
Auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz, jener habe gewünscht, dass “in der längeren Perspektive der nächsten drei Jahre … rund 80 Prozent der in Deutschland sich aufhaltenden Syrer in ihr Heimatland zurückkehren”.
Das bezieht sich auf die laut Ausländerzentralregister noch 948.000 in Deutschland lebenden syrischen Staatsbürger; rund 60 Prozent davon sind Männer. Etwa 300.000 Syrer wurden im Verlauf der letzten Jahre eingebürgert. Im vergangenen Jahr kamen nur noch etwa 40.000 weitere hinzu; etwa 13.000 davon kamen zudem im Rahmen der Familienzusammenführung, die im Sommer gestoppt wurde.
Vorrangig sollten zuerst Straftäter zurück. “Hier haben wir eine kleine Gruppe, aber eine Gruppe, die uns Probleme bereitet, von straffällig gewordenen Syrern, die wir jetzt vordringlich zurückführen wollen”, erklärte Merz. 10.718 Syrer sind ausreisepflichtig; bis auf 931 haben allerdings alle eine Duldung
Es sei an der Zeit, die Kriterien des Schutzbedarfs ein Jahr nach dem Krieg neu zu bewerten. “Das heißt auch: Wer keinen Anspruch mehr auf Aufenthalt hat in Deutschland, der wird Deutschland auch wieder verlassen.”
Die Mehrheit der nach Deutschland geflüchteten Syrer wolle in die Heimat zurückkehren, erklärte Merz. “Sie wollen die Heimat wieder aufbauen”, und viele von ihnen “werden zu Hause gebraucht”.
Im Dezember 2024 hatte das Bundesamt für Migration (BAMF) die Entscheidung von Asylanträgen syrischer Staatsbürger vorerst ausgesetzt und erst im Herbst vergangenen Jahres wieder aufgenommen. Die Aussetzung folgte auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster im Juli 2024, wonach die Grundlage für subsidiären Schutz bei den Syrern entfallen sei. Es bestehe keine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit mehr infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.
Dennoch führte dieses Urteil nicht zu einer Aufhebung des Schutzstatus bei den in Deutschland lebenden Syrern. Das Problem: Ein einmal gewährter Schutzstatus, auch ein subsidiärer, verschwindet nicht einfach. Er wird auch nicht in regelmäßigen Abständen überprüft. Er gilt unbefristet, sofern er nicht widerrufen wird. Nur die ausländerrechtliche Aufenthaltserlaubnis muss mindestens alle drei Jahre erneuert werden. Sofern das BAMF also nicht systematisch Widerrufsverfahren einleitet, bleibt der Status erhalten. Aber noch 2025 führten die meisten vom BAMF geführten Widerrufsverfahren dazu, dass der subsidiäre Schutz weiterhin gewährt wurde.
Freiwillig ausgereist waren bis Ende 2025 höchstens 6.500 Syrer. Auch wenn die Bundesregierung das Budget für Unterstützung bei freiwilliger Ausreise auf 38 Millionen Euro erhöht hat, hat in Umfragen eine Mehrheit erklärt, in Deutschland bleiben zu wollen. Nachdem es zwar möglich war, über die Grenzöffnung kollektiv aufzunehmen, eine Beendigung des Schutzes aber individuell entschieden werden muss, bedeutet das zuerst unzählige weitere Gerichtsverfahren.
Insgesamt sind seit Dezember 2024 bis zu 1,3 Millionen Syrer, die in Nachbarländer geflüchtet waren, dorthin zurückgekehrt, davon etwa 600.000 aus der Türkei und etwa eine halbe Million aus dem Libanon. Die Türkei hatte bis zu 3,5 Millionen Syrer aufgenommen. Die meisten davon ohne Unterstützung durch das UNHCR.
Die Rückkehrer, so Merz, seien wichtig für den Wiederaufbau des Landes. Dazu könnten “maßgeblich diejenigen beitragen, die mit neuen Erfahrungen und neuen Ideen aus ihren Jahren in Deutschland und in aller Welt nach Syrien zurückkehren”.
Während des Staatsbesuchs von al-Scharaa gab es zwar Demonstranten, die ihn begrüßten, aber statt der ursprünglich erwarteten bis zu 3.000 Personen kamen nach offiziellen Angaben nur etwa 150 (es hatte jedoch bereits am Sonntag eine größere Demonstration gegeben); die Zahl der Gegendemonstranten, die sich an mehreren Orten trafen, war größer. Der Vorsitzende der Berliner Polizeigewerkschaft erklärte, dieser Besuch bringe die Berliner Polizei an die Belastungsgrenze. Er machte einen fiskalischen Vorschlag: “Wenn Herr Merz Herrn al-Scharaa einlädt, kann er auch die Rechnung bezahlen und das nicht allein auf die Hauptstadtpolizei abwälzen.”
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