Durch Überhang- und Ausgleichsmandate wächst der Bundestag seit Jahren und liegt bereits 20 Prozent über der Regelgröße. Angesichts der geplanten Wahlrechtsreform befürwortet eine große Mehrheit der Bevölkerung eine Verkleinerung des Bundestags auf seine Regelgröße von 598 Abgeordneten. Fast acht von zehn Menschen (78 Prozent) stimmten in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach im Auftrag der Bertelsmann Stiftung der Position zu, dass der Bundestag derzeit mit 736 Abgeordneten deutlich zu viele Parlamentarier habe. Das sei unnötig und zu teuer. Daher solle er wieder auf die ursprünglich vorgesehene Größe verkleinert werden.
Mit 86 Prozent fiel die Zustimmung für eine Verkleinerung des Bundestages in Ostdeutschland besonders hoch aus, im Westen waren es 76 Prozent. Nur elf Prozent der Befragten schlossen sich dieser Position nicht an. Sie fanden, wichtig sei, dass der Bundestag die Interessen der Menschen so gut wie möglich vertrete. Ob er 600 oder 700 Abgeordnete habe, sei dabei nicht entscheidend. Weitere elf Prozent waren in dieser Frage unentschieden.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas sagte der Deutschen Presse-Agentur zu diesen Zahlen: “Die Wahlrechtskommission des Deutschen Bundestages hat sich einen Auftrag gegeben, der sich ganz offensichtlich mit den Erwartungen der Menschen an eine Wahlrechtsreform deckt: die Verkleinerung des Bundestages auf seine Regelgröße von 598 Abgeordneten.” Ziel müsse das verlässliche Einhalten dieser Größe sein.
Befragt dazu, was ihnen bei Bundestagswahlen besonders wichtig sei, antworteten in der Allensbach-Umfrage 69 Prozent, keine Partei dürfe durch das Wahlrecht beziehungsweise Wahlsystem einen Vorteil gegenüber anderen Parteien haben. 65 Prozent schlossen sich der Position an, das Wahlsystem und die Sitzvergabe müssten leicht nachvollziehbar sein. 63 Prozent gaben an, die Zahl der Abgeordneten dürfe eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.
Der Bundestag soll eigentlich 598 Abgeordnete zählen – 299, die in den Wahlkreisen mit der Erststimme direkt gewählt werden, und weitere 299, die nach dem Zweitstimmenergebnis der Parteien ermittelt werden. Durch ein kompliziertes System von Überhang- und Ausgleichsmandaten ist der Bundestag bei den vergangenen Wahlen jedoch immer weiter angewachsen. Mit 736 Abgeordneten ist er seit der Bundestagswahl 2021 so groß wie nie zuvor. Schon bei der Wahl 2017 hatte er eine Rekordgröße von 709 Abgeordneten erreicht. Ohne eine Reform könnte das Parlament bei der nächsten Wahl noch größer werden.
Der Bundestag hat eine Kommission eingesetzt, die einen Entwurf für eine Wahlrechtsreform erarbeiten soll. Die Vorschläge der drei Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP sowie der CDU/CSU-Opposition gehen jedoch so weit auseinander, dass ein Kompromiss im Grunde nicht möglich ist. Die Union – vor allem die CSU – hatte in den vergangenen beiden Legislaturperioden eine wirksame Wahlrechtsreform verhindert, weil sie von den geltenden Regelungen am meisten profitierte. Die Kosten pro Überhangmandat der CSU werden auf 40 Millionen Euro und mehr geschätzt. Kosten, die dem Steuerzahler zufallen.
Es wird erwartet, dass die Ampel-Fraktionen in Kürze einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen werden, der auf eine Deckelung der Abgeordnetenzahl auf 598 hinausläuft. SPD, Grüne und FDP können diesen mit ihrer Mehrheit verabschieden. Die CDU/CSU hat angedroht, dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
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(rt/dpa)