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ZPS-Anklage wegen AfD-Urkundenfälschung laut Urteil gedeckt von "Kunstfreiheit"

rtnews by rtnews
14/01/2026
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Philipp Ruch, vom “Zentrum für Politische Freiheit”, kann sich weiterhin auf die deutsche Justiz verlassen. Ausgehend der nachweislichen Urkundenfälschung im Rahmen einer Anti-AfD-Aktion erkannte die Richterin “den glaubhaften Satirecharakter”. In der Urteilsbegründung heißt es, die AfD “muss sich künstlerische Kritik gefallen lassen”.

Philipp Ruch, Vordenker und Kopf der Aktionstruppe “Zentrum für Politische Schönheit (ZPS)”, erfährt mal wieder die erhoffte mediale Aufmerksamkeit. Ruch wurde gestern in Berlin zu seiner eigenen Überraschung in dem Prozess um mutmaßlich gefälschte Briefe der AfD-Bundesgeschäftsstelle an Parteimitglieder, samt Unterschriften der Parteivorsitzenden, freigesprochen. Laut Medienberichten konnte der Angeklagte die zuständige Richterin von der reinen Satireabsicht überzeugen, obwohl das Gericht laut einer Sprecherin “den Tatvorwurf der Urkundenfälschung als erfüllt ansah”.

“Kunstfreiheit siegt gegen die AfD” jubiliert Philipp Ruch auf X nach dem überraschenden Freispruch durch das Amtsgericht Tiergarten. Laut Berliner Morgenpost habe der Aktivist vermeintlich “nicht damit gerechnet”. Weiter heißt es zu dem Verfahren:

“Er und weitere Unbekannte versendeten vermeintliche Schreiben der AfD-Spitze an Parteimitglieder, in denen diese aufgerufen wurden, Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei einzureichen, um sich auf ein mögliches Verbotsverfahren vorzubereiten.”

Die Anklage lautete “Urkundenfälschung”, da die Schreiben auch die Unterschriften der AfD-Parteivorsitzenden beinhalteten. Die angeschriebenen AfD-Mitglieder wurden demnach aufgefordert, für das medialpolitisch eingeforderte und kursierende Parteiverbotsverfahren “relevante Sachverhalte aus den eigenen Reihen” zu melden, um dann vermeintlich “Verteidigungsstrategien” dagegen entwickeln zu können. Im Gegenzug wurden den Mitgliedern “Vergünstigungen wie Wochenendreisen und Tankgutscheine” versprochen.

Am Ende des Briefes fanden sich dabei die angeblichen Unterschriften der Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla sowie vom Ehrenvorsitzenden Alexander Gauland. 

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten erkannte nun zum Ende der Verhandlung den Tatvorwurf der Urkundenfälschung “zwar als erfüllt an”, so der rbb zusammenfassend, die Aktion an sich sei bei Gesamtbetrachtung jedoch “von der Kunstfreiheit gedeckt gewesen”, so die Einschätzung der Richterin.

Im Plädoyer der Staatsanwaltschaft wurde eine Geldstrafe von 7.200 Euro gefordert. Die Verteidigung von Ruch “sprach sich nach Gerichtsangaben für ein ‘angemessenes Urteil’ aus”. Weiter berichtet der Morgenpost-Artikel:

“Die Richterin folgte der Argumentation Ruchs. Die Aktion sollte als Kunstaktion erkannt werden, was sie auch wurde, so Richterin Schlosser. ‘Die AfD muss sich künstlerische Kritik gefallen lassen.'”

Der ZPS-Aktivist hatte demnach vor der Urteilsverkündung der Richterbank vorgetragen, dass die gesamte Aktion “doch niemand ernst nehmen konnte”, um ohne Folgen weiter zu erklären, dass er seit rund 18 Jahren “bei seinen Aktionen mit gefälschten Signaturen arbeite”, so Ruch. Sollte die Richterin nun zuungunsten dieser Aktionsart urteilen, sehe er sich in seiner Kunstfreiheit eingeschränkt. Erfolgreich argumentierte Ruch demnach final: “Sie berauben mich der Seele meiner Projekte.” 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, in Berufung oder Revision zu gehen. Der Aktivist kündigte umgehend vor der anwesenden Presse an, dass “das Künstlerkollektiv in Zukunft weiter mit Unterschriftenfälschungen arbeiten wird”.

Mehr zum Thema – Das Internet soll prowestlich sein: Berlin und sein weit verzweigtes Zensur-Netzwerk



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Tags: AfDUrkundenfälschunggedecktlautquotKunstfreiheitquotUrteilvonwegenZPSAnklage
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