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US-Investmentfonds verklagt Moskau wegen Zarenschulden – Kreml weist Forderung zurück

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17/01/2026
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Russland wurde von einem US-Investmentfonds auf die Rückzahlung von Anleihen des Russischen Reiches samt Zinsen und korrigiert gemäß Goldklausel verklagt. Dies, obwohl Russlands historische Schulden lange als abbezahlt gelten – und es gar kein Rechtsnachfolger des Russischen Reiches ist.

Am 16. Januar 2026 wurde bekannt, dass der US-Investmentfonds Noble Capital RSD eine Klage gegen Russland eingereicht hat und in diesem Fall ganze 225,8 Milliarden US-Dollar fordert. Es geht um Staatsanleihen aus der Zarenzeit im Wert von damals 25 Millionen US-Dollar, die das Russische Reich im Jahr 1916 über die National City Bank of New York ausgegeben hatte und in deren Besitz, oder im Besitz eines bedeutenden Anteils, der Fonds sich wohl sieht. Noble Capital sieht außerdem die heutige Russische Föderation als Rechtsnachfolger des Russischen Reiches; die Summe kommt unter Einberechnung der Goldklausel und eines Jahreszinssatzes von 5,5 Prozent zusammen. Der Fonds kämpft außerdem darum, die entsprechenden Zahlungen aus eingefrorenen Vermögenswerten der Russischen Föderation in der US-Gerichtsbarkeit einfordern zu können.

Die Klage wurde im Juni 2025 beim US-Bezirksgericht für den District of Columbia eingereicht. Als Beklagte benannt sind die Russische Föderation, der Nationale Wohlfahrtsfonds, das Finanzministerium und die Zentralbank Russlands. Die letzte Bewegung in der Sache erfolgte im November, als das Gericht eine Antwort auf die Klage bis spätestens 29. Januar anordnete.

Russland seinerseits hat jetzt den amerikanischen Fonds Noble Capital aufgefordert, seine Klage wegen der Zarenschulden zurückzuziehen, berichtet die russische Nachrichtenagentur RIA Nowosti mit Verweis auf die internationale Anwaltskanzlei Marks & Sokolov, die Moskaus Interessen in diesem Fall vertritt. Die Journalisten zitieren:

“Die Russische Föderation hat den Kläger aufgefordert, seine Klage bis zum 30. Januar zurückzuziehen. Sollte dies nicht geschehen, werden wir einen Antrag auf Abweisung der Klage (Motion to dismiss) gemäß dem US-amerikanischen Gesetz über die Immunität ausländischer Staaten (Foreign State Immunities Act) stellen.”

Die Vertreter der Kanzlei betont, es gehe um alte Anleihen aus dem Jahr 1916, deren Schulden bereits im Jahr 1918 annulliert wurden – nämlich von der Russischen Sozialistischen Föderalen Sowjetrepublik, also des bedeutendsten Gründungsmitgliedes der Sowjetunion noch vor der Gründung der Letzteren. Sowjetrussland und später die UdSSR sahen sich nämlich nicht als rechtlicher Nachfolger des Russischen Reiches – ebenso wenig wie Finnland oder Polen, die ebenfalls Teil des Russischen Reiches waren –, und auch die heutige Russische Föderation ist ein rechtlicher Nachfolger und sogar Fortsetzungsstaat eben der UdSSR und nicht etwa des Russischen Reiches. M&S betonen daher folgerichtig:

“Weder die UdSSR noch die Russische Föderation haben ihre Haftung für diese Anleihen jemals gemäß geltendem Völkerrecht anerkannt. Die Anleihen wurden längst in den Papierkorb der Geschichte geworfen.”

Außerdem hat Russland seine historischen Schulden bei den Staaten des Pariser Klubs, dem auch die USA angehören, noch im Jahr 2006 abbezahlt (bei Frankreich zum Beispiel sogar noch früher), was international anerkannt wurde.

Russische Anwälte schätzten gegenüber der russischen Nachrichtenagentur RBC die Erfolgsaussichten von Noble Capital als äußerst gering ein. Experten wiesen darauf hin, dass US-amerikanische Gerichte bereits ähnliche Klagen – und zwar gerade und ausgerechnet im Zusammenhang mit denselben Anleihen vom Jahr 1916 – verhandelt und abgewiesen hatten. Das macht die Sache gerade vor jeglichen angelsächsischen Gerichten noch schwerer für den Kläger, weil das angelsächsische Recht bekanntermaßen zu einem bedeutenden Grad ein Präzedenzrecht ist.

Der Völkerrechtler und Anwalt Denis Krauialis vermutet sogar, dass der Zweck des Verfahrens überhaupt nicht im erfolgreichen Einfordern der Anleihensumme, korrigiert gemäß der Goldklausel, nebst Zinsen liege – sondern möglicherweise zum Ausüben von taktischem Druck und zum Ausloten der Grenzen des Rechts genutzt werde. Gleichzeitig könne die Schaffung zusätzlicher rechtlicher Risiken im Zusammenhang mit russischen Vermögenswerten die Verhandlungspositionen der USA und Russlands zur Beilegung des russisch-ukrainischen Konflikts beeinflussen, so Krauialis – auch dies könne mit der jetzigen Klage bezweckt werden.

Mehr zum Thema – Europa erwägt “nukleare Option”: Verkauf von US-Staatsanleihen als Finanzhebel gegen Trump



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Tags: FörderungKremlMoskauUSInvestmentfondsverklagtwegenweistZarenschuldenzurück
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