Die internationale UNO-Untersuchungskommission für Palästina und Israel hat den Internationalen Gerichtshof aufgefordert, die “rechtlichen Folgen” der militärischen Besetzung des Westjordanlands und Ostjerusalems durch Israel zu prüfen. Die Kommission betonte, dass den palästinensischen Gebieten von keiner Besatzungsmacht die “Staatlichkeit oder Souveränität” entzogen werden dürfe.
Die dreiköpfige UN-Kommission, die die Menschenrechtssituation in den palästinensischen Gebieten untersucht, veröffentlichte am 20. Oktober ihren ersten Bericht. In diesem wird darauf hingewiesen, dass die israelische Besatzung “aufgrund ihrer Dauer und der De-facto-Annexionspolitik der israelischen Regierung” auf arabischem Gebiet “völkerrechtswidrig” sei. Chris Sidoti von der Kommission unterstrich:
“Die Handlungen der israelischen Regierungen, die in unserem Bericht untersucht werden, stellen ein illegales Besatzungs- und Annexionsregime dar, gegen das vorgegangen werden muss.”
Sidoti fügte hinzu, dass das internationale System und die einzelnen Staaten handeln und “ihre Verpflichtungen nach internationalem Recht” einhalten sollten. Ferner präzisierte das Mitglied der Kommission:
“Das soll auf dieser Tagung der Generalversammlung mit einer Anrufung des Internationalen Gerichtshofs beginnen.”
In dem 28-seitigen Bericht wird betont, dass das Besatzungsrecht nur “vorübergehend” und nur in Kriegszeiten gelten dürfe. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass viele Palästinenser heute unter ständigem Kriegsrecht leben. Mit dem Argument, dass den Palästinensern nicht die Staatlichkeit oder Souveränität entzogen werden dürfe, ersuchte die Kommission den IGH um ein “dringendes Gutachten […] zu den rechtlichen Folgen der anhaltenden Weigerung Israels, seine Besetzung zu beenden”.
Die Kommission wurde im vergangenen Jahr nach elftägigen Kämpfen zwischen israelischen Streitkräften und militanten Palästinensern eingesetzt, um “alle mutmaßlichen Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und alle mutmaßlichen Verstöße und Missbräuche gegen die internationalen Menschenrechtsnormen” im Westjordanland, in Ostjerusalem und auf israelischem Gebiet zu untersuchen.
Mehr zum Thema – Verstimmung zwischen Israel und Australien: Canberra erkennt Westjerusalem nicht als Hauptstadt an