Wie tschechische Medien melden, wurde in Tschechien Ende vergangener Woche ein deutscher Staatsangehöriger aufgrund eines Einreiseverbots aus DDR-Zeiten festgenommen. Inzwischen ist er wieder auf freiem Fuß. Der Fall hat dadurch jedoch nichts von seiner Kuriosität verloren.
Laut dem Internetportal Novinky stand der Deutsche auf der Liste der in der Tschechischen Republik unerwünschten Personen, weil er – ein DDR-Bürger – im Jahr 1984 über die damalige ČSSR in den Westen geflohen war. Als der Mann nun in einem Hotel im Norden des Landes einchecken wollte und das Gästehaus ihn im polizeilichen Melderegister anmeldete, tauchte die mehr als 40 Jahre alte Eintragung auf und die Polizei nahm die “Persona non grata” fest.
Die Beherbergungsbetriebe in Tschechien sind verpflichtet, Ausländer zu registrieren. “In dem Moment, in dem dort eine Person eingetragen wird, wird das an die Polizei weitergeleitet, um zu sehen, ob die Person auf dieser bestimmten Liste steht”, erläuterte eine Polizeisprecherin den Vorfall.
Der Deutsche wurde zum Verhör nach Liberec abgeführt und danach wieder freigelassen. Er musste sich jedoch verpflichten, innerhalb von sieben Tagen das Land zu verlassen. Das Einreiseverbot bestehe weiterhin und müsse erst auf dem Gerichtsweg aufgehoben werden, so die tschechische Polizei. Der Fall hat offenbar auch die Behörde überrascht, die Polizeisprecherin sagte, sie wisse von keinem ähnlichen Fall in Nordböhmen.
Mehr zum Thema – “In Beton gegossener Sozialismus!” – CDU weist Baerbock im Streit um Berliner Mauer zurecht