Das ZDF präsentierte am 14. Dezember in wöchentlicher Routine die Ausstrahlung der Sendung maybrit illner. Der Polit-Talk diskutierte diesmal zum Thema des Bundeshaushalts 2024 und der Frage: “Einigung in letzter Sekunde – Wie teuer wird’s fürs Land?”. Geladene Gäste waren unter anderem der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr, und Helge Braun, CDU-Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Zudem die Co-Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Ricarda Lang. Der Themenkomplex “Ukraine” wurde mehrfach nur kurz angerissen, ausgehend von den jüngsten Aussagen des Bundeskanzlers Scholz und des Bundeswirtschaftsministers Habeck im Bundeskanzleramt.
Scholz betonte dabei am 13. Dezember erneut die ungebrochene Solidarität der Bundesregierung mit Kiew, um mitzuteilen, dass das politische Berlin “bei einer Verschlechterung der militärischen oder finanziellen Lage der Ukraine im Krieg gegen Russland” gegebenenfalls nachträglich die Schuldenregeln des Landes aussetzen würde. Der Gast von der FDP eröffnete zum Ende der Illner-Sendung mit der Feststellung:
“Wir sollten auch vorbereitet sein auf mögliche Schocksituationen. Der Krieg ist furchtbar, leider werden solche Situationen, geopolitische Herausforderungen […] auch zur Realität gehören. Deshalb müssen wir haushalterisch damit umgehen können […].”
Lang antwortete mit Bezug auf die “Klimakrise”, für sie wäre selbstverständlich, dass die Bundesregierung “dauerhaft jedes Jahr mit einer Notlage argumentieren” könnte. Zum Thema der von vielen Bürgern nur noch bedingt nachvollziehbaren kostenintensiven Steuerzahlerunterstützung eines anderen Landes ‒ dies belastet mit schweren Korruptionsvorwürfen und im kritischen Kriegszustand ‒ teilte Lang wörtlich den ZDF-Zuschauern mit:
“Jetzt bei der Ukraine und wir haben ganz klar gesagt, wir stehen an der Seite der Ukraine. Wir geben diese Gelder weiter, wir unterstützen militärisch, finanziell, humanitär. Wenn eine neue Situation entsteht, das kann tatsächlich passieren, wenn die US-Amerikaner sich zurückziehen, was dramatisch wäre aus meiner Sicht für die geopolitische Lage, aber wenn das passieren sollte, dann werden wir handeln und dann werden wir finanzieren und dann werden wir auch die Notlage ausrufen.”
Ricarda Lang beendete ihren Monolog mit dem Verweis darauf, dass sich gegenwärtig entscheiden würde, wie sich “Demokratien im internationalen Systemwettbewerb behaupten”. Aktuell ginge es um die “europäische Sicherheitsarchitektur”. Es sei für sie daher “ein schönes Signal”, dass Brüssel “nun endlich” durch den jüngsten Beschluss der Ukraine den Weg in die EU ermöglichen würde.
Wenn sich beispielsweise die Amerikaner aus der Unterstützung der #Ukraine zurückzögen, so Grünen-Chefin @Ricarda_Lang , „dann werden wir handeln und dann werden wir finanzieren und dann werden wir auch die #Notlage ausrufen“.Die ganze Sendung 👉https://t.co/Veq6kXlnUnpic.twitter.com/zIQzTSl1hg
— maybrit illner (@maybritillner) December 15, 2023
Bundeskanzler Scholz skizzierte bereits tags zuvor im Bundeskanzleramt die finanziellen Größenordnungen einer weiteren Belastung der Steuerzahler:
“Die Unterstützung der Ukraine stemmen wir aus dem Regelhaushalt, so wie wir es geplant haben, und vor allem so lange wie nötig. Dazu zählen acht Milliarden Euro für Waffenlieferung, Finanzhilfen für den ukrainischen Haushalt und voraussichtlich über sechs Milliarden Euro zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in Deutschland.”
Mehr zum Thema – Haushaltskompromiss zeigt: Ukraine steht inzwischen über dem deutschen Staatswohl
Ukraine-Krieg und Völkerrecht (Völkerrechts-Expertin Dr. Eva Maria Barki)
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https://unser-mitteleuropa.com/ukraine-krieg-und-voelkerrecht-voelkerrechts-expertin-dr-eva-matia-barki/
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UKRAINE-KRISE:
RECHTLICHE STELLUNGNAHME der VÖLKERRECHTS-JURISTIN Dr. Eva Maria Barki
I.) Kurzusammenfassung
Der russische Präsident Wladimir Putin soll wegen Völkerrechtsverbrechen vor dem Strafgerichtshof in den Haag angeklagt werden. Das fordern u.a. sogar die USA, welche aber für sich selbst den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen.
Diese Anschuldigungen entbehren nicht nur jeder rechtlichen Grundlage, sondern sie sind Teil der sogenannten US-„National Security Strategy 2002“ (1991) zur Ausschaltung Russlands im Sinne eines Unil-lateralismus. Dabei kommt der Ukraine als „Dreh- und Angelpunkt“ eine Schlüsselrolle zu.
Völkerrechtsverletzungen sind den ukrainischen Machthabern vorzuwerfen, u.a.: · Verletzung von Rechten nationaler Minderheiten · Verletzung der Abkommen von Minsk · Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker
Die Ukraine ist kein homogener, historisch gewachsener Nationalstaat, sondern ein Vielvölkerstaat. Mehr als die Hälfte des Staates spricht als Umgangssprache nicht Ukrainisch.
Für die Ukraine als Vielvölkerstaat wäre eine föderale Staatsform erforderlich. Bereits US- Präsident George W. Bush warnte 1991 vor einem „selbstmörderischen Kampf der Nationalitäten“.
Ursache des Ukraine-Krieges war er blutige Maidan-Putsch-2014, unter Einsetzung einer vom Westen unterstützten Regierung. Die Reaktion darauf – aus Furcht vor einer ähnlicher Aggression ?waren (sowohl im Donbass und auf der Krim) Volksabstimmungen (mit bis zu 90% russischer Zustimmung). Die militärische Reaktion der Ukraine darauf waren schwerste Artillerie?, Raketen- und Bombenangriffe, sowie Zerstörung ziviler Einrichtungen und Infrastruktur.
Das Abkommen von Minsk I (September 2014) wurde von der ukrainischen Regierung gebrochen: Es beinhaltet: einen Waffenstilstand, eine De-facto- Anerkennung der russischen Gebiete im Donbass.
Auch das Abkommen von Minsk II (12.2.2015) wurde nicht eingehalten, u.a.: Lokalwahlen in den dezentralisierten russischen Gebieten (Donezk und Lugansk)
Das Abkommen von Minsk ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, welcher durch die UN-Resolution Nr.2202 des UN-Sicherheitsrates völkerrechtlich verbindlich ist. Der Vertragsbruch durch die Ukraine unter Anwendung militärischer Gewalt ist als Kriegsverbrechen zu werten.
Vertragsverletzungen betreffen: das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es ist ein universelles Naturrecht und wurde erstmals von Präsident Woodrow Wilson aufgestellt. In realiter wurde aber nach dem 1. und 2. Weltkrieg den Völkern Mitteleuropas dieses Recht verwehrt.
Im UN-Menschenrechtspakte (16.12.1966) heißt es: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit, ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“ Insofern aber ist das Selbstbestimmungsrecht ein Kollektivrecht eines Volkes und zwingendes Recht (ius cogens).
Die 1954 durch Chruschtschow erfolgte Schenkung der Halbinsel Krim an die Ukraine verletzte dieses Selbstbestimmungsrecht. Somit aber beruft sich Putin daher auf das Recht zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit.
Im Völkerrecht gibt es (neben der Verletzung grundlegender Menschenrechte) nur drei zwingende Normen: das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Gewaltverbot und das Verbot des Völkermordes. Die Verletzung der territorialen Integrität bzw. der staatlichen Souveränität gehört nicht dazu! Auch die Deklaration der UN- Generalversammlung Nr. 2625 (24.10 1970 „Friendly Relations Declaration“) erkennt das Sezessionsrecht ausdrücklich an.
Staatliche Souveränität als Argumente gegen die Sezession
Auffallend ist…: Gerade jene Befürworter der staatlichen Souveränität betreiben die Auflösung des Nationalstaates. Staatliche Souveränität beinhaltet das Recht, die Verfassungs- und Rechtsordnung unabhängig vom Einfluss äußerer Mächte zu gestalten. Der Schutz der territorialen Integrität bezieht sich ausschließlich auf die Beziehungen zwischen den Staaten und nicht auf die Völker.
Völker haben gemäß der Resolution der UN-Generalversammlung (7.12.1987) das Recht für Selbstbestimmung zu kämpfen, wobei auch Gewalt gerechtfertigt ist.
Weiters: Die Helsinki-Schlussakte-1975 in Bezug auf die Sezession der Krim
Budapester Memorandum (1994)
Das wichtigste Kriegsziel von Präsident Putin ist berechtigt: nämlich bezüglich des Schutzes der russischen Bevölkerung.
Entmilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine auch außerhalb des Donbass: Gemäß der neuen Völkerrechtslehre ist auch ein präventiver Angriffskrieg zulässig, wenn wesentliche Interessen und die Sicherheit gefährdet erscheinen.
Russland aber befindet sich zweifellos in dieser Situation: Seine innere Sicherheit und Integrität sind gefährdet. Russland ist von der NATO zur Gänze eingekreist. Russland behauptet überdies auch die Existenz von US-ukrainischen Bio-Labors an seinen Grenzen.
Gerade aber jene rechtsextremen Kräfte in der Ukraine haben bereits im 2. Weltkrieg Massaker an Russen und Juden mit 50.000 Toten verursacht, und sie sind gleichzeitig auch die treibenden Kräfte im Krieg gegen den Donbass.
Nicht Russland verletzt das Völkerrecht, sondern im Gegenteil die Machthaber in Kiew, unterstützt vom Westen (mit finanziellen Mitteln und Waffen), sowie befeuert von den westlichen Medien.
Der Ukraine-Krieg beweist: Das Völkerrecht hat keine Geltung mehr. Der Westen bestreitet dies nicht einmal mehr, indem er sich auf eine „regelbasierte Ordnung“ beruft, die der Westen mit allen Mitteln oktroyiert.
Hier die VOLLSTÄNDIGE VERSION…