von Tom J. Wellbrock
Die Unschuldsvermutung findet sich im Artikel 11 der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte”, in Artikel 6, Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention wird sie praktisch umgesetzt. Völkerrechtlich ist dieser Artikel 6 bindend. Schon zu Zeiten der Hexenverbrennungen – also dem Gegenteil einer Unschuldsvermutung – wurde die Aussage “in dubio pro reo” – im Zweifel für den Angeklagten – als Argument gegen Verurteilungen ohne Beweise verwendet. Ohne diese Unschuldsvermutung würden womöglich noch heute Hexen verbrannt.
Was gut für vermeintliche Hexen ist, bedeutet jedoch nicht, dass alles in Butter wäre. Denn wir leben in einer Welt der Vorverurteilungen, und ein Ende ist nicht abzusehen.
Der Russe: schuldig!
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine ist politisch und medial viel passiert. Der Anlass, nämlich der acht Jahre andauernde Beschuss der Ostukraine durch den ukrainischen Staat, wird geflissentlich ignoriert und sogar neu interpretiert. Immer wieder liest und hört man von Ahnungslosen, die es nicht besser wissen, und von Böswilligen, die sehr genau wissen, wie es war, dass es Russland sei, das so lange Zeit einen Krieg gegen die Ostukraine führe. Die Sinnlosigkeit dieser Behauptung spielt dabei keine Rolle, weil niemand da ist, der sie anspricht.
Hier wird also ein erster Schuldspruch getätigt, und der kommt ganz ohne Tat aus. Denn der Osten der Ukraine ist schon sehr lange russisch geprägt, ein Beschuss von Russlands Seite aus ergibt also nicht den geringsten Sinn. Wo eine Geschichte nicht hinterfragt wird, kann sie aber problemlos weitererzählt werden.
Im Gegensatz zu dieser Anklage, die auf gar nichts beruht, sieht die Sache bei den Kriegsverbrechen in Butscha anders aus. Die Leichen auf den Straßen sind keine ausgedachte Fantasterei, sondern der Beweis dafür, dass in Butscha ein grauenvolles Verbrechen stattgefunden hat. Allein was die Täter betrifft, ist die Lage jedoch diffus.
An der Vorverurteilung und auch der abschließenden Verurteilung ändert das jedoch nichts. Der Westen hat den Schuldigen längst ausgemacht, er heißt Russland und ist daher ein Kriegsverbrecher. Nun gibt es aber deutlich mehr Indizien, die gegen Russland als Täter sprechen, als solche, durch die sich der Tathergang eindeutig belegen und zuordnen lässt. Je länger und genauer man sich mit dem Fall Butscha beschäftigt, desto klarer wird, dass die Möglichkeit einer ukrainischen Tat nicht nur nicht ausgeschlossen werden kann, sondern ernsthaft in Erwägung gezogen werden muss.
Doch Butscha ist längst erledigt, das Urteil gesprochen. Ohne internationale Beobachter, ohne forensische Untersuchungen, ohne sonstige Spurensicherung. Es wird inzwischen auch kaum noch darüber gesprochen, schließlich kann man sich ja auch auf Bombardierungen auf Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser oder Einkaufszentren konzentrieren. Das Praktische an diesen Vorfällen sind die “verlässlichen” Zeugen, die sofort bereitstehen, um die einzig wahre Wahrheit zu verkünden: Der Russe war’s!
Die Problematik dieser Zeugen wird nicht weiter thematisiert. Sämtliche Berichte über Vorfälle in der Ukraine kommen von ukrainischen Stellen und Politikern. In erster Linie hören wir täglich den Präsidenten der Ukraine, glaubwürdig durch das olivgrüne T-Shirt, die ernste Miene und dem Hauch von Freiheit und Wahrheit. Und so verkündet Wladimir Selenskij als inoffiziell Beauftragter für gewissenhafte Tatermittlung, wie sich dieses oder jenes zugetragen hat und wer dahintersteckt.
Der Unschuldsvermutung folgend, müsste die politische und mediale Reaktion auf die Berichte Selenskijs sparsam sein. Es müsste darauf hingewiesen werden, dass die Erzählungen nur einer Seite eines Konfliktes mit äußerster Vorsicht zu genießen sind und keinesfalls unhinterfragt als korrekt eingeordnet werden können. Damit stimmt nicht automatisch das, was die andere Seite behauptet, aber zu Wort kommen muss sie, wenn man es mit der Wahrheit genau nimmt.
Doch das Muster ist bei jeder neuen Meldung gleich: Die Ukraine meldet was auch immer und analysiert messerscharf, dass das nur die Russen gewesen sein können, genauer: dass es nur Putin gewesen sein kann. Niemals würden Ukrainer Kriegsverbrechen begehen! Wer das auch nur in Betracht zieht, gehört geteert und gefedert.
Der “Covidiot”: schuldig!
Auch während der Corona-Episode (die natürlich noch andauert und gerade wieder Fahrt aufnimmt) war die Unschuldsvermutung schnell in der Mottenkiste verschwunden. Schon recht früh war jeder, der an der Schwere der Krankheit zweifelte, ein “Covidiot”, ein “Corona-Leugner” oder gleich ein “Rechtsextremer” oder “Antisemit”. Alles, was nicht der allgemeinen Erzählung entsprach, kam in die Schublade “Verschwörungstheoretiker oder Schlimmeres” und blieb dort auch, bis heute, wenn man es genau nimmt.
Gleiches widerfuhr Menschen, die gegenüber einem in Windeseile entwickelten Impfstoff skeptisch waren. Die “Impfgegner” wurden schnell zur Gefahr für den Zusammenhalt, für die Demokratie und als potenzielle Mörder ausgemacht, denen man nur in aller Härte begegnen konnte.
Schuldig also. Schuldig des potenziellen Mordes, der Staatsfeindlichkeit, der Unverantwortlichkeit und der Egozentrik. Auch hier das gleiche Prinzip wie beim Ukraine-Konflikt: Eine Seite erzählt etwas, die andere Seite wird nicht gehört, das Urteil wird gefällt. Punkt.
Die Folgen der Schuld
Wo die Unschuldsvermutung fallen gelassen wird, entsteht Raum für Urteile. Denn die kollektiv behauptete Schuld schafft zwar keine Beweise, aber eine allgemeine Bereitschaft der Verurteilung. Wir haben das bei Corona gesehen: Diffamierungen, Druck, Entlassungen, Auftrittsverbote, ganze Existenzzerstörungen geschahen nahezu ohne Gegenwehr oder die Aufmerksamkeit derer, die dafür verantwortlich gewesen wären. Mehr noch: Sie machten fleißig mit, Politik und Medien stachelten die Stimmung weiter an, machten rhetorisch und praktisch bei der Welle der Vorverurteilungen und der Verurteilungen mit.
Man muss sich bewusst machen, das die Unschuldsvermutung eine enorm wichtige Errungenschaft ist. Sie mag für Privatpersonen nicht gelten, aber wenn sie gesellschaftlich akzeptiert ist, überträgt sie sich auf die Bevölkerung. Wer geächtet wird, wenn er grundlos Urteile ausspricht, wer damit konfrontiert und auf die Folgen hingewiesen wird, hält sich mit derlei Urteilen eher zurück. Eine kollektive Vorverurteilung funktioniert ebenso wie das Gegenteil.
Nehmen wir als Beispiel den Stand von Flüchtlingen. Seit dem Beginn des aktuellen Ukraine-Konflikts gibt es eine klare Unterteilung in “gute” und “schlechte” Flüchtlinge. Die Guten kommen aus der Ukraine, sie erhalten leichten Zugang in Länder und deren Sozialsysteme. Sie werden gewissermaßen gefeiert, weil sie aus einem demokratischen Land flüchten mussten, das von einem autokratischen angegriffen wird.
Nun wird man sehen, wie lange diese kollektive Akzeptanz noch dauert. Spätestens, wenn die Situation bei Energie, Lebensmittel und in anderen Bereichen des Lebens sich weiter verkompliziert, wird sich der Wind vermutlich drehen und an Windstärke zulegen. Doch zunächst einmal wurde der gesellschaftliche Konsens hergestellt, dass Flüchtlinge aus der Ukraine gute Flüchtlinge sind, während Menschen aus anderen Ländern wohl nichts Gutes im Schilde führen.
Der Wahrheitsgehalt dieser Prämisse spielt keine große Rolle, wenn es um die Akzeptanz in der Bevölkerung geht. Und so sieht es auch mit der Unschuldsvermutung aus. Sie wurde bewusst über zwei Jahre lang an den Rand gedrängt, wurde sogar in Wort und Tat aufgehoben, wie auch zahlreiche völlig unangemessene Aktivitäten der Polizei zeigen. Es war, als gäbe es keinen Grund mehr, von einer Unschuld auszugehen, weil bestimmte Bevölkerungsgruppen einfach als schuldig ausgemacht worden waren. Das enthemmt, bei der Politik, bei der Polizei, aber auch bei der Bevölkerung, deren Bereitschaft zur Denunziation in der Zeit der Corona-Politik erheblich gewachsen ist.
Die verlorene Unschuld
Es ist zu befürchten, dass die Zeit der Unschuldsvermutung vorbei ist. Stattdessen ist die Zeit der vollendeten Tatsachen angebrochen. Die Bereitschaft zur Mühe, sich ein differenziertes Bild zu machen, nimmt stetig ab, vorschnelle, aber abschließende Urteile zu fällen, ist deutlich bequemer, als sich weiterführende Fragen zu stellen, die einen Kraftaufwand bedeuten, den man sich in Zeiten allgemeiner Anstrengungen das Leben betreffend gerne sparen möchte.
Es hat diese Art der Vorverurteilungen natürlich auch schon vor der Ukraine oder Corona gegeben. Doch haben sie nun ein gefährliches Niveau erreicht, weil es immer weniger Menschen gibt, die sich auf die einfache, aber unvollständige Art des Urteilens nicht einlassen wollen. Das erzeugt eine neue kollektive Herangehensweise an Konflikte jeder Art.
Normalerweise wäre an dieser Stelle der Appell angebracht, umzudenken, umzukehren, der Unschuldsvermutung wieder die Bedeutung zuzuschreiben, die sie verdient, weil sie einen erheblichen Einfluss auf das allgemeine gesellschaftliche Klima hat. Doch der Autor beschränkt sich auf die Zustandsbeschreibung und verzichtet desillusioniert und ernüchtert auf den eigentlich nötigen Appell.
Denn wir erleben den politischen Willen, die Unschuldsvermutung in der Versenkung verschwinden zu lassen, weil es zur Verwirklichung der eigenen Ziele und Interessen zu verlockend ist, Urteile zu sprechen, die allgemein unkritisch und unhinterfragt angenommen werden.
Immerhin, jeder Einzelne kann es wagen, kann versuchen, sich aus dem Strudel der sich selbst erfüllenden Urteile zu befreien. Jeder Einzelne kann sich der Anstrengung hingeben, nicht vorschnell, sondern im besten Fall sogar mit der nötigen Vorlaufzeit und Recherche Sachverhalte zu analysieren. Jeder Einzelne kann sich positionieren und “Nein!” rufen, wenn Vorverurteilungen ausgesprochen werden.
Insofern endet dieser Artikel doch mit einem Appell, aber einem in kleinem Maßstab, weil die großen Entscheider, die direkten Einfluss auf die Stimmung im Land nehmen können, dies jetzt, in diesem Moment, schon wieder getan haben.
Das Ergebnis: schuldig.
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