
Von Alexandra Nollok
Kein Zugang zu Geld für Miete und Essen: Über den Umweg EU vernichtet Deutschland die Existenz eines Berliner Journalisten und seiner Familie. Hüseyin Doğru sei ein “Desinformant im Sinne Russlands”, lautet der unbelegte Vorwurf der selbst ernannten Wahrheitswächter, die den Tod der Betroffenen, darunter drei kleine Kinder, damit wohl in Kauf nehmen. Freilich unterlaufen sie so Grund- und Menschenrechte, die viele für gesetzt hielten, und schüchtern Presse sowie Bevölkerung ein. Doch zur Wahrheit gehört: Mit dieser Attacke auf Doğru eskalieren sie eine Praxis, die Deutschland seit zwei Jahrzehnten an Arbeitslosen exerziert.
Im rechtsfreien Raum
Es gibt ein Sprichwort, wonach man das Wasser langsam zum Kochen bringen müsse, damit es der darin hockende Frosch zu spät merkt. So ist das dem EU-Regime gelaufen. Seit 25 Jahren sanktioniert es neben Unternehmen auch Einzelpersonen. Auf seinen Listen landeten angebliche Terroristen in Afghanistan, dem Irak oder Libyen. Niemanden interessierte die Schuldfrage, denn die Betroffenen waren weit weg, die Auswirkungen auf sie eher gering. Die meisten Sanktionierten hatten vermutlich kein Vermögen in der EU gebunkert, und dass sie nicht einreisen durften, erschien gerecht.
Dann steigerte sich die EU in ihren Sanktionsrausch gegen Russland hinein. Beginnend 2014, eskalierte sie ihre Praxis immer weiter; und nur drei Jahre nach Beginn des Ukraine-Krieges begann sie schließlich, die Repressionen auch nach innen zu richten. Als Doğru im Mai auf der Liste landete, hatten die Verantwortlichen längst Label wie “Desinformation” und “hybride Kriegsführung” etabliert. Die Hetzkampagnen gegen angebliche innere Feinde liefen zu Hochtouren auf.
Die Herrschenden jagten nun Staatsfeinde im Inneren: mit eigentlich außenpolitischen Maßnahmen, die EU-Bürger viel härter treffen mussten. Logisch: Wer keinen Zugang mehr zu Geld und somit zu Nahrung, Wohnraum und medizinischer Versorgung hat, ist in letzter Konsequenz dem Tod geweiht. Zack, war ein extralegaler Präzedenzfall geschaffen, der sich jeder Rechtsnorm entzieht. Denn die EU-Sanktionen gelten nicht als Strafe, sondern als politische Maßnahme, um eine “Verhaltensänderung” zu bewirken.
Mit anderen Worten: Die EU bindet ihre Sanktionen nicht an Gesetze oder Menschenrechte, sondern allein an nationale politische Interessen (die in der Regel ohnehin denen der Mehrheitsbevölkerung widersprechen). Politiker bewerten also subjektiv nicht strafbares Verhalten von Personen und berauben sie ihrer Existenz, wenn ihnen das nicht passt. So können sich Betroffene nicht vor nationalen Gerichten wehren und haben auf europäischer Ebene kaum Chancen. Wen wird es als Nächstes treffen?
Extralegale Erziehungsmethoden
Das Motiv der EU ist klar: Die Politik will Angst erzeugen, die zu einer umfassenden Selbstzensur führt. Josef Hinterseher, Sprecher des Auswärtigen Amtes, ließ daran Mitte Februar keinen Zweifel. Auf eine Frage des Journalisten Florian Warweg sagte er wörtlich und nicht ohne Häme:
“Ich bin Ihnen übrigens auch dankbar dafür, dass Sie immer wieder bekannt machen, dass es diese Sanktionen gibt und dass es dieses Sanktionsregime gibt. Denn klar ist: Denjenigen, die das unterlaufen, muss bekannt sein, dass das Ganze mit Kosten verbunden ist, und womit dann zu rechnen ist.”
Der Entzug des Existenzminimums ist effektiv sehr grausam. Eine solche Strafe ist in Deutschland aus gutem Grund verboten. Selbst Mörder und Vergewaltiger darf der Staat im Gefängnis nicht verhungern, erfrieren oder an Krankheiten sterben lassen. Doch genau davon sind Doğru und seine Familie betroffen; und das verbindet sie mit Hunderttausenden Erwerbslosen, die der Staat seit 2005 mindestens zeitweise auf null gesetzt hat – und es nach der Gesetzesverschärfung nun wieder vermehrt zu tun gedenkt.
Auch die Sanktionen gegen Erwerbslose gelten als politische Erziehungsmaßnahmen, gekoppelt nicht an Grund- und Menschenrechte, sondern an ein subjektiv bewertetes persönliches Verhalten: praktiziert von Angestellten der Jobcenter und im Fall von Flüchtlingen den Ausländerbehörden. So unterläuft der Staat, ähnlich wie bei den EU-Sanktionen, geschickt das deutsche Grundgesetz. Sanktionen, ob von der EU oder deutschen Behörden verhängt, sind also nicht illegal, sondern extralegal. Das erschwert die Gegenwehr.
Beweislastumkehr
Bei Doğru ist der Fall klar: Er hatte in seinem inzwischen aufgelöstem Medienportal Red.Media Inhalte (vor allem zum israelischen Völkermord im Gazastreifen) verbreitet, die Politikern nicht gefielen. Die Bundesregierung schlug im EU-Rat vor, ihn zu sanktionieren, konstruierte ein paar Vorwürfe, und das Gremium nickte ab. Eine Anweisung an die deutsche Zollbehörde genügte, um seine Konten (nun auch die seiner Ehefrau) sperren zu lassen. Er darf nichts kaufen, nicht arbeiten, keine Verträge abschließen, nicht einmal ausreisen. Er dürfte also legal in letzter Konsequenz nur eines: unter einer Brücke ohne Hilfe verhungern.
Bei Arbeitslosen kann vieles zur Sanktion führen: Vielleicht haben sie einen Termin versäumt, nur acht statt geforderten zehn Bewerbungen pro Monat nachgewiesen, ein zugesandtes “Jobangebot” ignoriert, oder ein Unternehmen hat der Behörde gemeldet, dass sich die Person nicht wie erwartet verhalten habe. Es gab auch Fälle, in denen Nachbarn Betroffene beim Amt anzeigten, weil ein Fremder zu oft ein und ausging in ihrer Wohnung. Denunziantentum und persönliche Abneigungen von Sachbearbeitern sind häufig im Spiel.
Ist die Sanktion erst mal verhängt, kommen auch Arbeitslose nicht so schnell aus dieser Nummer heraus. Anders als Doğru können sie zwar einen Rechtsweg in Deutschland beschreiten. Doch haben auch für sie weder Widerspruch noch Klage eine aufschiebende Wirkung. Die Sanktion wird also nicht bis zur Klärung ausgesetzt. Dies wurde mit der Einführung von Hartz IV bereits vor 21 Jahren als Sonderrecht etabliert.
Die Umkehr der Beweislast hat also die EU mit ihrem “Desinformationssanktionsregime” keineswegs erfunden. Sie gilt für Arbeitslose und Flüchtlinge schon lange, egal ob sie psychisch oder physisch überhaupt in der Lage waren, ein von der Behörde erwartetes Verhalten an den Tag zu legen. Sie haben zwar die Chance, dass ein Gericht vielleicht nach zwei, drei Jahren feststellt, dass das alles rechtswidrig war. Hungernd auf der Straße gelandet sind sie in dieser Zeit dann eventuell trotzdem.
Feindbilder zur Abschreckung
Dass Medien und Bevölkerung so wenig Anteil an diesen staatlichen “Erziehungsmethoden” nehmen, hat einen Grund: Die Feindbilder sind gesetzt. Arbeitslose trifft in der Regel der Vorwurf der “Faulheit”, man pocht auf “Gerechtigkeit” (was ein subjektives Gefühl ist und mit Recht nichts zu tun hat), und Asylbewerbern wird gerne Trickserei unterstellt (wenn sie etwa geforderte Papiere nicht erbringen können). Bei Doğru steht indes die Unterstellung im Raum, Kontakt zum “bösen Russen” gehabt zu haben. Da verlieren nach Jahren der Gehirnwäsche auch die liberalsten Bürger schnell die Contenance.
Dass es im “demokratischen Westen” so weit kommen konnte, wie der aktuelle Fall des Journalisten zeigt, hat sehr viel mit dem Versagen der Mehrheitsbevölkerung zu tun. Zu lange hat sie sich von Medienkampagnen gegen Arme aufhetzen lassen und es hingenommen, teils sogar bejubelt, dass Behörden diese drangsalieren konnten. Zu lange hat sie ignoriert, dass Politiker Schikanen immer erst an Unterprivilegierten testen und später ausweiten. Zu viele haben zu lange geglaubt, dass es sie selbst nicht treffen könne.
Bis heute ist den meisten offensichtlich nicht bewusst, dass es fast jeden treffen kann: Eine Kündigung, eine Erkrankung, ein Schicksalsschlag, ein Social-Media-Posting, das zu oft geteilt wird – all das könnte bereits genügen, um selbst in eine Repressionsmühle zu geraten, aus der man schwer herauskommt.
Und eine Erkenntnis scheint bei vielen auch nicht anzukommen: Solche Repressionen richten sich keineswegs nur gegen die Sanktionierten selbst. Auch die anderen sollen Angst bekommen: im Fall von Doğru alle Journalisten vor zu kritischer Berichterstattung, im Fall der Hungerstrafen gegen Arbeitslose alle Beschäftigten vor Arbeitskämpfen oder just Beschwerden über miesen Lohn – und insgesamt eigentlich alle gewöhnlichen Bürger vor unliebsamer Meinungsäußerung und anderem Ungehorsam.
Ja, Sanktionen, ob gegen Reporter, Arbeitslose oder Flüchtlinge, sollen vor allem die anderen abschrecken. Regierungssprecher Hinterseher hat dies deutlich klargestellt: Allen müsse “bekannt sein, dass das Ganze mit Kosten verbunden ist, und womit dann zu rechnen ist”. Deutlicher kann man kaum drohen.
Mehr zum Thema – Lügen im Namen der Staatsräson







