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Wegen Corona-Attesten: Sächsische Hausärztin Bianca Witzschel muss wieder ins Gefängnis

rtnews by rtnews
27/01/2026
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Politik und Justiz in Deutschland lassen sich von der Kritik auch eines Robert F. Kennedy Jr. nicht beirren: Die deutsche Ärztin Bianca Witzschel muss zum zweiten Mal ins Gefängnis. Die deutsche Corona-Politik erweist sich ein weiteres Mal als besonders rigide und unnachsichtig.

Zuerst hatten freie Medien und Portale wie der Demokratische Widerstand berichtet: Die sächsische Hausärztin Dr. Bianca Witzschel hat am 22. Januar eine Ladung zum Haftantritt innerhalb von vierzehn Tagen erhalten. Zwar hat die Ärztin bereits anderthalb Jahre in Untersuchungshaft verbringen müssen, doch der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 19. September 2025 bestätigt, dass die verhängte, fast dreijährige Freiheitsstrafe rechtmäßig sei. Abzüglich der bereits in Haft verbüßten Zeit blieben noch 498 Tage “Resthaft”, die die Berliner Zeitung (BLZ) unter Berufung auf die Initiative “Ärzte stehen auf” schreibt.

Keine ausreichende medizinische Untersuchung?

Die Haftstrafe war vorläufig und unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Die heute 69-jährige Witzschel befand sich seit Februar 2023 in Untersuchungshaft. Im Juni 2024 wurde sie vom Landgericht Dresden zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt – wegen angeblich falscher Masken- und Impfatteste.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Witzschel in den Jahren 2021 und 2022 rund tausend Atteste gegen Bezahlung ausgestellt habe, die eine Befreiung von den damals geltenden Masken-, Test- und Impfpflichten bescheinigten. Für jedes dieser ärztlichen Gutachten soll Witzschel mindestens 25 Euro Honorar von ihren Patienten eingefordert haben, wodurch sie, wie Apollo News mit Bezug auf den MDR schreibt, etwa 47.000 Euro eingenommen haben soll. Das Gericht war der Auffassung, dass Witzschel die Atteste bei sogenannten Sammelterminen ohne ausreichende medizinische Untersuchung ausgestellt habe.

Mediale Kampagne gegen Witzschel – mit existenziellen Folgen

Die Staatsanwaltschaft ermittelt außerdem gegen die Patienten, die von Witzschel Atteste erhielten, weil sie die Ärztin zur Ausstellung “unrichtiger Gesundheitszeugnisse” angestiftet hätten.

Der Fall Witzschel wurde von Politik und Medien seinerzeit mit besonderem Eifer hochgespielt. Insbesondere in Bayern wurden medienwirksam rund 140 Hausdurchsuchungen durchgeführt, bei denen 174 – wie es heißt – “unrichtige” Atteste sichergestellt worden seien. Mit enormem Aufwand betrieben die Behörden die Verfolgung, was schon damals in maßnahmenkritischen Kreisen und sozialen Medien zu Debatten über die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns führte. Nicht nur wurde Witzschel, ungeachtet ihres fortgeschrittenen Alters, zu den Verhandlungsterminen der Presse regelmäßig in Handschellen vorgeführt, sondern es wurde auch ihre vermeintliche Nähe zum sogenannten “Reichsbürger”-Milieu betont.

Witzschel hatte nicht nur Atteste zwecks Maskenbefreiung und über bestehende Impfunfähigkeit erstellt, sondern auch Bescheinigungen über Untauglichkeit für PCR-Nasentests erteilt. Wie “Ärzte stehen auf” betont, sei Witzschel damit ihren “eigenverantwortlichen therapeutischen Entscheidungen” gefolgt. Durch die strafrechtliche Verfolgung wurde Witzschel mittellos gemacht, verlor ihre Wohnung und die Praxis, zudem alle Daten, Patientenakten, Rechner, Telefone und Speichermedien und sämtliche Unterlagen. Auch die Bankkonten wurden der Ärztin gekündigt, die über 35 Jahre Berufserfahrung verfügte. Sie hat die Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen; Praxis und Wohnhaus wurden zwangsversteigert. Die Approbation wurde entzogen. Witzschel ist nicht nur Allgemeinmedizinerin, sondern Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie. Durch die Pressekampagne wurde der öffentliche Ruf Witzschels empfindlich beschädigt.

Kritik von RFK Junior an politischer Verfolgung in Deutschland

Erst Anfang Januar hatte der US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. in einem Offenen Brief an seine deutsche Amtskollegin Nina Warken gewandt (RT DE berichtete) und das repressive Vorgehen des deutschen Staats gegen Ärzte, “die ihre Patienten an erste Stelle stellen”, scharf kritisiert. Kennedy erinnerte Berlin daran, dass es die Möglichkeit habe und in der Verantwortung stehe, “diesen Kurs zu korrigieren”. Wie die BLZ betont, sprach der US-Gesundheitsminister in diesem Zusammenhang von “politisch motivierten Strafverfolgungen”.

Doch das offizielle Berlin wollte von der Kritik aus Washington nichts wissen. Sowohl Warken als auch ihr Vorgänger Karl Lauterbach wiesen die Rüge Kennedys zurück. Warken betonte, in Deutschland seien Ärzte ausschließlich dann strafrechtlich verfolgt worden, wenn es sich um Betrug oder Urkundenfälschung gehandelt habe, wie bei falschen Impfpässen oder “unrichtigen” Maskenattesten. Warken unterstrich in ihrer Antwort auf Kennedy außerdem die verfassungsrechtlich garantierte ärztliche Therapiefreiheit, wonach Ärzte grundsätzlich selbstständig und in eigener Verantwortung über die Behandlung ihrer Patienten entscheiden würden.

Wie der Demokratische Widerstand schreibt, sahen maßnahmenkritische Juristen wie der Kölner Rechtsanwalt Gordon Pankalla oder der Bielefelder Jura-Professor Martin Schwab die Kritik Kennedys als absolut gerechtfertigt an. Die beiden für die Bewahrung der Grundrechte engagierten Juristen sehen die Rechte der Patienten und die Therapiefreiheit der Ärzte durch die Corona-Maßnahmen als schwer beschädigt an.

Deutschland steht, wie die BLZ ausführt, mit seinem starren Festhalten an der angeblichen Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen international zunehmend isoliert da. So sei etwa in der Slowakei bereits im April 2025 ein Amnestie- und Entschädigungsgesetz verabschiedet worden. Auf Grundlage dieses Gesetzes können Bußgelder erlassen oder rückerstattet werden, die zwischen März 2020 und September 2023 wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahme verhängt wurden.

Auch in Spanien zeige sich der Staat nachsichtiger: Zwar gebe es dort kein gesondertes Amnestiegesetz, doch hatte das spanische Verfassungsgericht bereits 2021 Teile des in ganz Spanien verhängten Ausnahmezustandes für verfassungswidrig erklärt, weshalb zahlreiche Bußgeldbescheide in Spanien aufgehoben worden seien.

Mehr zum Thema – Warken und Lauterbach reagieren auf Kennedy-Kritik zum Thema “Corona-Justiz” in Deutschland



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Tags: BiancaCoronaAttestenGefängnisHausärztininsmusssächsischewegenwiederWitzschel
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