
In der saarländischen Stadt Bexbach wurde heute ein Gerichtsvollzieher bei seiner Tätigkeit erstochen. Der 58-Jährige war bereits seit über 20 Jahren als Gerichtsvollzieher im Einsatz. Der Bürgermeister von Bexbach erklärte, Anlass der Gewalttat sei eine Zwangsräumung gewesen.
Die ehemalige bayerisch-preußische Grenzstadt, die von Bergbau und Militär geprägt war, die beide vor Ort nicht mehr zu finden sind, hat knapp 18.000 Einwohner und ist in jeder Hinsicht eher konservativ. 37,2 Prozent der Einwohner waren nach dem letzten Zensus katholisch, 24,4 Prozent evangelisch, der Ausländeranteil beträgt zehn Prozent, und die CDU errang in der letzten Kommunalwahl 36,9 Prozent vor der SPD mit 29,6.
Das Saarland insgesamt leidet wie auch andere Regionen, die einmal von Kohle und Stahl geprägt waren, unter vergleichsweise hoher Armut. Allerdings ist Bexbach eine vergleichsweise stabile Stadt; die Kinderarmut liegt mit 14,3 Prozent bei weniger als der Hälfte der Hauptstadt Saarbrücken, und die Altersarmut liegt mit zwei Prozent sogar nur bei einem Viertel des Saarbrücker Wertes.
Ungewöhnlich hoch ist im Saarland die Eigentümerquote. Im Mikrozensus 2018 wohnten 64,7 Prozent der Saarländer im eigenen Heim.
Nach Beschreibung des Mindener Tagblatts war der Tatort eine Wohnung im ersten Stock eines Reihenhauses mit einem seitlichen Zugang im Durchgang zum Hinterhof; das klingt nach einer Einliegerwohnung. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mittlerweile bestätigt, dass der inzwischen festgenommene Täter, ein 42-Jähriger, unter Verdacht steht, den “anlässlich einer Räumung im Wege der Zwangsvollstreckung in seiner Wohnung erschienenen Gerichtsvollzieher mit einem Messer getötet zu haben”. Am Mittwoch soll er dem Haftrichter vorgeführt werden.
Der Täter wird, so meldet ntv, von Nachbarn als “tickende Zeitbombe” beschrieben; er sei in der Vergangenheit bereits durch Aggressionen gegen Nachbarn aufgefallen.
Das ist innerhalb dieses Jahres im Saarland der zweite Fall, bei dem ein Vertreter der Staatsmacht tödlich angegriffen wurde – am 21. August war in Völklingen ein Polizist von einem Tankstellenräuber mit seiner Dienstwaffe erschossen worden.
Gerichtsvollzieher verfügen, so der Vorsitzende des saarländischen Landesverbands des Bundes Deutscher Gerichtsvollzieher Gerd Luckas im Interview mit der Saarbrücker Zeitung, im Saarland bereits seit Längerem über Schutzwesten; es sei aber keine Vorschrift, sie zu tragen, sodass unklar ist, ob der betroffene Beamte sie tatsächlich getragen hat. Andere Abwehrmittel sind ihnen untersagt. “Meldungen über irgendwelche Angriffe, Messerangriffe und Waffenbesitz nehmen zu, und das spiegelt sich auch in unserem Beruf wider, zumal wir an Brennpunkten aktiv sind”, so Luckas.
Zwangsräumungen sind immer Extremsituationen, aber je schlechter das Wohnungsangebot ist, desto riskanter werden sie auch für die Gerichtsvollzieher.
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