Nicaragua hatte bereits angekündigt, Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) verklagen zu wollen. Nun hat das Land diesen Schritt vollzogen. In einer Pressemitteilung informiert der IGH über den Eingang der Klageschrift. Nicaragua wirft Deutschland den Verstoß gegen seine Verpflichtung zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord vor.
Hintergrund ist die Klage Südafrikas gegen Israel wegen des Genozids an den Palästinensern, die ebenfalls vor dem IGH behandelt wird. Mit einer Eilentscheidung hat der IGH deutlich gemacht, dass er die Klage Südafrikas als berechtigt ansieht. Das Hauptverfahren steht allerdings noch aus. Deutschland positioniert sich dessen ungeachtet an der Seite Israels – aus Gründen der Staatsräson, wie es offiziell heißt.
Einer Pressemitteilung des Bundeskanzleramts zufolge habe Olaf Scholz (SPD) am 18. Oktober 2023 erklärt:
“Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson – es ist die Maxime, nach der die Bundesregierung handelt. … Es sei in der aktuellen Situation völlig klar, dass Israel das völkerrechtlich verbriefte Recht – und auch die Pflicht – habe, sich gegen diesen Terror zu wehren.”
Deutschland sieht sich vor der Erfahrung des Holocausts in einer moralischen Verantwortung gegenüber Israel und legt diese Verantwortung als Pflicht zur bedingungslosen Unterstützung aus. Das umfasst allem Anschein nach auch die Unterstützung Israels beim Völkermord. Deutschland liefert Waffen und Waffensysteme, mit denen Israel nach allgemeiner Auffassung gezielt und mit äußerster Brutalität gegen Zivilisten und die zivile Infrastruktur in Gaza vorgeht.
PRESS RELEASE: #Nicaragua institutes proceedings against #Germany and asks the #ICJ to indicate provisional measures https://t.co/RtdImbNbenpic.twitter.com/UdsKZmDdxS
— CIJ_ICJ (@CIJ_ICJ) March 1, 2024
In einer Pressekonferenz Ende Oktober äußerte der Bundeskanzler, er habe “keine Zweifel”, dass sich Israel an das Völkerrecht halte. Das wirkte bereits damals angesichts der enormen Zerstörungen in Gaza und der hohen Zahl ziviler Opfer zynisch.
Die Haltung Deutschlands stößt international auf Kritik. Das deutsche Narrativ, Israel sei ausschließlich Opfer, verfängt im Ausland nicht. Die begrenzte Reichweite der deutschen Auffassungen zu Ereignissen von geopolitischer Bedeutung wird in Deutschland regelmäßig übersehen.
In der Klage vor dem IGH argumentiert Nicaragua, dass Deutschland durch die Bereitstellung politischer, finanzieller und militärischer Unterstützung für Israel und die Streichung der Finanzierung des Hilfswerks der Vereinten Nationen für das Palästinensische Flüchtlingshilfswerk im Nahen Osten (UNRWA) den Genozid Israels an den Palästinensern aktiv unterstützt.
“Deutschland erleichtert die Verübung eines Völkermords und ist seiner Verpflichtung eindeutig nicht nachgekommen, alles zu tun, um einen Völkermord zu verhindern”, heißt es in der Klage.
Ursprünglich hatte Nicaragua angekündigt, auch die Niederlande wegen Beihilfe zum Genozid zu verklagen. Allerdings hat ein niederländisches Gericht angesichts der anhängigen Klage Südafrikas gegen Israel die Auslieferung weiterer Kampfjets an Israel untersagt.
Mit der Klage Nicaraguas ist klar, dass im Fall einer Entscheidung des IGH im Hauptverfahren zugunsten Südafrikas der aktuellen Bundesregierung juristische Konsequenzen drohen. Es wäre das erste Mal, dass sich Mitglieder einer deutschen Regierung in Den Haag wegen der Unterstützung von Völkermord rechtfertigen müssten und mit einer Bestrafung zu rechnen hätten.
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