EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach am Dienstag in Berlin bei der internationalen Expertenkonferenz zum Wiederaufbau der Ukraine unter anderem über die Finanzhilfe für die Ukraine. In ihrer Rede gab die Politikerin bekannt, die EU ziele nicht nur auf das Einfrieren der russischen Vermögenswerte, sondern auch auf deren Beschlagnahmung ab. Die eingezogenen Mittel könnten dann für den Wiederaufbau der Ukraine genutzt werden. Von der Leyen zufolge fehle derzeit allerdings die notwendige Rechtsgrundlage dafür.
“Wir wollen nicht nur diese Vermögenswerte einfrieren, sondern auch konfiszieren. Das ist nicht trivial, was die Gesetzgebung betrifft. Wir arbeiten daran. Wir haben eine Taskforce zusammen mit den Mitgliedsstaaten eingerichtet, um nicht nur aufzuzeigen, was eingefroren wurde, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um in der Lage zu sein, diese Vermögenswerte auch für den Wiederaufbau der Ukraine nutzen zu können.”
Die EU sei bereit, die erforderliche Gesetzgebung auszuarbeiten. Dabei dürfe man das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit aber nicht ignorieren.
“Wir bestehen auf der Rechtsstaatlichkeit und wir verfolgen auch die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Das heißt, dieser Prozess muss natürlich rechtlich abgesichert sein.”
Im Laufe der Konferenz führte von der Leyen mehrfach Schätzungen der Weltbank an, wonach für den Wiederaufbau in der Ukraine über 350 Milliarden Euro benötigt würden. Diese Summe entspricht etwa dem Volumen der in den westlichen Ländern eingefrorenen russischen Vermögenswerte.
Kremlsprecher Dmitri Peskow erklärte seinerseits, dass die russische Seite beabsichtigt, nach Möglichkeiten zu suchen, die eingefrorenen Finanzmittel zu schützen. Im März hatte der russische Finanzminister Anton Siluanow bestätigt, Russland habe wegen der Sanktionen den Zugang zu seinen Reserven in Höhe von 300 Milliarden Dollar verloren.
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