Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, hat sich am Freitag zum Prozess gegen Elena Kolbasnikova in der Bundesrepublik geäußert. Zu Beginn ihres Statements wies Sacharowa darauf hin, dass man mit Sorge beobachte, wie Vertreter der russischsprachigen Diaspora in der Bundesrepublik ins Visier der öffentlichen Hetze geraten. Spätestens seit 2022 sei Deutschland von einer Welle von Russophobie überrollt worden, die deutsche Medien sowie die aggressive Rhetorik deutscher Vertreter und Politiker auslösten.
Einer der jüngsten eklatanten Vorfälle ereignete sich in Köln, wo die Staatsanwaltschaft gegen Elena Kolbasnikova, eine aus Dnjepropetrowsk stammende Aktivistin der russischen Diaspora, wegen ihrer Äußerungen ermittelt, die sie am 8. Mai 2022 während einer Veranstaltung anlässlich des Tages des Sieges zur Unterstützung Russlands tätigte. Der seit vielen Jahren in Deutschland lebenden Frau droht eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren.
“Es ist offensichtlich, dass die strafrechtliche Verfolgung gegen Elena politisch motiviert ist. Dadurch will man Vertreterinnen und Vertreter der russischsprachigen Diaspora in Deutschland einschüchtern, die sich offen gegen die in Deutschland anhaltende Dämonisierung ihrer kulturellen und historischen Heimat Russland aussprechen.”
Weiter heißt es:
“Wir solidarisieren uns ausdrücklich mit dem ganzen ‘russischen Deutschland’. Wir fordern Berlin auf, die Verfolgung gegen die eigenen Bürger unverzüglich einzustellen.”
Konkret wird Kolbasnikova wegen zwei Sätzen angeklagt. Während einer Rede zum Abschluss eines Autokorsos in Köln, bei dem am 8. Mai 2022 über tausend Fahrzeuge zu einem sowjetischen Mahnmal fuhren, hatte sie gesagt:
“Russland ist kein Aggressor. Russland hilft zurzeit, Krieg in der Ukraine zu beenden.”
Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, Kolbasnikova habe damit in einer Art und Weise, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören, einen Angriffskrieg gebilligt. Die Kölner Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Köln haben bestätigt, dass Kolbasnikova vor Gericht angeklagt wurde. Das Verfahren gegen Elena Kolbasnikova wird einer der ersten Fälle sein, in denen eine Anklage nach § 140 StGB vor Gericht bestehen muss. Ihr drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Neben zahlreichen Unklarheiten zur juristischen Bewertung der Anklage ist zudem fraglich, ob ihre Äußerung “den öffentlichen Frieden gefährdet” hat.
Mehr zum Thema – Köln: Prozess wegen Rede vor sowjetischem Mahnmal