Von Felicitas Rabe
Am 27. Verhandlungstag gegen den Gründer der Querdenkenbewegung, Michael Ballweg, legte das Gericht die Inhalte des Rechtsgesprächs offen, dass am 12. März zwischen Richtern, Staatsanwaltschaft und Verteidigung geführt wurde. Dabei erklärte das Gericht auch, dass die Vorwürfe gegen Michael Ballweg nach seiner vorläufigen Einschätzung nicht haltbar seien. Aus diesem Grund schlug die Stuttgarter Kammer die Einstellung des Verfahrens nach § 153 Absatz 2 Strafprozessordnung vor: Beendigung der Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit.
Gleich zu Beginn der Verhandlung habe die Staatsanwältin am Montag mitgeteilt, dass sie der Verfahrenseinstellung nicht zustimmen würde, erklärte der Berliner Strafverteidiger Gregor Samini nach dem Prozess im Interview mit dem Kopp-Verlag. Stattdessen nehme das Verfahren eine unerwartete Wende, hieß es in der Presse-Mitteilung der Verteidigung des Stuttgarter Unternehmers vom Montag: “Am heutigen 27. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer des Landgerichts Stuttgart gestellt. Damit nimmt das Verfahren eine unerwartete Wendung.”
Neben der Tatsache, dass es sich bei diesem Antrag gegen drei Berufsrichter um ein Novum handele, sei es problematisch, dass dieser Antrag verspätet gestellt wurde, so Strafverteidiger Samini. Laut dem Bundesgerichtshof würden derartige Anträge bereits drei Tagen nach so einem Rechtsgespräch als verspätet angesehen. Er bewerte den Antrag als unzulässig und unbegründet:
“Stichhaltige Argumente, warum die Kammer befangen sein sollte, wurden uns nicht mitgeteilt.”
Im Kopp-Interview äußerte sich auch Ballwegs weiterer Strafverteidiger Dr. Reinhard Löffler. Während des Rechtsgespräches habe sich in den Ausführungen des Gerichts bereits ein Freispruch abgezeichnet. Dabei habe sich die Staatsanwaltschaft kaum dagegen gewehrt. Deren Aussage sei gewesen, mangels eigener Urteilsfähigkeit müsse man “an höheren Stellen nachfragen.” Diesbezüglich habe die Richterin alle Beteiligten um eine Antwort bis (letzte Woche) Freitag gebeten. Offenbar habe die Staatsanwaltschaft sich bis Freitag weder dazu geäußert, noch einen Befangenheitsantrag gestellt. Dieser müsse aber zeitnah und ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden. Insofern sei Löffler davon ausgegangen, dass man die Verhandlung am Montag beenden würde. Der verspätete Antrag zeige nur “die ganze Verzweiflung der Staatsanwaltschaft”.
In der Presseerklärung der Verteidigung wurde auch wiedergegeben, wie die Staatsanwaltschaft ihren Befangenheitsantrag gegen alle drei Richter rechtfertigte:
“In ihrer Begründung führte sie unter anderem an, dass die Präsenz zahlreicher Pressevertreter während der Verhandlung für sie problematisch sei.”
Nach der Verhandlung lud Michael Ballweg Pressevertreter herzlich ein, dem weiteren Verfahren beizuwohnen: “Wir leben immer noch in einem Land, in dem Strafprozesse öffentlich stattfinden. Von daher ist dies auch eine herzliche Einladung an die Presse, an den noch folgenden Verhandlungstagen dem Verfahren beizuwohnen.”
Der nächste Termin mit weiteren Zeugenvernehmungen findet am 25. März 2025 am Landgericht Stuttgart statt.
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