Die Gesamtsumme wurde durch das Landgericht Köln ausgesprochen. Mit dem endgültigen Urteil wird das Erzbistum Köln erstmalig zu der Zahlung einer konkreten Summe in einem Missbrauchsskandal verpflichtet. Obwohl die Vorgänge nachweislich in den 1970er Jahren stattfanden, hat die Leitung des Erzbistums entschieden, im vorliegenden Fall keine Verjährung geltend zu machen.
Der amtierende Rainer Maria Kardinal Woelki kommentierte die Gerichtsentscheidung mit den Worten: “Ich bin froh und dankbar, dass das Gericht mit seiner Entscheidung zur Klarheit in diesem Fall beigetragen hat”. Auf der Webseite des Erzbistums Köln wird im Rahmen zweier aktueller Pressemitteilungen der Monate Mai und Juni um aktive Mitarbeit zum Thema Missbrauchsvorwürfe aufgerufen. Diesbezüglich heißt es:
- “Aufruf wendet sich an unbekannte Missbrauchsbetroffene des verstorbenen Aachener Priesters Leonhard Meurer”
- “Aufruf wendet sich an unbekannte Missbrauchsbetroffene des verstorbenen Pfarrers Edmund Dillinger”
Das aktuell entschädigte Opfer und seine Anwälte forderten laut Informationen insgesamt “ein Schmerzensgeld von 725.000 Euro, dazu wären weitere Kosten gekommen und eine sogenannte ‘Anerkennungsleistung’ von 25.000 Euro, die der Mann bereits erhalten hat”. Insgesamt ergab sich so ein Streitwert von 805.000 Euro.
So hätten der damalige Kölner Erzbischof Joseph Höffner und andere Verantwortliche schon frühzeitig von Vorwürfen gegen den Priester aus den 1950er und 1960er Jahren gewusst, worauf sie den pädophilen Geistlichen lediglich beruflich versetzten. Dadurch konnte der Täter in den 1970er Jahren den Kläger und andere Kinder über zehn Jahre lang ‒ unbeachtet durch die Leitung ‒ missbrauchen.
Bisher leistete die katholische Kirche mehrheitlich freiwillige Zahlungen für Missbrauchsbetroffene, “sogenannte Anerkennungsleistungen”. Die dafür zuständige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn hat bisher in 143 Fällen eine Summe von mehr als 50.000 Euro zuerkannt. In 24 Fällen ging es um mehr als 100.000 Euro. Betroffene haben die finalen Zahlungen immer wieder als zu gering kritisiert.
Das Urteil könnte damit eine sogenannte Signalwirkung auf laufende und kommende Klagen haben. Der 64-jährige Kläger war selbst später biografisch als Theologe tätig und arbeitete dabei als Gemeindereferent – nicht als Pfarrer – für das Erzbistum Köln. Das Erzbistum Köln ist mit rund zwei Millionen Katholiken größtes Bistum Deutschlands.
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