
Bis Ende November 2025 wurden 101.756 Visa zum Familiennachzug erteilt, wie Die Welt meldet. Es bleibt also wie in jedem Jahr seit 2016 bei einer Zahl von über 100.000 Personen, die über ein derartiges Visum nach Deutschland kommen. 2014 lag der Wert mit 51.000 noch bei der Hälfte.
Die wichtigsten Nationalitäten waren Türken (14.907) und Syrer (13.148), danach Inder (9.286), Kosovaren (7.143) und Albaner (4.426). Hätte es im Sommer nicht den Stopp für den Familiennachzug subsidiär schutzberechtigter Syrer gegeben, würden sie vermutlich die Statistik anführen ‒ seit Juni wurden nur noch 2.000 derartige Visa ausgegeben. Zuvor waren es von Januar bis Mai bereits 11.000. Seit 2015 sind 163.300 Syrer über den Familiennachzug nach Deutschland gekommen.
Kosovaren und Albaner kamen ebenfalls in größerer Zahl erstmals 1999, anschließend 2015 (damals waren es 54.762 Albaner und 37.095 Kosovaren). Seit Oktober 2015 gelten sowohl Albanien als auch der Kosovo als sichere Herkunftsländer. In der Mehrheit handelt es sich um Roma.
37.200 dieser Visa für Familiennachzug betrafen den Nachzug von Kindern, 44.400 den von Ehepartnern von in Deutschland lebenden Ausländern und 16.300 den von Ehepartnern von deutschen Staatsbürgern. In 3.500 Fällen ging es um den Nachzug von Eltern zu ihren Kindern.
Im Regelfall wird ein Visum für den Nachzug von Eltern nur bei Minderjährigen erteilt. 2023 stellten 15.269 unbegleitete Minderjährige (oder vermeintlich Minderjährige) in Deutschland einen Asylantrag, 2024 waren es 13.344. Im Jahr 2024 stammten 42,6 Prozent davon aus Syrien, 25,4 Prozent aus Afghanistan und 8,2 Prozent aus Somalia. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30.01.2024 gilt das Recht auf Familienzusammenführung für diese auch dann, wenn der Minderjährige während des Verfahrens volljährig wird.
In anderen Fällen dürfen Eltern (oder Schwiegereltern) nur nachziehen, wenn Hochqualifizierte den Unterhalt der gesamten Familie bestreiten können. Im angegebenen Zeitraum wurde nur 150 Personen auf dieser Grundlage ein Visum erteilt.
Im Gegensatz zu Arbeitsmigranten dürfen anerkannte Flüchtlinge ihre Angehörigen auch dann nachholen, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie den Lebensunterhalt sichern können und über ausreichend Wohnraum verfügen.
Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte (derzeit vor allem Syrer und Ukrainer) ist politisch nach wie vor umstritten. Grüne und Linke wollen keine Begrenzung des Nachzugs, die AfD will diese Aussetzung, die bis 2027 begrenzt ist, in eine dauerhafte Abschaffung umwandeln.
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