Ein Jahr nach dem Messerangriff auf der Wittlicher Säubrennerkirmes war der beschuldigte US-Soldat vergangene Woche von einem US-Militärgericht freigesprochen worden. Nun berichtete der SWR, der Mann habe ein Geständnis abgelegt, das im Prozess nicht verwertet wurde.
Die Staatsanwaltschaft Trier bestätigte, dass der später angeklagte 28-jährige US-Soldat, nachdem er am Morgen nach der Tat festgenommen worden war, “ein umfassendes Geständnis” abgelegt hatte. Dabei habe er sich darauf berufen, seinem Freund zu Hilfe gekommen zu sein, der vom Opfer angegriffen worden sei.
Die Militärrichterin habe dieses Geständnis nicht als Beweis zugelassen, da die Aussage bei der Polizei “nicht freiwillig war”. Der SWR vermutet, dass diese Bewertung damit zu tun hat, dass er zum Zeitpunkt der Vernehmung noch nicht ausgenüchtert war; er habe aber trotz ordnungsgemäßer Belehrung freiwillig auf einen Anwalt bei der Vernehmung verzichtet.
Im Verlauf des Verfahrens gab es zahlreiche Widersprüche. Ausgerechnet der Angeklagte erklärte im Prozess, er habe einen Schlag auf den Kopf bekommen und könne sich an nichts erinnern; seine deutsche Ehefrau wiederum erklärte erst, sie habe die Tatwaffe noch nie gesehen, sagte dann vor Gericht jedoch aus, sie habe das Messer in der Tatnacht in seiner Wohnung gesehen. Da nicht nur der Angeklagte, sondern auch sein Freund Blutspuren des Opfers an Kleidung und Schuhen hatten, ließ sich nicht eindeutig klären, wer tatsächlich zugestochen hatte. Nicht einmal, ob sich Täter und Opfer zuvor bereits begegnet waren, konnte eindeutig geklärt werden, da es einen Zeugen gab, der von einem Gespräch in einer Shisha-Bar am Vortag sprach.
Das Ergebnis war jedenfalls, dass das Geständnis keine Rolle spielte und das Militärgericht den Soldaten freisprach. Die Reaktion der Öffentlichkeit lässt sich den Facebook-Kommentaren unter dem SWR-Bericht entnehmen. “Da hat die Besatzungsmacht mal wieder ihr wahres Gesicht gezeigt. Wenn einer die Adresse des Mörders hat, gebt sie preis und lasst die Gerechtigkeit ihre Arbeit tun”, lautet einer davon. Etwas zurückhaltender: “Irgendwas ist da wohl gehörig falsch gelaufen. Man kennt zu wenig Einzelheiten, aber dieses Urteil hinterlässt Unverständnis und Fassungslosigkeit.” Der Vater des Opfers sprach gegenüber dem Volksfreund davon, er fühle sich “mental vergewaltigt”.
Allerdings übergeht auch dieser letzte SWR-Bericht den entscheidenden Punkt, dass das Verfahren gemäß NATO-Truppenstatut durchaus vor einem deutschen Gericht hätte stattfinden können und es eine politische Entscheidung gegeben haben muss, dieses Recht nicht einzufordern.
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