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Wurden zwei BioNTech-Chargen nach Todesopfern und Impfgeschädigten heimlich zurückgezogen?

rtnews by rtnews
27/11/2024
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Der Opferanwalt Tobias Ulbrich berichtet über zwei bezüglich auf der US-Website VAERS dokumentierter Zahlen über Todesfälle und Nebenwirkungen mehr als auffällige BioNTech-Chargen. Ulbrich resümiert nach Abgleich mit ihm vorliegenden Zahlen, beide Chargen könnten “klammheimlich” zurückgezogen worden sein.

Von Bernhard Loyen

Tobias Ulbrich, ein Hamburger Anwalt, war im Juni des Vorjahres bundesweit als Anklagevertreter im ersten Prozess gegen das Mainzer Unternehmen und “Corona-Impfstoff”-Hersteller BioNTech tätig. Ulbrich erklärte laut Medienberichten, dass er “nach eigenen Angaben deutschlandweit Mandanten in weit mehr als 1.000 Verfahren wegen möglicher Impfschäden betreut”. In einem X-Posting vom 24. November mutmaßt der Anwalt nach Vergleichsauswertungen offizieller und ihm vorliegender Zahlen, dass zwei auffällige BioNTech-Chargen ohne erwartbare Information der Öffentlichkeit vom Markt genommen worden sein könnten.

Als Charge bezeichnet man eine bestimmte Menge gleichartiger Produkte, die entsprechend deklariert, zum Beispiel numerisch, nachverfolgt und zugeordnet werden können. Das “Vaccine Adverse Event Reporting System”, kurz VAERS, ist eine offizielle US-Website, die als Meldesystem für “Verdachtsfälle unerwünschter Wirkungen von Impfstoffen in den USA” fungiert. Ulbrich fragt in seinem ausführlich erläuternden X-Posting:

“Wurden die Chargen EM0477 und EJ6788 vom deutschen Markt als Todes-Chargen zurück gerufen ohne Deklaration gegenüber der Öffentlichkeit?”

SKANDAL: ” Wurden die Chargen EM0477 und EJ6788 vom deutschen Markt als Todes – Chargen zurück gerufen ohne Deklaration gegenüber der Öffentlichkeit?”Sehen wir uns die erste Charge EM0477 nach den Daten bei VEARS an:234 Angehöriger und Ärzte meldeten nach Verabreichung von… pic.twitter.com/SMBq2HA1AL

— Tobias Ulbrich (@AnwaltUlbrich) November 24, 2024

Aufgrund der fortdauernden Anklagevertretungen Geschädigter des neuartigen mRNA-Wirkstoffs Comirnaty des Herstellers BioNTech aus Mainz verglich der Anwalt als Recherchebeispiel offizielle VAERS-Daten zur Chargennummer EM0477. Dazu heißt es nach Auswertung:

  • 234 Angehörige und Ärzte meldeten nach Verabreichung von der Charge EM0477 den Tod nach dieser Impfung
  • 148 Menschen meldeten dauerhafte Schwerbehinderung nach Verabreichung der Charge EM0477
  • 109 Menschen deklarierten lebensbedrohliche Erkrankungen nach Verabreichung von EM0477
  • 513 Ärzte meldeten Patienten nach Verabreichung der Charge EM0477, bei denen eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich wurde
  • 1.218 weitere Menschen meldeten weitere gesundheitliche Schäden nach Verabreichung von EM0477

Ähnliche Größenordnungen und mehr als bedenkliche bis hin zu tödliche Nebenwirkungen finden sich auch für die im X-Posting präsentierte Chargennummer EJ6788. Ulbrich konnte recherchieren, um dabei die Chargendaten seiner Klienten mit den US-Informationen abzugleichen:

“30 Impfzentren, Ärzte und Angehörige meldeten sofort nach Verabreichung von EJ6788 den Tod dieser Menschen. Wir glichen die beiden Chargen mit unserer Statistik ab. Die beiden vorstehenden Chargen übersteigen mindestens um das 5fach die Top 1 – Chargen in unserer eigenen Kanzlei Statistik, was Tote und Verletzte angeht.”

Der Anwalt schlussfolgert, dass die VAERS-Statistik und die Statistik der Kanzlei “gigantisch divergiert”, also voneinander auffällig abweichen. Die “logische” Schlussforderung lautet für Ulbrich daher mutmaßlich:

“Die Charge EM0477 und die Charge EJ6788 wurden vom Markt durch Rückruf zurück genommen und zwar klammheimlich ohne irgendein Aufsehen zu erregen. Anders ist die Divergenz nicht erklärbar.”

Zur Untermauerung seiner Hypothese stellt Ulbrich in dem X-Posting mehrere Chargenlisten zur Verfügung, um zu erklären:

“Jede dort angegebene Charge ist signifikant weniger schadensträchtig als EM0477 und EJ6788 aber es gibt 10 bis 20 mal soviel Schadensmeldungen auf diese Chargen. Das ist nur denkbar, wenn die beiden Chargen ganz schnell nach so vielen Toten vom Markt verschwand.”

Es folgt die unmittelbare Aufforderung: “Welche Staatsanwaltschaft geht diesen beiden Chargen einmal nach?”

In einem weiteren X-Posting stellt der Anwalt die Chargennummern zur Verfügung, “alle von Comirnaty erfassten 149 schadensträchtigen Chargen”, die im Rahmen seiner Tätigkeit als juristischer Opferberater recherchiert und dokumentiert wurden.

In der X-Diskussion unter seinem Beitrag erklärt Ulbrich weiter, dass Anwaltskollegen aufgrund seiner Recherche das zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kontaktierten, um diesbezügliche Erklärungen für die Öffentlichkeit einzufordern. Dazu heißt es:

“Die Rechtsanwältin Dr. Meyer-Hesselbarth wollte die Auswertung des PEIs von den Chargen zu den Verdachtsmeldungen haben. Sie (das PEI; Anm.) erklärten, dass zwar die Information als solche vorlägen, aber eine solche Auswertung nicht extra für das IFG-Verfahren anzufertigen sei, wenn die Auswertung nicht vorliege, womit sie erklärten, eine solche Auswertung nicht vorgenommen zu haben, weil sie ja ansonsten nach ihrer Diktion hätten eine solche vorlegen können.”

In einer weiteren persönlichen IFG-Anfrage Ulbrichs erklärte das PEI demnach, dass sie “die Anzahl der erworbenen und an die Ärzte und Impfzentren vertriebenen Chargen und Dosen nicht herausgeben würden, da es sich um ein Betriebsgeheimnis des Herstellers handele”. Dies betreffe auch “die Zahl der Dosen pro Charge”.

Ulbrich stellt die persönliche These auf:

“Es gibt dann zwei Schlussfolgerungen. Entweder sie haben in den IFG-Anfragen gelogen und oder sie lügen jetzt, indem sie so tun, als hätten sie die Verdachtsmeldungen zu den Chargen ausgewertet. Alle anderen Länder, Dänemark, Niederlande, Spanien, Tschechien und nun auch die USA erklären, dass nur 12 bis 15 Prozent der Chargen alle gesundheitlichen Schäden verursachten. Dann lügen all diese Länder und deren Gesundheitsministerien nach Angabe des PEI auch?”

Zu den Chargennummern und deren Zurverfügungstellung in Deutschland findet sich ein Artikel der Pharmazeutischen Zeitung aus dem Dezember 2021. Dort heißt es:

“Um die Impfpassfälschungen besser eindämmen zu können, wird das Apotheken-Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ab dem 16. Dezember, eine neue Funktion enthalten. Im Portal ‘mein-apothekenmanager.de’ soll es dann eine neue Prüffunktion geben, mit der Apotheker die Chargennummern der verimpften Impfdosen digital zügig überprüfen können. Damit hat der DAV gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eine Möglichkeit entwickelt, zumindest einen Teil der Fälschungen bei den Impfpässen künftig zu erkennen.”

Abertausende Opfer der restriktiven “Impfpolitik” in Deutschland müssen weiterhin auf finanzielle wie generelle politische Unterstützung warten und werden in ihrem Leid alleingelassen. Demgegenüber informierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 25. November:

“Die Long COVID-Forschung von 150 Millionen Euro wird nach Rücksprache mit Finanzminister Jörg Kukies (SPD) auch bei vorläufiger Haushaltsführung nicht gekürzt. Long COVID-Betroffene dürfen nicht für das Ampel aus leiden. Es muss eine Heilung gefunden werden.”

Opferanwalt Ulbrich kommentierte dies mit der Feststellung, dass der Minister eine “inhaltliche Auseinandersetzung scheut, weshalb er mich als Organ der Rechtspflege und Anwalt der Impfgeschädigten auf X geblockt hat”. Ulbrich stellt klar:

“Gut zu wissen, auf wessen Seite er steht – nämlich auf der der Impfhersteller.”

Mehr zum Thema – ARD-Corona-“Aufarbeitung”: Maßnahmengurus zur Prime-Time, Geschädigte um Mitternacht





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Tags: BioNTechChargenheimlichImpfgeschädigtennachTodesopfernundwurdenzurückgezogenzwei
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