergehen der Beleidigung begangen und Dahmen in der ihm zustehenden Ehre herabgesetzt.
Kindl lehnte es ab, die verordneten 30 Tagessätze zu zahlen, und zog gegen den Strafbefehl vor Gericht. Den anschließenden Prozess vor dem Amtsgericht Springe verlor er, ebenso unterlag er in der nächsthöheren Instanz vor dem Landgericht Hannover. Letzteres verweigerte eine Vorladung von Dahmen als Zeugen.
Doch Kindl ließ nicht locker und ging zusammen mit seinen Anwälten Viktoria Dannenmaier und Markus Haintz in Revision. Wohl auch, weil Dahmen, wie der Angeklagte gegenüber der Neuen Deister-Zeitung kundtat, zivilrechtliche Ansprüche angemeldet hatte.
Die Revision war nun erfolgreich, wie Rechtsanwalt Markus Haintz heute auf seinem X-Account bekanntgab. Mit einem Beschluss vom 29. Juli 2026 hob das Oberlandesgericht Celle das vorinstanzliche Urteil des Landesgerichts Hannover auf und sprach Daniel Kindl frei.
Das Gericht in Hannover hat der Ansicht des Oberlandesgerichts nach nicht genügend zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit abgewogen. Eine formale Beleidigung liege nicht vor, bei Kindls Entgegnung überwiege das Grundrecht der Meinungsfreiheit und sie sei deshalb nicht strafbar. Die Kosten des Strafverfahrens sowie Kindls Auslagen trägt die Landeskasse.
Ganz beendet ist der “Lappen”-Rechtsstreit damit allerdings noch nicht. Denn noch läuft ein Zivilverfahren. Da Dahmen seinen X-Kontrahenten Kindl dazu aufgefordert hatte, die Äußerung künftig zu unterlassen, hatten Kindls Rechtsanwälte eine negative Feststellungsklage erhoben.
Gemäß der Schilderung von Juristin Viktoria Dannenmaier war vom Landgericht Hamburg im Juni 2026 ein Versäumnisurteil gegen Dahmen ergangen, gegen das der Bundestagsabgeordnete Einspruch erhob. Der Prozess geht im September weiter.
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