Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat die Ausstrahlung von Radiospots der Bundesregierung als “unzulässige politische Werbung” beanstandet. In Niedersachsen liefen die beiden Spots auf den Radiosendern Radio 21, radio ffn und Antenne Niedersachsen. In der Pressemitteilung der Behörde heißt es über die Eigenwerbung:
“In diesen wurde unter dem Slogan ‘So entlasten wir Deutschland’ auf die Preisbremse für Gas und Strom sowie den Inflationsausgleich, das Wohngeld Plus und die Kindergelderhöhung hingewiesen. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt sieht darin einen Verstoß gegen § 8 Abs. 9 Satz 1 des Medienstaatsvertrags. Danach ist Werbung politischer, weltanschaulicher und religiöser Art unzulässig.”
Nach Auffassung der Landesmedienanstalt gehen diese Werbespots in der Art und Weise ihrer Gestaltung über eine zulässige staatliche Information hinaus. Mit der anpreisenden Aussage “So entlasten wir Deutschland” und den Hinweisen auf “entlastende Maßnahmen” werde vielmehr ein positives Image für die Regierung und die Regierungsparteien bezweckt.
Christian Krebs, der Direktor der NLM, geht davon aus, dass auch andere Landesmedienanstalten derartige Spots überprüfen wollen.
Zuvor hatte bereits im April die Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt eine formelle Beanstandung gegenüber den ausstrahlenden Hörfunksendern in ihrem Bundesland ausgesprochen. Die beanstandeten Spots hätten die Grenze der rein sachlichen Information überschritten.
Die beanstandeten Radiospots waren als bundesweite Kampagne vom Bundespresseamt gebucht und in allen Bundesländern ausgestrahlt worden. Die Kosten für diese “Öffentlichkeitsarbeit” trägt der Steuerzahler. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren einen hohen dreistelligen Millionenbetrag für Werbung ausgegeben. Die Ausgaben für Werbung haben sich seit Beginn der Corona-Krise vervielfacht.
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