Die Schweiz hat sich dem 16. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland angeschlossen. Die Maßnahmen traten am 15. Mai in Kraft, nachdem der Bundesrat am Vortag diesen Schritt mit dem fortwährenden Krieg und destabilisierenden Handlungen der Führung in Moskau begründet hatte. Die Regierung in Bern übernahm somit die Exportbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und Güter zur militärischen und technologischen Stärkung. Das Exportverbot wurde auf Chromerze, gewisse Chemikalien und Software für den Energiesektor erweitert. Außerdem wurde ein Kauf- und Importverbot für Rohaluminium aus Russland beschlossen. Im Rahmen der Restriktionen erließ der Bundesrat zudem ein Geschäftsverbot mit bestimmten russischen Häfen, Schleusen und Flughäfen.
Die EU hatte ihr 16. Sanktionspaket gegen Russland am 24. Februar 2025, dem dritten Jahrestag des Krieges erlassen. Bereits am 4. März dieses Jahres sanktionierte die Schweiz weitere 48 natürliche Personen, 35 Unternehmen und 74 Schiffe. Nun schloss sich die Eidgenossenschaft auch den restlichen Strafmaßnahmen an.
Darüber hinaus weitete die eidgenössische Regierung ihre Sanktionen gegen Weißrussland aus. Der Schritt wurde mit der angeblichen Beteiligung Weißrusslands am Ukraine-Krieg begründet. Auch in diesem Punkt schloss sich die Schweiz den ebenfalls am 24. Februar 2025 verabschiedeten Strafmaßnahmen gegen die Führung in Minsk an. Beschlossen wurden unter anderem verschärfte Exportbeschränkungen und ein Einfuhrverbot für Rohaluminium, um eine mögliche Umgehung von Sanktionen zu verhindern.
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