In einer Pressemitteilung informierte der Deutsche Bundestag am Dienstag über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion über den WHO-Pandemievertrag. Im Antrag 20/9737 an die Bundesregierung befürwortete die Unionsfraktion den internationalen Pandemievertrag, der im Mai 2024 verbindlich von den Mitgliedsländern der Weltgesundheitsorganisation beschlossen werden soll. In zwölf Punkten fordert die Fraktion die Regierung auf, sich für den Pandemievertrag einzusetzen. Der Antrag war kurz vor Weihnachten, am 12. Dezember, an die Bundesregierung gestellt worden.
Zur Prävention von Pandemien müsse die WHO handlungsfähiger werden, heißt es darin zur Begründung des Pandemievertrags. Dazu sei grundsätzlich vor allem eine finanzielle und strukturelle Stärkung der WHO vonnöten:
“Eine verbindliche finanzielle und strukturelle Stärkung der WHO in pandemiebezogenen Feldern ist daher dringend geboten. Eine Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften reicht dafür nicht aus.”
Während man laut dem Fraktionsantrag die Macht der WHO – sie müsse handlungsfähiger werden – stärken müsse, sollen gleichzeitig “einzelstaatliche Souveränitätsrechte vollumfänglich bestehen bleiben”. Ganz besonders wichtig ist den namentlich unterzeichnenden Antragstellern Friedrich Merz und Alexander Dobrindt (inklusive Fraktion) demnach “die Notwendigkeit einer breit angelegten öffentlichen Diskussion”:
“Die Antragsteller betonen die Notwendigkeit einer breit angelegten öffentlichen Debatte über die Ziele und Inhalte eines Pandemieabkommens unter Einbeziehung von Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Parlamenten.” Damit verhindere man Verschwörungstheorien, die “bereits Kreise” zögen. In dem Kontext seien sogar schon Petitionen an den Deutschen Bundestag gestellt worden – so der Unionsantrag –, die sich auf eine “vermeintliche Aushöhlung” nationaler Zuständigkeiten infolge des Pandemieabkommens bezögen.
Insgesamt umfasst der Antrag der CDU/CSU-Fraktion in Bezug auf den Umgang der Bundesregierung mit dem WHO-Pandemievertrag zwölf konkrete Forderungen. Nach der ersten Forderung solle die Bundesregierung sich vollumfänglich für den Präventionsansatz des internationalen Pandemieabkommens einsetzen. Außerdem müssten Gesundheitsfragen in allen betroffenen Politikbereichen besonders gefördert werden (Forderung zwei).
Zur antimikrobiellen Resistenz müssten gemeinsame internationale Standards geschaffen werden, heißt es in einer weiteren Forderung. In einem “One-Health-Ansatz” müssten diese Standards bei der Erforschung und Bekämpfung von Mikroben international eingehalten werden. Dazu gehöre auch die systematische Überwachung der Einhaltung dieser Standards und dementsprechender Maßnahmen.
Die Bundesregierung muss sich laut dem Forderungskatalog der Union auch explizit dafür einsetzen, dass weltweit “führende Experten der Globalen Gesundheit stetig in den Verhandlungsprozess eingebunden werden, um sicherzustellen, dass sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse aus der COVID-19-Pandemie als auch Bedarfe der Forschungslandschaft in Bezug auf künftige Pandemien angemessen miteinbezogen werden”.
Gemäß Forderung Nr. 7 solle sich die Bundesregierung konsequent gegen eine Abschwächung des Patentschutzes für Impfstoffe und Medikamente aussprechen. Denn das würde nach Ansicht der Union “weder zu einer schnelleren Herstellung noch zu einer gerechteren Verteilung führen”.
Für eine universelle Gesundheitsversorgung (Universal Health Coverage, UHC) müsse die deutsche Regierung Investitionen in die “primäre Gesundheitsprävention” und andere Gesundheitsmaßnahmen auch hierzulande vorantreiben. Aber vor allem, so Forderung Nr. 11, müsse Deutschland “Investitionen in die Stärkung und nachhaltige Finanzierung der WHO voranzutreiben, sodass sie ihre notwendige Funktion bei der Reaktion auf pandemische Bedrohungen erfüllen kann”. Und schließlich müsse Deutschland – so die letzte Forderung der CDU/CSU-Fraktion – aktiv gegen gesundheitsbezogene Fehlinformationen und Hassreden vorgehen.
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