Abgeordnete der russischen Staatsduma haben am Dienstag auf einer Plenarsitzung einen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem die Begriffe “Mobilmachung”, “Kriegsrecht” und “Kriegszustand” in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Die Änderungsanträge für die zweite und dritte Lesung wurden der Staatsduma am Montag vorgelegt, darauf hatte zunächst Pawel Tschikow, Leiter der Menschenrechtsgruppe Agora, aufmerksam gemacht. In erster Lesung war der Entwurf bereits im Juli dieses Jahres verabschiedet worden.
Demnach werden in einem Artikel des Strafgesetzbuchs die Wörter “bei bewaffneten Konflikten oder Kriegshandlungen” durch “während der Mobilmachung oder des Kriegszustandes, zu Kriegszeiten oder bei bewaffnetem Konflikt oder während Kampfhandlungen” ersetzt.
Bei freiwilliger Begebung in die Gefangenschaft, Plünderung, Verlassen einer Einheit während der Kampfhandlungen und Nichtbefolgen der Anordnung drohen künftig härtere Strafen, berichtet die Nachrichtenagentur Interfax. So drohen bei freiwilliger Begebung in die Gefangenschaft künftig bis zehn Jahre Gefängnis, wenn keine Anzeichen von Hochverrat vorliegen. Ein Ersttäter kann von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit befreit werden, wenn er “Maßnahmen für seine Befreiung getroffen hat, zu seiner Einheit oder seinem Dienstort zurückgekehrt ist und während seiner Gefangenschaft keine weiteren Straftaten begangen hat”. Bei Plünderung sind Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren vorgesehen. Für die Weigerung, sich an Kampfhandlungen zu beteiligen, drohen Haftstrafen von zwei bis drei Jahren.
Bereits am Mittwoch wird der Föderationsrat die Änderungen prüfen. Danach müssen sie vom russischen Präsidenten unterzeichnet werden.
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