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Pfizer-Gate-Urteil: Von der Leyen muss Textnachrichten an "Bussi-Bourla" zur Verfügung stellen

rtnews by rtnews
14/05/2025
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Ein Gericht in Luxemburg urteilte zuungunsten von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Das Urteil gibt der New York Times im Streit um den Zugang zu EU-Textnachrichten vorerst recht. Der Fall drehte sich um die Frage, ob eine Textnachricht als öffentliches Dokument gilt, das veröffentlicht werden muss.

Eine Journalistin der New York Times beantragte vor mittlerweile drei Jahren die Herausgabe und Einsicht von vermeintlich verschollenen Textnachrichten, die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und Albert Bourla, Chef des Pharmagiganten Pfizer, zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 11. Mai 2022 ausgetauscht haben. Medial auch als “Pfizer-Gate” tituliert. Ein Luxemburger Gericht urteilte nun, dass die EU-Kommission mutwillig gegen definierte Transparenzvorschriften verstoßen habe, indem sie den Zugang zu den Textnachrichten zum Thema des milliardenschweren “Impfstoff-Deals” zwischen der EU und Pfizer verweigert hat.

Das Urteil geht auf eine juristische Beschwerde der US-Zeitung The New York Times und der Journalistin Jeanna Smialek, Chefin des NYT-EU-Büros, aus dem Jahr 2023 zurück, nachdem die EU-Kommission sich beharrlich geweigert hatte, für die Öffentlichkeit mehr als erkenntnisreiche Textnachrichten zwischen der Kommissionspräsidentin und Pfizer-Chef Albert Bourla aus dem Jahr 2021 zur Verfügung zu stellen. Der Austausch habe “keine wichtigen Informationen” enthalten, so ein Kommissionsbeamter vor Gericht. Dazu heißt es in dem Artikel (Bezahlschranke):

“In einem Urteil, das dazu beitragen könnte, wie transparent die Europäische Union in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sein muss, sagten Richter am Mittwoch, dass die Europäische Union den Antrag eines Journalisten auf Zugang zu einem wichtigen Satz von Textnachrichten, die während der Verhandlungen über einen Impfstoff gegen das Coronavirus ausgetauscht wurden, nicht hätte ablehnen dürfen.”

Das Urteil wurde vom zweithöchsten Gericht der Europäischen Union gefällt, dem zuständigen Gericht in Luxemburg. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die rechtliche Frage, “ob Textnachrichten der Kommission nach EU-Recht als Dokumente gelten und in welchen Fällen sie möglicherweise hätten aufbewahrt und offengelegt werden müssen”. Die Anwälte der Kommission argumentierten vor Gericht, dass Textnachrichten generell “kurzlebig” seien und daher nicht unter die geltenden Transparenzanforderungen der EU fallen würden. 

Das Gericht urteilte nun laut CJEU-Pressemitteilung mit der Feststellung:

“In seinem Urteil gibt das Gericht der Klage statt und erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig. Das Gericht erinnert daran, dass die Verordnung über den Zugang zu Dokumenten darauf abzielt, dem Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu den Dokumenten der Organe die größtmögliche Wirkung zu verleihen.
Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe so umfassend wie möglich zu verwirklichen. Daher sollten grundsätzlich alle Dokumente der Organe für die Öffentlichkeit zugänglich sein.”

Die nun damit verbundenen Rechtsfolgen des Urteils sind nur bedingt abschätzbar und werden weder Frau von der Leyen noch den Pfizer-Chef verunsichern oder nachdrücklich beeindrucken. Zudem hatte die EU-Kommission immer wieder argumentiert, die Textnachrichten seien unwiderruflich gelöscht worden und damit “leider” nicht mehr verfügbar für die Öffentlichkeit. Dazu heißt es nun seitens des Gerichts:

“Die Kommission hat nicht im Einzelnen dargelegt, welche Art von Recherchen sie durchgeführt hat, um diese Dokumente zu finden oder die Identität der Orte, an denen diese Durchsuchungen stattgefunden haben. Folglich hat sie keine plausible Erklärung abgegeben für das Nichtvorhandensein der angeforderten Dokumente. Außerdem hat die Kommission nicht hinreichend geklärt, ob die angeforderten Textnachrichten gelöscht wurden, und wenn ja, ob die Löschung oder automatisch erfolgte oder ob das Mobiltelefon des Präsidenten in der Zwischenzeit ausgetauscht worden war.”

Von der Leyen steht seit Jahren im Fokus der Öffentlichkeit, dies zu ihrem mehr als justiziablen Agieren in der gesamten Phase der “Corona-Krise”. Nachweislich wurden insgesamt seitens der EU 4,2 Milliarden “COVID-Impfdosen” bestellt, mehr als die Hälfte davon bei dem US-Unternehmen Pfizer. Die EU hat dabei lediglich 440 Millionen Einwohner. Mit der bestellten Menge hätte man daher jeden EU-Bürger rund zehnmal impfen können. Die ausgeklügelten, teils per Textnachrichten ausgehandelten, Verträge werden weiterhin geheim gehalten.

Die EU-Parlamentarier, die sich für den Vorgang interessierten, erhielten nur umfassend geschwärzte Vertragsexemplare. Nach Schätzungen belief sich der EU-Pfizer-Deal auf 35 Milliarden Euro. Eine Anwältin der NYT erklärte in ihrem Eröffnungsplädoyer bei der Anhörung im Jahr 2024:

“Transparenz und der öffentliche Zugang zu Regierungsdokumenten spielen eine wichtige Rolle bei der demokratischen Kontrolle.”

Die Kommission ließ vor Gericht erklären, sie müsse “ein Gleichgewicht zwischen der Veröffentlichung von Informationen und der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen der Impfstoffverträge finden”. Das Gericht stellte nun in der Begründung laut NYT-Artikel dar:

“Die Kommission hat es auch versäumt, plausibel zu erklären, warum sie der Ansicht war, dass die im Zusammenhang mit der Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen ausgetauschten Textnachrichten keine wichtigen Informationen enthielten.” 

Beide im Verfahren beteiligten Seiten können das Urteil noch anfechten und vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. Mit dem aktuellen Beschluss kann die Kommission nicht automatisch gezwungen werden, die Nachrichten herauszugeben.

Mehr zum Thema – Ursula-Gate: Warum auch hochkorruptes Verhalten der EU-Kommissionspräsidentin nicht schadet



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Tags: derLeyenmussPfizerGateUrteilquotBussiBourlaquotstellenTextnachrichtenVerfügungvonzur
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