Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag offengelegt, dass der Verfassungsschutz des Freistaates derzeit eine beträchtliche Anzahl von Fake-Accounts in sozialen Medien unterhält. Darüber berichtet das Nachrichtenportal Apollo News. Die Zahl dieser Accounts liege demzufolge “im dreistelligen Bereich”. Schuster lehnte es jedoch ab, genauere Angaben zu machen, etwa zu den spezifischen Plattformen oder der Zahl der involvierten Mitarbeiter. Er begründete dies mit dem andernfalls gefährdeten “Einsatzerfolg”.
Die sächsische Landesregierung erklärte, dass ihr keine Anzeigen gegen Mitarbeiter oder extremistische Äußerungen über diese Fake-Accounts bekannt seien. In der Antwort betont man, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen bei der Verwendung dieser Accounts die strafrechtlichen Bestimmungen einhält. Zusätzlich würden die Aktivitäten durch die Nutzungsrichtlinien der Social-Media-Plattformen begrenzt, die extremistische Inhalte in der Regel untersagen und bei Verstößen mit Kontosperrungen reagieren. Mit der Verweigerung einer detaillierten Auskunft wandelt Innenminister Schuster dennoch auf schmalem rechtlichem Terrain.
Die Information, dass der Verfassungsschutz seine Agenten mit gefälschten Identitäten in den sozialen Medien “mitdiskutieren” lässt, ist schon spätestens seit Januar 2022 bekannt. Neu ist, dass es nun erste Zahlenangaben gibt und das Ausmaß der Bespitzelung erkennbar wird. “Unsere virtuellen Agenten sind auf den Plattformen unterwegs”, erklärte Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. “Ich darf Ihnen nicht sagen, wie viele Mitarbeiter das sind, aber sie sind sehr erfolgreich.”
Später entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof in einem Urteil, dass die Landesregierung verpflichtet ist, bestimmte Informationen über die Nutzung von Fake-Accounts durch den Verfassungsschutz offenzulegen. Diese Entscheidung folgte auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Torben Braga und Ringo Mühlmann aus dem Oktober 2022, die Auskunft über die Aktivitäten des Verfassungsschutzes in sozialen Netzwerken verlangten.
Das Gericht urteilte, dass die Abgeordneten ein Recht auf allgemeine Informationen haben, solange diese keine sensiblen Quellen gefährden. Zu den offenzulegenden Informationen gehören die Gesamtzahl der vom Verfassungsschutz betriebenen Fake-Accounts, die Anzahl der beteiligten Beamten und die genutzten Plattformen. Allerdings setzte das Gericht auch Grenzen: Details zu spezifischen Chatgruppen oder vom Verfassungsschutz selbst erstellten Gruppen müssen nicht preisgegeben werden, um die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes nicht zu beeinträchtigen.
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