Das zuständige Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte ein weiteres Mitglied einer sogenannten “Reichsbürgergruppe” zu einer Gefängnisstrafe. Der Vorwurf lautete, sich aktiv an den Plänen der Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach beteiligt zu haben. Das Verfahren beschäftigte sich mit den Anklagepunkten “Vorbereitung von Hochverrat” und “Mitglied in einer terroristischen Vereinigung”.
Rund neun Monate benötigte die zuständige Bundesanwaltschaft, um vier Männer, die im April 2022 festgenommen worden waren, sowie eine Komplizin wegen unterstellter “Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat” anzuklagen (RT berichtete).
Im August dieses Jahres war bereits eine erste Verurteilung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf erfolgt. Dieses veranlasste eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten für einen der mutmaßlichen Entführer in spe.
Einer meiner geplanten „Entführer“ verurteilt, ich bin dankbar für die Arbeit der Ermittler und der Justiz, und natürlich danke ich dem @bka für die gute Arbeit. https://t.co/dxnBhp41eJ
— Prof. Karl Lauterbach (@Karl_Lauterbach) August 14, 2024
Nun sah das Oberlandesgericht Frankfurt es als erwiesen an, dass ein weiterer Angeklagter, dabei lediglich der Haupttätergruppe zuarbeitend, aber ebenfalls Mitglied in der sogenannten “Kaiserreichsgruppe”, aktiv an den Plänen einer Lauterbach-Entführung beteiligt gewesen war. Das Urteil lautet in diesem Fall zweieinhalb Jahre Gefängnisaufenthalt.
In dem Gerichtsbeschluss heißt es laut Süddeutscher Zeitung zu den Vorwürfen an den Angeklagten:
“Von Mitte März 2022 bis zur Zerschlagung der Vereinigung einen Monat später habe er sich an einer Vereinigung beteiligt, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland beseitigen wollte.”
Zum Vorwurf der Entführungspläne heißt es, dass die Gruppierung plante, diese “unter Anwendung von Waffengewalt” durchzuführen. Dabei habe die Vereinigung “die Tötung der eingesetzten Personenschützer zumindest billigend in Kauf genommen”, so die Anschuldigung.
Zugunsten des Angeklagten aus dem südhessischen Landkreis Bergstraße berücksichtigte das Gericht “dessen Geständnis am ersten Verhandlungstag” und die Aussage, dass er die Vorgänge “bereue”. Der Mann hatte eingeräumt, “einen großen Fehler gemacht zu haben, sei nicht vorbestraft und habe eine eher passive Rolle eingenommen”.
In den anderen Prozessen wird weiterhin gegen drei Männer im Alter von 44 bis 56 Jahren und eine 76-jährige Frau verhandelt. Der Vorwurf lautet auch hier “Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung”.
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