Am Freitag endete das Strafverfahren gegen den Hamburger Mediziner Dr. Walter Weber mit einem harten Urteil. Zwar muss der Internist vorerst nicht ins Gefängnis; sollte er jedoch erneut Handlungen begehen, die der Staat als strafbar wertet, oder gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen, wird gegen ihn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten vollstreckt werden.
Dr. Weber wird vorgeworfen, zwischen April 2020 und September 2021 in seiner privatärztlichen Praxis im Hamburger Stadtteil Winterhude 57 “falsche” Befreiungen von der Pflicht zum Tragen von Masken für seine Patienten ausgestellt zu haben. Als Gründe für die Maskenbefreiung der Patienten dienten Diagnosen wie “Symptome einer CO₂-Vergiftung”, “Panikattacken” oder “Asthma bronchiale”. Die Staatsanwaltschaft betrachtet diese Atteste des 80-jährigen Spezialisten für Krebserkrankungen und psychosomatische Erkrankungen als “falsch”.
Angeblich habe Weber seine Patienten vor der Ausstellung der Atteste teilweise nicht untersucht oder seine Diagnosen nicht fachärztlich abklären lassen. In einigen Fällen soll er versäumt haben, Diagnosen auf den Attesten anzugeben. Das Landgericht Hamburg hat sich nun zumindest für einen beachtlichen Teil der Einzelfälle dieser Einschätzung angeschlossen.
Das Urteil wird von Juristen bereits kritisiert. So schrieb Professor Dr. Martin Schwab, Hochschullehrer an der Universität Bielefeld, am Abend auf seinem Telegram-Kanal:
“Die Jagd der Justiz auf die kritische Ärzteschaft wird zur Folge haben, dass es in künftigen ‘Pandemien’, die – wie es bei Corona liquide beweisbar der Fall war – vorsätzlich auf der Grundlage von medizinisch falschen Annahmen ausgerufen werden, keine Ärzte mehr geben wird, die ihre Patienten schützen werden. Allerdings haben sich das die Patienten dann auch ein Stück weit selbst zuzuschreiben. Die Unterstützung der betroffenen Ärzte durch die Patienten, die von ihnen Hilfe bekommen hatten, blieb insgesamt viel zu spärlich.”
Aus juristischer Sicht wird zudem – von der fraglichen Beweisbarkeit der Vorwürfe, dem desaströsen Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sowie dem Ausschluss jedes praktikablen ärztlichen Beurteilungsspielraums abgesehen – kritisiert, dass die Anklage vor dem Landgericht viel zu hoch getrieben wurde. Das hat auch zur Folge, dass dem verurteilten Mediziner das Rechtsmittel der Berufung verwehrt bleibt. Nur auf dem Weg der Berufung lassen sich Fehler in der Beweisaufnahme korrigieren; das Revisionsgericht führt anders als das Berufungsgericht keine erneute Beweisaufnahme durch.
Darüber hinaus wurde der Verdacht geäußert, dass der renommierte Arzt weniger für die 57 Atteste (ein Patientenaufkommen von höchstens drei Tagen in einer durchschnittlichen Praxis) als vielmehr für sein maßnahmenkritisches Wirken während der sogenannten “Corona-Pandemie” der Repression eines solchen Verfahrens unterzogen wird. Von Anfang an machte sich Weber damit einen Namen, dass er das offizielle Corona-Narrativ der Bundesregierung und dementsprechend auch die Maßnahmen öffentlich anzweifelte und kritisierte. Als Mitbegründer der “Ärzte für Aufklärung” initiierte Weber ein bundesweites Netzwerk von coronakritischen Medizinern. Dessen Mitglieder verfolgen seither das Ziel, die Bevölkerung insbesondere über die Wirkungen und Nebenwirkungen der Corona-Impfungen aufzuklären.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, Revision einzulegen.
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