Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat die Heinrich-Böll-Stiftung für unerwünscht erklärt. Deren Tätigkeit stelle “eine Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung und die Sicherheit Russlands” dar, teilte die Behörde am Montag in Moskau mit. Das Justizministerium wird die Stiftung nun auf die Liste sogenannter “unerwünschter Organisationen” setzen, deren Zusammenarbeit strafrechtlich geahndet werden kann. Diese Liste umfasst derzeit 55 Organisationen, darunter das Zentrum Liberale Moderne, den Deutsch-Russischen Austausch und das Forum Russischsprachiger Europäer.
Die Stiftung war seit dem Jahr 1999 in Russland aktiv und setzt sich laut eigenen Angaben in den Bereichen zivilgesellschaftliche Entwicklung, politische Bildung, Menschenrechte, internationaler Dialog und Umweltschutz ein. Zu den engsten Partnern der Stiftung zählte in Russland die Menschenrechtsorganisation Memorial, die zunächst zum sogenannten “ausländischen Agenten” erklärt und später aufgelöst worden war.
Im April dieses Jahres hatte Russland die Büros mehrerer deutscher Einrichtungen geschlossen. In einer Pressemitteilung der Heinrich-Böll-Stiftung hieß es damals: “Damit geht das über 30-jährige Engagement der Stiftung in Russland vorläufig zu Ende.” Man bedauere die “weitere Eskalation der russischen Führung zutiefst”. Außerdem waren von der Schließung die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung und die Friedrich-Naumann-Stiftung betroffen.
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