Dorothee Feller, die Schulministerin von Nordrhein-Westfalen, hat jetzt offen ausgesprochen, was bereits seit längerem als Vermutung kursierte.
“Ich möchte Lehrkräfte ausdrücklich ermuntern, an diesen Demonstrationen für unsere lebendige Demokratie teilzunehmen, um ein Zeichen zu setzen – gern auch mit ihren Schülern.”
Zitiert wurde diese Aussage in einem Artikel der Welt. Des Weiteren sagte sie:
“Unser Ministerpräsident hat die AfD jüngst als Gefahr für die Demokratie bezeichnet. In diesem Sinne begrüße ich jedes Engagement für Demokratie und gegen alle Feinde des Rechtsstaates.”
Dorothee Feller gehört als CDU-Ministerin zu jener Partei, die am unmittelbarsten in Konkurrenz zur AfD steht.
Schulen sind weder im Bereich des Lehrkörpers noch im Verhältnis Schüler-Lehrer demokratisch verfasst, sondern die Abläufe sind durch strikte Weisungshierarchien geprägt. Lehrer haben die Macht, Veranstaltungen zu Schulveranstaltungen zu erklären. Damit ist die Teilnahme für die Schüler verpflichtend, unabhängig von ihrer individuellen Meinung, und Verstöße können Schulstrafen nach sich ziehen.
Gleiches gilt für das Verhältnis zwischen der Ministerin und ihren Lehrern, unabhängig davon, ob es sich dabei um Beamte oder um Angestellte handelt. Eine öffentliche Aussage seitens einer Schulministerin, sie wolle “ausdrücklich ermuntern”, ist de facto, wenn auch nicht de jure, eine dienstliche Weisung; und sie legt nahe, dass auch hier eine Verweigerung dienstliche Konsequenzen hat. Wenn eine derartige Aussage der Öffentlichkeit gegenüber erfolgt, ist ohnehin die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine entsprechende interne Weisung mit der zugehörigen rechtlichen Qualität bereits erfolgt ist.
Der innere Widerspruch zwischen der Behauptung, sich für eine “lebendige Demokratie” einzusetzen, und gleichzeitig Lehrkräften wie Schülern mit einer derartigen Aussage die Möglichkeit zu nehmen, ihrer eigenen Überzeugung folgend eine Teilnahme zu verweigern, scheint der Schulministerin nicht gewärtig zu sein. Auch die Frage, ob eine solche Aufforderung, wenn sie sich gegen eine nicht verbotene Partei richtet, verfassungsgemäß sein kann, könnte aufgeworfen werden.
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