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Tagesschau: Fake News zum Dublin-Verfahren

rtnews by rtnews
28/01/2025
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Die CDU unter Friedrich Merz stellt einen Schaufensterantrag zur Migration, und die deutschen Medien versuchen zu überzeugen, dass sich da sowieso nichts machen lasse. Mit anderen Worten, alles tritt nach wie vor auf der gleichen Stelle wie immer.

Von Dagmar Henn

Quer durch den Blätterwald (die Tagesschau voran) taucht nun, als wichtiges Argument in der wahlkampfbedingten Migrationsdebatte, das Thema Dublin-Verfahren auf, und dass Deutschland dabei oft scheitere. Allerdings, keine einzige der Meldungen ist in diesem Zusammenhang ehrlich.

Sehen wir mal, was die Tagesschau dazu schreibt:

“Eine der Regelungen besagt, dass in vielen Fällen derjenige Staat für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist, in dem der Geflüchtete zuerst EU-Boden betreten hat. Reisen die Flüchtlinge weiter in andere EU-Staaten und stellen dort erst den Asylantrag – was in Deutschland bei einem Großteil der Asylsuchenden der Fall ist – muss das Ersteinreiseland die Menschen unter bestimmten Bedingungen zurücknehmen.”

Tatsache ist, dass von den insgesamt 351.915 Personen, die im Jahr 2023 in Deutschland einen Erstantrag auf Asyl gestellt haben, die weit überwiegende Mehrheit illegal eingereist ist. Zitieren wir einmal aus dem Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für 2023:

“Sowohl die unerlaubte Einreise als auch der unerlaubte Aufenthalt sind strafbar und werden grundsätzlich mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet (§ 95 AufenthG).”

Dieser Paragraf beinhaltet einen Rückverweis auf § 14 Aufenthaltsgesetz. In dem steht:

“(1) Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er

1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt, 2. den nach § 4 erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt, 2a. zwar ein nach § 4 erforderliches Visum bei Einreise besitzt, dieses aber durch Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkt oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichen wurde und deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder annulliert wird, oder 3. nach § 11 Absatz 1, 6 oder 7 nicht einreisen darf, es sei denn, er besitzt eine Betretenserlaubnis nach § 11 Absatz 8.”

Die Fälle unter 3. sind Personen, die ausreisepflichtig sind.

Witzig, oder, dass es in Deutschland eigentlich ein Gesetz gibt, das eine unerlaubte Einreise definiert und sie sogar unter Strafe stellt? Kommt einem gar nicht so vor.

Übrigens, es wurden 2023, als bereits an der Grenze zumindest wieder nachgeschaut wurde, wenn auch eben erst, wenn sich die Personen bereits auf deutschem Boden befanden, 127.549 Personen festgestellt, die unerlaubt eingereist waren. Zurückschiebungen an der Grenze gab es jedoch nur in 4.776 Fällen. Was bedeutet, die Kontrolle hatte keine andere Wirkung als ein “nun ist er da”. Und nur, um die Dimensionen sichtbar zu machen: Im Jahr 2015, in dem bekanntlich mehr als eine Million Menschen nach Deutschland kam, ohne legal einzureisen, betrug die Zahl der festgestellten unerlaubten Einreisen 217.237; weniger als ein Viertel.

Interessant ist jetzt die Geschichte der Dublin-Regelungen. Ursprünglich gab es das Dubliner Übereinkommen von 1997, das ein völkerrechtlicher Vertrag ist. In diesem steht deutlich in Artikel 6:

“Hat der Asylbewerber aus einem Drittstaat die Grenze eines Mitgliedsstaats illegal auf dem Land-, See- oder Luftweg überschritten, so ist der Mitgliedsstaat, über den er nachweislich eingereist ist, für die Antragsprüfung zuständig.”

Man kann also klar sagen, dass jeder, wirklich jeder, der mit der Absicht, Asyl zu bekommen, nach Deutschland einreisen will (außer, er kommt über die Schweizer Grenze), in die Zuständigkeit des Landes fällt, aus dem er einzureisen versucht.

Aber dann kamen Schengen und die Vereinbarung, die Binnengrenzen aufzuheben, und das Dubliner Übereinkommen wurde durch eine EU-Verordnung ersetzt. Dieser Rechtsübergang ist jedoch völlig freiwillig, weil ein völkerrechtlicher Vertrag das höherrangige Recht ist. Was gleichzeitig bedeutet, die ganze Argumentation, eine Zurückweisung an den Grenzen verstieße gegen EU-Recht, Unfug ist, da eine freiwillige Entscheidung jederzeit rückgängig gemacht werden kann und dann das Dubliner Übereinkommen wieder aktiv wäre.

Das hat natürlich den Nachteil, dass vernünftige Bestimmungen, die die danach ergangenen Verordungen vermeintlich bieten, wegfallen, wie das gemeinsame Register, aber zumindest aus deutscher Sicht überwiegen die Vorteile deutlich.

In der Praxis ist es gerade die illegale Einreise, die aus Sicht der Antragsteller die besten Möglichkeiten bietet; am besten gleich ganz ohne Papiere. Warum? Weil dann auch eine spätere Abschiebung deutlich erschwert ist. Und solange unterwegs in keinem Staat ein Asylantrag gestellt wurde und alle Länder, die vor Deutschland liegen, einfach durchquert wurden, müssen die deutschen Behörden nachweisen, aus welchem Staat genau jemand eingereist ist, und dann in Verhandlungen mit diesem Staat treten, ob er denn bereit ist, die Person zurückzunehmen.

Was im Endeffekt bedeutet: Wer auch immer in die EU kommt, kann sich, sobald er einmal drin ist, nach Gusto aussuchen, wo er seinen Antrag stellt; dass diese Wahl dann schlicht nach dem Kriterium erfolgt, wo die Versorgung die beste ist, ist nachvollziehbar und, genau genommen, nicht die Schuld desjenigen, der da unterwegs ist, sondern die der staatlichen Strukturen, die diese Situation erzeugt haben.

Die Tagesschau berichtet genau darüber nicht. Dort heißt es:

“Im Jahr 2023 hatte Deutschland insgesamt in 74.622 Fällen um Überstellung in ein EU-Land gebeten, in 55.728 Fällen stimmten die Partnerländer zu. Tatsächlich überstellt wurde jedoch mit nur 5.053 Menschen nicht einmal jeder Zehnte.”

Ein interessanter Punkt, oder? Denn eigentlich wären auch die übrigen 277.293 Personen mögliche Fälle für eine “Überstellung in ein EU-Land”; sie sind es nur deshalb nicht, weil an den Grenzen eben nicht zurückgewiesen wird.

Nun ist das Verhältnis zwischen den 74.622 beantragten Überstellungen und den 5.053 tatsächlich stattgefundenen schon ziemlich deutlich. Aber das reale Zahlenverhältnis, um die “Wirksamkeit” des derzeitigen Dublin-Verfahrens zu überprüfen, ist 5.053 im Verhältnis zu 351.915, denn sie alle befinden sich nur auf Grundlage einer “geduldeten Illegalität” im Land. In Wirklichkeit kann die Rückführung meist gar nicht versucht werden, weil sich die Betroffenen (aus ihrer Sicht verständlich) weigern, Angaben über ihre Einreiseroute zu machen, und nur einem Bruchteil nachgewiesen werden kann, wie er eingereist ist. Die geografische Lage Deutschlands macht es jedoch fast unmöglich, nicht aus einem nach den Dublin-Regelungen sicheren Staat einzureisen. Natürlich ist es nicht ganz passend, die Zahlen aus dem Jahr 2023 miteinander in Bezug zu setzen, weil die Rückführungsverfahren nicht notwendigerweise im Jahr der Einreise stattfinden, aber um die Verhältnisse sichtbar zu machen, genügt es.

Es gab also im Jahr 2023 insgesamt 277.293 Fälle, in denen nicht einmal versucht wurde, ob eine Rückführung möglich wäre, obwohl die physische Lage Deutschlands eine unabweisbare Tatsache ist. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der neu Eingetroffenen waren es gerade einmal 1,4 Prozent, die dann tatsächlich in das EU-Land zurückgeführt wurden, in dem sie eigentlich ihren Antrag hätten stellen müssen. Bei einer derart geringen Quote kann man vermutlich davon ausgehen, dass der Verwaltungsaufwand für den Gesamtkomplex “Rückführung” schon die möglichen Einsparungen übersteigt.

Interessant ist, dass der ursprüngliche Vertrag geschlossen wurde, weil es bereits in den 1990ern eine massive Einwanderungswelle gab, und für einige Zeit führte er auch zu einem deutlichen Rückgang. Es war Angela Merkel, die diese Entwicklung umkehrte. Dabei war die ganze Welle 2015, man kann das nicht oft genug wiederholen, durch eine Halbierung der Mittel ausgelöst, die die EU für die Versorgung syrischer Flüchtlinge in der Türkei beisteuerte. Man kann sich jetzt darüber streiten, wer damit welche Absichten verfolgte, aber vom Himmel gefallen ist das nicht; die Überforderung der Balkanländer damals war real, aber auch hier stellt sich, wenn man den Auslöser betrachtet, die Frage, ob sie nicht gezielt in diese Lage gebracht wurden, um dann letztlich die relative Sicherheit aufzubrechen, die die Dublin-Verträge einmal geschaffen hatten.

Wie gesagt, es gibt allerlei Hypothesen, wer da was warum ausgelöst hat, und letztlich werden das, wie in den meisten derartigen Fällen, irgendwann die Historiker klären müssen. Aber es ist unverkennbar, dass der Dammbruch 2015 kein Naturereignis, sondern unmittelbare Folge politischer Handlungen war, selbst wenn man die westlichen Bemühungen zur Zerstörung des syrischen Staates nicht einbezieht.

Die Änderungen, die an der ursprünglichen Regelung 2013 und 2014 durch diverse EU-Verordnungen stattfanden, liefern die Grundlage für viel Bürokratie, wie eben ein gemeinsames Register für Asylverfahren, aber sie beinhalteten keine Maßnahmen, um das “Durchwandern” zu verhindern. Allerdings wäre es im Interesse auch der Nachbarländer, wenn die Anziehungskraft, die das deutsche Sozialsystem auszuüben scheint, verringert würde – weil dann die Nachfrage nach Schleusungen zurückginge.

Nun ist es nicht so, als wären all diese Regelungen ohne deutsche Mitwirkung entstanden, ganz im Gegenteil. Es wird seitens diverser Bundesregierungen, die immerhin einen großen Teil der Mittel bereitstellen, mit denen die EU finanziert wird, nur immer so getan, als hätte man mit dem, was in Europa beschlossen wird, gar nichts zu tun, wenn es in den Kram passt. So wird man das auch von Friedrich Merz und seiner CDU wieder vorexerziert bekommen: Sie werden (vielleicht) etwas im Bundestag beschließen lassen, von dem sie von vorneherein wissen, dass aus Brüssel Einwände erfolgen werden, und weil sie ganz brave EU-Anhänger sind, werden sie dann diese angeblich europarechtlich illegale Regelung wieder zurückziehen, und alles bleibt beim Alten.

Man wird sehen, ob irgendjemand die Karte des Dublin-Übereinkommens zieht. Vermutlich nicht. Schon allein deshalb, weil die Gründe für die ganze Struktur mitnichten humanitär sind, eher im Gegenteil. Dazu muss man nur einen Blick auf die Geschichte mit den ukrainischen Flüchtlingen werfen.

Die historisch übliche Situation wäre gewesen, dass sie in den Nachbarländern der Ukraine festsitzen. Also die meisten derjenigen, die Richtung Westen geflohen sind, befänden sich in Polen. Mindestens doppelt so viele, wie derzeit tatsächlich in Polen sind.

Das hätte mehrere Wirkungen: Zum einen sähe die polnische Politik ganz anders aus. Die bedingungslose Unterstützung Kiews, die Warschau in den letzten Jahren vorexerziert hat, war nur deshalb möglich, weil genug ukrainische Flüchtlinge “abgenommen” wurden, sodass der Druck der polnischen Bevölkerung auf einen Frieden in der Ukraine nicht zu groß wird. Gleichzeitig dienten die “Weitergeleiteten” dazu, die übrigen EU-Länder, allen voran Deutschland, so tief wie möglich in diesen Konflikt zu verwickeln; dabei dienten die Flüchtlinge vor allem als Argument, warum man sich einmischen müsse, und als Hilfstruppen, um die eigene Position gegen Russland zu stärken.

Ebenso, wie ohne die beständigen Geld- und Waffenflüsse das Kiewer Regime längst gezwungen gewesen wäre, zur Vernunft zurückzukehren, so hat auch die EU-/NATO-Linie die Voraussetzung, dass die “normalen” politischen Folgen eines Krieges in einem Nachbarland nicht eintreten. Dieses Ergebnis scheint nur im Sinne der verteilten Flüchtlinge zu sein; objektiv ist es zu ihrem Schaden, außer, man hält es für den erstrebenswertesten Zustand, auf Dauer außerhalb des eigenen Landes zu leben.

Während ein Erfolg der Verhandlungen in Istanbul im Frühjahr 2022 den ganzen Ukraine-Konflikt schnell in eine Fußnote des Jahresrückblicks verwandelt hätte, ist nun weitgehend ausgeschlossen, dass das von Kiew aus kontrollierte Gebiet im Verlauf der nächsten zwei Generationen wirtschaftlich stabil wird. Der “natürliche” Druck, eine Lösung zu finden, wurde eliminiert; die Folgen werden dafür umso dauerhafter. Nein, nicht einmal den Flüchtlingen selbst hat man damit einen Gefallen getan, bestenfalls der Firma Rheinmetall und den Vereinigten Staaten.

Es sind diese Art politische Manöver, bei denen große Menschenmengen als Spielfiguren gegen ihre eigenen Interessen eingesetzt werden, die hinter dem eigenartigen Verhalten der deutschen Politik bei der Frage der illegalen Einwanderung stehen. Wenn es nötig ist, wird dem Publikum wieder eine frische Runde Sand in die Augen gestreut, mit Tagesschau-Berichten, die erklären, wie schwer bis fast unmöglich es sei, das eigentlich geltende Recht umzusetzen, und mit Anträgen im Bundestag, die von vorneherein auf ein Scheitern geplant sind. Darauf, dass wenigstens die erste Voraussetzung für eine demokratische Entscheidung durch die Deutschen selbst erfüllt wird, nämlich die vollständige Information, wird man weiter vergeblich warten.

Mehr zum Thema – Verfehlte, verfassungswidrige Flüchtlingspolitik



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Tags: DublinVerfahrenFakenewsTagesschauzum
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