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Rüge vom Bundesrechnungshof: Auswärtiges Amt erwirbt planlos teure Immobilien im Ausland

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07/12/2023
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Kritisiert werden zu teure Anmietungen in Brüssel, sinnlose Grundstückskäufe in Afrika und Fehlplanungen bei der Nutzung von Auslandsvertretungen. Bedarfsnachweise und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für den Erwerb oder die Anmietung von Liegenschaften fehlen.

Der Bundesrechnungshof überprüft regelmäßig die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Er untersteht dabei keiner Aufsicht, weder in seiner Prüfungstätigkeit noch in seiner Verwaltung. Im Bundeshaushaltsplan hat er einen eigenen Einzelplan. Im jüngsten 217-seitigen Prüfbericht werden unter der Rubrik “Einzelplanbezogene Prüfungsergebnisse” dabei die aktuellen Erkenntnisse, auch zum Agieren des Auswärtigen Amtes (AA), dargelegt. So heißt es exemplarisch gleich auf Seite 4:

“AA kauft unnötige Residenz für acht Millionen Euro – kein Einzelfall für unwirtschaftliche Entscheidungen bei Auslandsliegenschaften.”

Ab Seite 93 beschäftigt sich der Prüfbericht dann mit einer Zusammenfassung der finanziellen Auffälligkeiten beim Auswärtigen Amt. Dazu heißt es:

“Das AA missachtet seit Jahren die rechtlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Erwerb und Unterhalt seiner Liegenschaften im Ausland.”

Es folgen auf vier Seiten die Feststellungen und Kritiken, auch durch die Nennung von wirtschaftlichen Verfehlungen seitens der AA-Verantwortlichen. Einleitend wird statistisch erhoben, dass das deutsche AA “226 Auslandsvertretungen, unter anderem Botschaften und Ständige Vertretungen, bei internationalen Organisationen” unterhalte. Zudem betreut der Bund, vertreten durch das AA, insgesamt “864 Auslandsliegenschaften”, die unter anderem “als Residenzen und Kanzleien genutzt werden”. 381 dieser Liegenschaften befinden sich im Bundeseigentum. Kosten:

“Für Betrieb, Instandhaltung und Ausstattung der Liegenschaften im Ausland gab das AA im Jahr 2022 rund 150 Millionen Euro aus. Für Baumaßnahmen verausgabte es zusätzlich rund 66 Millionen Euro.”

Das AA hat sich demnach seit dem Jahr 2015 “zur Entwicklung einer Liegenschaftsstrategie und zum Aufbau eines strategischen Liegenschaftsmanagements” mehrfach extern und damit kostenintensiv beraten lassen. Daraus resultierende Empfehlungen wurden jedoch “entweder gar nicht oder nur schleppend umgesetzt”. Das AA verfügt laut Kritik “bis heute weder über eine Liegenschaftsstrategie noch über ein strategisches Liegenschaftsmanagement”. Hier einige Beispiele massiver Steuergeldverschwendung aus dem Bericht:

  • Das AA unterhält in Brüssel bereits drei Auslandsvertretungen mit repräsentativen Residenzen (…) und ist Eigentümer einer vierten Liegenschaft (…) Zudem mietete die Ständige Vertretung im Jahr 2020 dauerhaft zusätzliche Räumlichkeiten in Brüssel an. Hierzu gehören auch Veranstaltungsräume. Allein für diese fallen jährlich Kosten von mehr als 300.000 Euro an. 
  • Im Oktober 2021 unterzeichnete das AA den Vorvertrag zum Erwerb einer neuen Residenz (…) Für die neue Residenz fielen zusätzlich zum Kaufpreis von 7,3 Mio. Euro Renovierungs- und Ausstattungskosten von rund 600.000 Euro an. Das neue Grundstück ist mit 15.000 m² bis zu sechsmal größer als die vier bisher genutzten Grundstücke in Brüssel.

Zudem hat der Bundesrechnungshof in den letzten Jahren “weltweit vergleichbare Feststellungen” dokumentiert. So hat das AA “über den Kauf oder die Anmietung von Auslandsliegenschaften entschieden”, ohne dass dafür ein entsprechender Bedarf habe nachgewiesen werden können. “In anderen Fällen fehlte es an einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung”, so der Bundesrechnungshof. Als Beispiele werden genannt:

  • Beispielsweise gab es an einer Auslandsvertretung in Europa zwei ungenutzte Liegenschaften für die Kanzlei der Botschaft, während der laufende Kanzleibetrieb in zusätzlichen angemieteten Räumlichkeiten geführt wurde.
  • In einer Auslandsvertretung im Nahen Osten kaufte das AA für fast fünf Millionen Euro ein Grundstück, um darauf eine deutsche Auslandsschule zu errichten. Das Grundstück darf jedoch nicht bebaut werden, weil es nur als Gartenland ausgewiesen ist. 
  • Eine Auslandsvertretung in Afrika unterhält zwei Residenzen; eine davon ist nahezu unbewohnt. Für diese Auslandsvertretung kaufte das AA zusätzlich ein Grundstück für den Neubau einer Kanzlei.

Die festgestellten und beanstandeten Entscheidungen des AA führten “zu Kosten in Millionenhöhe”. Das Auswärtige Amt hat trotz der geäußerten Kritik “in keinem dieser Fälle eine nicht benötigte Liegenschaft wieder verkauft”.

Der Bundesrechnungshof hat daher die zuständigen Stellen nachdrücklich aufgefordert, “seine nicht benötigten Liegenschaften im Ausland konsequent zu identifizieren”, um sie dann “möglichst verlustfrei” zeitnah zu veräußern. Diese Aufforderung gelte “insbesondere für das haushaltsrechtswidrig erworbene Residenzgrundstück in Brüssel”.

Das AA reagierte demnach mit einer Mitteilung, die Vorwürfe nun “zu überprüfen”. Zudem wurde angekündigt, dass der Fokus dabei “auf die Bedarfsfeststellung und Identifizierung von Bedarfsdeckungsalternativen” gelegt werde.

Mehr zum Thema – Versager im Amt: Robert Habeck und das Schweigen des Mainstreams



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Tags: AmtAuslandAuswärtigesBundesrechnungshoferwirbtimmobilienplanlosRügeteurevom
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