Die Regierung der Russischen Föderation hat am Sonnabend neue Regeln für die Gewährung medizinischer Hilfe für Ausländer in Russland gebilligt. Der entsprechende Erlass wurde von Premierminister Michail Mischustin unterzeichnet und ist bereits auf dem amtlichen Internetportal für Rechtsinformationen veröffentlicht.
Die neuen Regeln werden am 1. September dieses Jahres in Kraft treten und sind vorerst auf sechs Jahre ausgelegt, bis zum 1. September 2031. Sie sehen vor, dass die Behandlung von Notfällen wie plötzlichen akuten Krankheiten, lebensgefährdender Verschlimmerung chronischer Krankheiten, Unfällen, Vergiftungen und ähnlichen Fällen, die nach einem sofortigen medizinischen Eingriff verlangen, für ausländische Staatsbürger durch medizinische Einrichtungen kostenlos geleistet wird.
In allen anderen Fällen bleiben medizinische Leistungen für Ausländer kostenpflichtig.
Von den neuen Regeln bleiben Rechte von Ausländern unberührt, die in Russland dauerhaft leben und deshalb Anspruch auf eine staatlich finanzierte Krankenversicherung haben oder sich freiwillig kostenpflichtig krankenversichern lassen. Unverändert bleiben die Regeln auch für Ausländer aus den Staaten, mit denen Russland bilaterale Verträge über die medizinische Versorgung der jeweiligen Staatsbürger geschlossen hat.
In Russland hat jeder Staatsbürger und jeder legal niedergelassene Ausländer Anspruch auf eine für ihn kostenlose Krankenversicherung, die nahezu alle medizinischen Leistungen in staatlichen und kommunalen Krankenhäusern, Polikliniken und Ambulanzen abdeckt (eine sogenannte Pflicht-Krankenversicherung). Wer sich von Privatkliniken behandeln lassen will, kann eine kostenpflichtige Krankenversicherung (eine sogenannte Freiwillige Krankenversicherung) abschließen. Die neuen Regeln betreffen somit in erster Linie Ausländer, die sich für einen Kurzaufenthalt nach Russland begeben haben und dabei unerwartet erkranken.
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