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NRW: Zeitungsredaktion denunziert AfD-Politiker nach Interview bei den Behörden

rtnews by rtnews
13/08/2025
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Die nordrhein-westfälische Lippische-Landes-Zeitung rühmt sich mit dem Hinweis an ihre Leser, dass Auszüge eines Interviewartikels mit einem AfD-Politiker nicht veröffentlicht werden, da die Inhalte “an die verantwortlichen Behörden zur Prüfung weitergeleitet” wurden.

Ein je nach Blickwinkel fragliches bis zumindest ungewöhnliches Verständnis von Journalismus findet sich in dem aktuellen Ereignis rund um die Redaktion der Lippischen Landes-Zeitung (LZ). Ein stellvertretender Chefredakteur der “Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft mbH”, Herausgeber des offiziellen SPD-Organs Vorwärts jubilierte auf X über das wörtlich “vorbildliche Agieren der LZ-Kollegen, wie man “als Journalist mit Politikern der AfD umgehen kann”. 

Am 2. Juli informierte die lokale AfD der Kreisstadt Lippe darüber, dass die Partei “erstmals zur Kommunalwahl 2025 im Extertal antritt” und zudem mit dem Mitglied Jirka Möller einen Bürgermeisterkandidaten nominieren wird. Anlass für die LZ-Redaktion, den Politiker zu interviewen. Über den im Nachgang daraus resultierenden journalistischen Skandal berichtet nun das Online-Portal Nius. In dem Artikel heißt es:

“Es ging um Windräder, die Unterbringung von Migranten und die AfD-Beobachtung durch den Verfassungsschutz: Für ein Interview hat die Lippische Landes-Zeitung (LZ) mit dem AfD-Kandidaten für das Bürgermeisteramt in Extertal, Jirka Möller, gesprochen. Skandalös und verstörend: Im Anschluss an das Interview meldete die Redaktion ihren Gesprächspartner den Behörden.”

Der LZ–Artikel liegt hinter einer Bezahlschranke. Der Nius–Artikel verweist auf den platzierten LZ-Redaktionstext, der in der Online-Version “noch vor Beginn des Interviews zu lesen ist”. Dort heißt es wörtlich seitens des verantwortlichen Chefredakteurs der Lippischen Landes-Zeitung:

“Im Original-Interview fielen Aussagen, die unserer Meinung nach verfassungswidrig sein oder rechtsextremistische Tendenzen des Interviewten offenbaren könnten. Wir werden diese nicht veröffentlichen und haben diese Aussagen an die verantwortlichen Behörden zur Prüfung weitergeleitet.”

LZ-Chefredakteur Dirk Baldus veröffentlichte am 5. August den Kommentar: “Das Kreuz mit der AfD: Unsere Regeln im Wahlkampf” (Bezahlschranke). In dem aktuellen Hinweis wird auf diesen Artikel explizit hingewiesen, mit dem erneuten Verweis, wie “unsere Richtlinie zum Umgang mit den AfD-Kandidaten” definiert sei. 

Kai Doering, stellvertretender Chefredakteur des Vorwärts-Verlags, kommentiert auf X, unter Nutzung eines Applaus-Emojis, zu dem Vorgehen der Kollegen:

“Wie man als Journalist mit Politikern der AfD umgehen kann, zeigt die Lippische Landes-Zeitung hier vorbildlich.”

Wie man als Journalist mit Politikern der AfD umgehen kann, zeigt die Lippische Landes-Zeitung hier vorbildlich. 👏 pic.twitter.com/Q4v6E4uubR

— Kai Doering (@kai_doering) August 11, 2025

Auf der Plattform LinkedIn kommentiert eine Redakteurin der LZ-Zeitung die zusätzliche Hinweispassage ihrer Redaktion, um wörtlich zu Protokoll zu geben:

“Die anstehende Kommunalwahl in NRW verlangt den Lokalredaktionen wie gewohnt einiges ab. Diesmal wirkt aber alles noch absurder und bedrohlicher als sonst. Wie geht man mit Kandidaten und Kandidatinnen einer Partei um, die sich gerne ihre eigenen Fakten schafft und stumpfe Parolen als einzige Argumente kennt? Ich bin froh, dass die Redaktionsleitung hier eine klare Linie vorgelegt hat. Falschaussagen werden in der LZ nicht unkommentiert stehengelassen, sondern per Faktencheck widerlegt. Verfassungswidrige und rechtsextremistische Aussagen werden erst gar nicht abgedruckt, sondern an die verantwortlichen Behörden weitergeleitet.” 

Die Nius-Redaktion schickte den LZ-Kollegen die schriftliche Frage, ob “Journalisten, die ihre Gesprächspartner bei Behörden melden, nicht einen schwerwiegenden Bruch des journalistischen Berufsethos und Ehrenkodex begehen”. Die zitierte Antwort des LZ-Chefredakteurs Dirk Baldus erklärte, dass der Vorgang demnach “bislang einzigartig für die Zeitung” wäre, um weiter zu Protokoll zu geben:

“Bei möglicherweise strafrechtlich relevanten Äußerungen nicht. Wir reden hier nicht über politische Meinungsäußerung. Wir orientieren uns an der journalistischen Sorgfaltspflicht und an Recht und Gesetz.” 

Die erbetene Zusendung von Zitaten des AfD-Politikers aus dem Interview verweigerte Baldus. Eine seitens der Nius-Redaktion erfolgte Anfrage beim Verfassungsschutz des Innenministeriums in Nordrhein-Westfalen blieb unbeantwortet.

Der betroffene AfD-Politiker erklärte gegenüber der Nius-Redaktion, er sei erst nach der Veröffentlichung des Interviews von der Redaktion informiert worden, “bei den Behörden” gemeldet worden zu sein. Die Redaktion habe demnach “keinen Kontakt zu ihm aufgenommen, auch ihm sei nicht mitgeteilt worden, welche Aussagen zur Anzeige geführt hätten”. Er könne sich nicht an von ihm getätigte Aussagen in dem Gespräch erinnern, “die derart kompromittierend gewesen sein könnten, dass man sie den Behörden melden müsse”.

Mehr zum Thema – Sonntagsumfrage: AfD überholt Union um zwei Prozentpunkte





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Tags: AfDPolitikerBehördenbeidendenunziertinterviewnachNRWZeitungsredaktion
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