Der Zustand der Infrastruktur gilt als einer der wesentlichen Standortnachteile für die deutsche Wirtschaft. Die schwarz-rote Regierung hatte noch vor ihrer Vereidigung weitreichende Grundgesetzänderungen dafür auf den Weg gebracht. Dazu gehören die Aufhebung der Schuldenbremse für den Bedarf der Bundeswehr und ein 500-Milliarden-Euro schweres Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur.
Im Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) wird seit Wochen an den Gesetzentwürfen gearbeitet, die für die Auszahlung der Mittel nötig sind. Unstrittig ist seit März, dass dem Bund aus dem Infrastrukturtopf 300 Milliarden Euro und den Ländern sowie dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) jeweils 100 Milliarden zufließen sollen.
Unklar war bisher, in welche Bereiche die Gelder gehen. Am Dienstag soll neben dem Haushalt dieses Jahres und den Eckwerten für das nächste auch das Errichtungsgesetz für das Sondervermögen inklusive dieses sogenannten Wirtschaftsplans im Kabinett beschlossen werden.
Der Tagesspiegel berichtet mit Verweis auf Regierungskreise, wie diese Mittel verteilt werden könnten. Zwei Drittel der für den Bund vorgesehenen Gelder sollen in die Verkehrsinfrastruktur fließen. So plant der Bund allein (ohne die Aufwendungen für den KTF und die Länder) bis zum Jahr 2029 rund 40 Milliarden Euro pro Jahr zu investieren. Die Verwendung der Mittel wird für jedes Jahr in einem eigenen Wirtschaftsplan in einer Anlage zum Haushaltsgesetz festgeschrieben.
Den Haushalt für das laufende Jahr will Schwarz-rot noch im September final durch den Bundestag und Bundesrat bringen. Entsprechend sollen aus dem diesjährigen Sondervermögen laut Regierungskreisen nur noch 18,9 Milliarden abfließen. Mit 11,7 Milliarden Euro sollen davon über 60 Prozent in die Verkehrsinfrastruktur – also etwa Bahn, Straßen oder Brücken – gehen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Digitalisierung mit vier Milliarden Euro. Die weiteren Mittel verteilen sich auf die Transformation der Krankenhäuser (rund 1,5 Milliarden) sowie die Energie-, Forschungs- und Wohnungsinfrastruktur (jeweils weniger als eine Milliarde).
Den Ländern und Kommunen fließen aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro zu. Laut dem bisherigen Gesetzentwurf sollen die Mittel bis zum Jahr 2036 beantragt werden müssen. Das wären im Schnitt gut acht Milliarden Euro pro Jahr, die in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel auf die 16 Länder verteilt werden. Die förderfähigen Bereiche waren ursprünglich ähnlich wie die auf Bundesebene.
Eine weitere Säule des Sondervermögens ist der Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung. Jedes Jahr fließen dem KTF zehn Milliarden Euro zu. Aus dem Bundesministerium der Finanzen heißt es, dass im laufenden Jahr 36,6 Milliarden Euro an Ausgaben abgehen. Allerdings entfallen davon nur 25,7 Milliarden auf Investitionen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt des KTF für das Jahr 2025 ist mit 16,6 Milliarden Euro der Klimaschutz im Gebäudebereich. Die Entlastung der Verbraucher erfolgt über die Energiepreise (6,3 Milliarden Euro), klimafreundliche Mobilitätsformen (3,2 Milliarden), den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft (2,1 Milliarden), die Transformation der Industrie (1,6 Milliarden) und die Maßnahmen für natürlichen Klimaschutz (0,6 Milliarden) wie die Vernässung von Mooren oder den Waldschutz.
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