
Der heute veröffentlichte Beschluss des Landgerichts Flensburg entlastet die Aktivistin der aufgelösten Protestgruppe Letzte Generation Miriam Meyer. Das Gericht hat entschieden, keine Verhandlung gegen sie wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zu führen. Ihre Handlungen erfüllten demzufolge nicht den Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe. Der Letzten Generation seien lediglich Nötigung, Sachbeschädigung und gegebenenfalls gemeinschädliche Sachbeschädigung vorzuwerfen. Die Angeklagte zeigte sich erleichtert: “Fast zwei Jahre lang bestimmte diese Anklage mein Leben”, sagte sie.
Die aus Segeberg (Schleswig-Holstein) stammende Meyer engagiert sich seit 2022. Sie gab ihre berufliche Tätigkeit auf, um sich in Vollzeit dem Aktivismus zu widmen. Der 33-Jährigen wurde vorgeworfen, sich im Jahr 2022 an der Manipulation einer Rohöl-Pipeline im mecklenburg-vorpommerischen Woldegk beteiligt zu haben. Zudem soll sie in München, Berlin und Sylt mit auf Flughafengelände eingedrungen sein. Dass es dadurch im Betrieb der Flughäfen zu Beeinträchtigungen gekommen sei, lasse sich nicht nachweisen, hieß es. Im Betrieb des Sylter Flughafens etwa sei es lediglich zu geringfügigen Erschwerungen der Abläufe gekommen.
In der zentralen Frage verwies die Kammer darauf, dass Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs, der kriminelle Vereinigungen definiert, eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit voraussetze. Diese liege nicht vor. Nicht der öffentliche Diskurs, sondern der öffentliche Friede werde nach Einschätzung des Flensburger Gerichts durch Paragraf 129 geschützt. Die Aktionen der Letzten Generation hätten zwar polarisiert, aber das Sicherheitsgefühl in der Gesellschaft nicht beeinträchtigt.
Auch das Argument, Selbstjustiz durch Autofahrer bei Straßenblockaden begründe eine Gefährdung, wies die Kammer zurück – damit würden “außerhalb des Tatbestands liegende Umstände” berücksichtigt. Zudem dürften die Aktionsformen regelmäßig in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit und des Versammlungsrechts fallen, so das Gericht.
Die Staatsanwaltschaft Flensburg kann gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen. Die Verfahren in Potsdam und München gegen weitere Mitglieder der Vereinigung sind weiterhin anhängig. Meyer war bereits im Juli 2024 in Berlin wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung und Sachbeschädigung zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.
Die Letzte Generation hatte vor allem in den Jahren 2022 und 2023 für Schlagzeilen gesorgt, als Dutzende Aktivisten (auch als “Klima-Apokalyptiker” genannt) sich auf Verkehrsstraßen an Asphalt festgeklebt und damit den Autoverkehr behindert hatten. Auch besprühten Mitglieder der Vereinigung öffentliche Gebäude und Firmenzentralen mit Farbe. Störungen von Veranstaltungen und Farbanschläge gegen Kunstwerke gehörten auch zum Repertoire der Gruppe. Diese Art der Protest wird dem “zivilen Ungehorsam” zugerechnet. Damit wollten die Aktivisten auf die angebliche Nichteinhaltung der offiziell beschlossenen Klimaziele aufmerksam machen.
Eigenen Angaben zufolge hatte die Aktionsgruppe im Zeitraum von Januar bis Oktober 2022 rund 370 Aktionen durchgeführt. Laut einem Lagebild des Bundeskriminalamtes von Juni 2023 sind Personen der Letzten Generation seit Anfang 2022 verantwortlich für 580 Straftaten, bei denen 740 Personen in Erscheinung getreten sind. Bei den Delikten handelte es sich überwiegend um Nötigungen und Sachbeschädigungen.
Ende 2024 kündigte die Gruppierung eine Umbenennung und strategische Neuausrichtung an. Sie teilte sich im Februar 2025 in Neue Generation und Widerstands-Kollektiv. Aktionen der Neuen Generation richteten sich im Frühjahr 2025 gegen “Rechte und Reiche”, Firmengebäude wurden mit “AfD-blauer” Farbe besprüht. Im April 2025 ließ das Widerstands-Kollektiv Luft aus den Reifen privater Tesla-Fahrzeuge in Berlin und besprühte diese.
Drei weitere Anklagen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sind noch nicht abgewiesen: Zwei am Landgericht München und ein Verfahren vor dem Landgericht Potsdam sind schon eröffnet. Letzteres hat als erstes Gericht in Deutschland in Februar ein Hauptverfahren gegen fünf Klimaaktivisten der damaligen Letzten Generation wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) eröffnet: gegen Henning Jeschke (26), Mirjam Herrmann (28), Edmund Schultz (62), Lukas Popp (27) und Jakob Beyer (32). Der Konflikt um den staatlichen Umgang mit Klimaprotest sei längst ein Konflikt um grunddemokratische Rechte geworden, kritisiert der Rechtsbeistand der Gruppe die laufenden Verfahren.
Mehr zum Thema – Vorfall in Berlin: “Letzte Generation” stört Merz-Rede bei Grüner Woche







