Nach dem Eklat um ein Video aus Sylt macht die Polizei nun vermehrt Jagd auf Personen, die den mittlerweile “verdächtigen” Partyhit “L’amour toujours” hören. Hintergrund dessen sind Aufnahmen aus einer Promi-Bar in Sylt, die sich wie ein Lauffeuer verbreiteten und auf denen zu sehen ist, wie mehrere junge Menschen zu Gigi D’Agostinos Lied “L’amour toujours” die Parole “Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!” grölen. Mittlerweile ermittelt deswegen sogar der Staatsschutz in Flensburg. Ob sich die betreffenden Personen strafbar gemacht haben, wird geprüft.
Am Freitag soll sich in Magdeburg zudem ein ähnlicher Vorfall ereignet haben. In einer Pressemitteilung der Polizeiinspektion Magdeburg heißt es:
“Bereits am Freitagabend, d. 24.05.2024 wurde der Magdeburger Polizei gegen 20:15 Uhr mitgeteilt, dass aus einem Fahrzeug am Magdeburger Dom lautstark ein bekannter Disco Hit abgespielt wurde, bei dem ein volksverhetzender Inhalt mitgesungen wurde.
Ein Zeuge stand gegen 20:15 Uhr am Magdeburger Dom, als ein PKW mit lauter Musik an ihm vorbeifuhr. Aus der geöffneten Scheibe der Beifahrertür konnte man dabei gut wahrnehmbar laute Musik hören, wo unter anderem zu einem Lied von Gigi D’Agostino ‘Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!’ gesungen wurde. Der Zeuge informierte daraufhin die Magdeburger Polizei, welche kurz darauf den beschriebenen PKW mit zwei Insassen im Breiten Weg feststellen und kontrollieren konnte.”
Die Polizei habe dann “den PKW sowie die beiden männlichen Insassen wurden daraufhin nach möglichen Tonträgern durchsucht”, woraufhin deren Handys als “mögliche Tatmittel” beschlagnahmt worden seien. Gegen die beiden Fahrzeuginsassen, zwei Magdeburger im Alter von 22 und 27 Jahren, wurde laut Polizeibericht zudem ein Ermittlungsverfahren zum Verdacht der Volksverhetzung eingeleitet.
Ob die Verwendung der Parole jedoch wirklich strafbar war, muss jedoch erst noch geklärt werden – ähnlich wie beim Vorfall in Sylt. Der Kölner Rechtsanwalt Carsten Brennecke schrieb diesbezüglich auf X/Twitter:
“Aus gegebenem Anlass, weil nun z. B. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas völlig außer Rand und Band die ‘Höchststrafe’ für die #Sylt-Gröler fordert – also 5 Jahre Haft (!): Die geschmacklosen Äußerungen im Video dürften nicht strafbar sein: Nicht alles, was geschmacklos ist, ist strafbar. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass der Slogan ‘Ausländer raus’ grundsätzlich eine zulässige Meinungsäußerung und keine strafbare Volksverhetzung (§130 StGB) sein kann.“
Grundsätzlich müsse zwar das Grundrecht der Meinungsfreiheit vor dem Grundrecht der Menschenwürde zurücktreten. Gerichte müssten dies dann aber im Einzelfall besonders sorgfältig begründen und die Hintergründe erfassen, so die Richter in ihrem Urteil. Brennecke schließt mit den Worten: “Es ist daher sicher richtig und angemessen, die Aussagen zu kritisieren, weil der moralische Kompass wirklich völlig verrutscht ist. Die Bestrafungsphantasien schießen allerdings deutlich über.”
Unterdessen wurden weitere entsprechende Vorfälle bekannt: So sollen auch Fans des türkischen Vereins Galatasaray Istanbul in Hamburg und Stuttgart laut Medienberichten zum entsprechenden Lied “Ausländer raus!” gerufen haben. Ob dies eine Provokation der Fußballfans war oder ironisch gemeint war, ist bisher unklar. Auch in zahlreichen weiteren Bundesländern soll es zu ähnlichen Vorfällen gekommen sein, meist in Schützenvereinen oder Diskotheken.
Auf die Polizei und Staatsanwälte, die Vorwürfen der Volksverhetzung von Amts wegen nachgehen beziehungsweise diese prüfen müssen, dürfte nach dem Medienhype um Sylt in der nächsten Zeit auf jeden Fall eine Menge Arbeit zukommen.
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