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Protest gegen Einladung ins Kanzleramt: Kurdische Gemeinde stellt Strafanzeige gegen al-Scharaa

rtnews by rtnews
07/11/2025
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Die Kurdische Gemeinde Deutschland (KGD) hat Strafanzeige gegen den syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe gestellt. Der Protest richtet sich auch gegen den bevorstehenden Besuch al-Scharaas im Kanzleramt.

Auf der Plattform X teilte die KGD am Donnerstag mit, sie habe gegen den “Dschihadistenführer Ahmed Al-Shara” (“Abu Muhammad al-Jolani”) wegen Völkermordes und schwerster Kriegsverbrechen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach dem Völkerstrafgesetzbuch beantragt. Des Weiteren warf die kurdische Organisation al-Scharaa Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Zugehörigkeit zu einer Terrororganisation vor. Ihr zufolge gilt der auch unter dem Namen al-Dscholani bekannte islamistische Politiker “als einer der Mitveranwortlichen für den Völkermord an den Jesidinnen und Jesiden” im Jahr 2014. Er sei auch für weitere ethnisch-religiöse Verbrechen in Syrien verantwortlich. Die Anzeige ist durch Mehmet Tanriverdi, den stellvertretenden Vorsitzenden der KGD, erfolgt.

Erst am Dienstag war bekannt geworden, dass Bundeskanzler Friedrich Merz al-Scharaa nach Deutschland eingeladen hat, um mit ihm über die Rückführung syrischer Flüchtlinge zu sprechen (RT DE berichtete). Dieser Einladung vorausgegangen war Ende Oktober ein Besuch des deutschen Außenministers Johann Wadephul (CDU) in Damaskus. Die Begegnung verlief herzlich, wie die Wochenzeitung Junge Freiheit feststellte. Bei ihrem Besuch im Januar 2025 dagegen hatte Machthaber al-Scharaa der damaligen Außenministerin Annalena Baerbock noch den Handschlag verweigert.

Gegen die Einladung al-Scharaas ins Kanzleramt legt nun die Interessenvertretung der Kurden in Deutschland Protest ein. Sie sei inakzeptabel und werfe “schwerwiegende menschenrechtliche und politische Fragen auf”, heißt es auf X. Ahmed al-Scharaa besitze keinerlei demokratische Legitimation, er könne nicht als Staatspräsident Syriens betrachtet werden. Die Bundesregierung dürfe keinesfalls “einen ehemaligen Dschihadisten und Kriegsverbrecher” durch einen Empfang im Bundeskanzleramt legitimieren.

Die KGB wirft al-Scharaa vor, in Syrien für “gezielte Morde, Verschleppungen und die systematische Zerstörung von Dörfern” verantwortlich zu sein. Insbesondere religiöse Minderheiten und marginalisierte Gemeinschaften lasse er mittels seiner Milizen bekämpfen. Unter seinen Opfern seien auch Frauen und Kinder. Dass al-Scharaa mittlerweile einen Anzug trage, ändere nichts an den “blutigen Händen” des syrischen Islamistenführers. Er gehöre “vor ein Strafgericht, nicht auf den roten Teppich”.

Die Einladung des syrischen Übergangspräsidenten Al-Scharaa nach Berlin ist inakzeptabel und wirft schwerwiegende menschenrechtliche und politische Fragen auf. Al-Scharaa ist nachweislich verantwortlich für gezielte Morde, Verschleppungen und die systematische Zerstörung von… pic.twitter.com/FVkuTZBEzj

— Kurdische Gemeinde Deutschland ☀ (@KGDOnline) November 5, 2025

Die Kurden-Vertretung fordert die Bundesregierung dementsprechend dazu auf, die Einladung sofort zurückzuziehen. Anstelle diplomatischer Gesten seien ein Ermittlungsverfahren und ein Internationaler Haftbefehl gegen al-Scharaa angebracht. Sollte al-Scharaa nach Deutschland einreisen, müsse er sofort festgenommen werden.

In einer Pressemitteilung teilte der Anzeigensteller Mehmet Tanriverdi des Weiteren mit, dass er die Anzeige auch im Namen zahlreicher Betroffener eingereicht habe, die durch dschihadistische Milizen Angehörige verloren hätten. Ahmed al-Scharaa sei nicht nur für islamistische Untaten in Syrien, sondern auch im Irak verantwortlich. Nach Einschätzung der UN und weiterer internationaler Organisationen müsse er als eine der Führungspersönlichkeiten des Islamischen Staats während des Völkermords an den Jesiden gelten. Völkermord dürfe niemals folgenlos bleiben. Man erwarte von der Bundesregierung ein entsprechendes Signal. Deutschland habe “mit dem Weltrechtsprinzip die Möglichkeit – und die Pflicht – solche Täter strafrechtlich zu verfolgen, unabhängig davon, wo die Verbrechen begangen wurden”, so Tanriverdi weiter.

Von einer Stellungnahme des Auswärtigen Amtes oder von Bundeskanzler Friedrich Merz zu den Vorhaltungen der Kurdischen Gemeinde Deutschlands ist nichts bekannt. Die letzte Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes zu Syrien ist vom 4. November. Darin heißt es, die Bundesregierung unterstütze den Übergangsprozess in Syrien weiter. Die Menschenrechte, insbesondere die Rechte von Frauen, müssten gewahrt werden.

In März kam es in der Küstenregion Latakia zu einem Massaker an der alewitischen Minderheit. An den Morden waren dschihadistische Milizen beteiligt, die im Dienst der neuen Regierung in Damaskus als Sicherheitskräfte stehen. Nach Angaben von Reuters wurden innerhalb weniger Wochen etwa 1.500 wehrlose Zivilisten getötet, darunter Frauen und Kinder. In manchen Fällen wurden ganze Familien ausgelöscht. Der Interimspräsident al-Scharaa rief nach Beginn der Pogrome zur Einheit des Landes auf und versprach Aufklärung der Verbrechen. Internationale Reaktionen auf die in vielen Videos dokumentierten Massaker blieben aus. Bis heute werden aus Syrien gegelmäßig Morde an Vertretern religiöser Minderheiten gemeldet. 

Mehr zum Thema – Nach dem Massaker in Latakia fliehen Tausende Syrer in den Libanon





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Tags: alScharaaEinladunggegengemeindeinsKanzleramtkurdischeProteststelltStrafanzeige
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