Nach dem Vorgehen der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen wegen “vermeintlicher Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht” gegen das Online-Magazin Multipolar teilte das Online-Medium nun auf seiner Website mit, dass man das Schreiben der Landesanstalt für Medien NRW als verfassungswidrig erachte.
Die Landesmedienanstalt NRW hatte dem Magazin Ende August in einem Brief mitgeteilt, dass mehrere Beiträge nicht der journalistischen Sorgfaltspflicht genügten – und Ergänzungen angemahnt (RT DE berichtete). In seinem Antwortschreiben vom Dienstag verwies Mitherausgeber Paul Schreyer auf Artikel 5 des Grundgesetzes und erklärte, dass die Redaktion den “Versuch, unsere Berichterstattung zu beeinflussen” ablehnt.
Im Antwortschreiben verweist Schreyer auch auf die Einschätzung eines Fachjuristen, wonach “die journalistische Sorgfaltspflicht weder für sich genommen rechtlich sanktionierbar” ist, “noch durch eine ordnungsbehördliche Aufsicht über die Redaktionen überwacht” werden darf. Schreyer erklärte:
“Die Pressezensur wurde in Deutschland 1874 gesetzlich abgeschafft.”
Der Medienstaatsvertrag in aktuell gültiger Form – auf den sich die LfM beruft – sei “ein Rückfall hinter diese Zeit”, das Vorgehen der Behörde “ein Angriff auf die Pressefreiheit”.
Von der Behörde wurde unter anderem ein diskutierter Zusammenhang von Sterblichkeit und mRNA-Injektionen, das Ausmaß der Verkürzung der Lebenszeit durch die Corona-Maßnahmen sowie der politische Einfluss bei der Hochstufung der Risikobewertung durch das Robert Koch-Institut im März 2020 moniert.
Zudem wurde kritisiert, dass ein Berliner Feuerwehrmann in einem Multipolar-Interview von niedrigen Einsatzzahlen und niedrigen Bettenauslastungen in den Berliner Krankenhäusern zu Beginn der Coronakrise gesprochen hatte. Multipolar habe es versäumt, diese Aussagen des Feuerwehrmannes “einzuordnen”.
Im Antwortschreiben der Redaktion heißt es diesbezüglich, man betrachte es nicht als Aufgabe eines Journalisten, “einem Fachmann zu ‘erklären’, was er ‘wirklich’ erlebt” habe. Diese “pervertierte” Form des Journalismus habe sich von der Realität losgelöst, höre den Menschen nicht mehr zu und wolle sie stattdessen mit eigenen Narrativen “belehren”. Das, so die Redaktion gegenüber der LfM, “lehnen wir ab”.
Zuletzt hatte auch das Magazin Übermedien berichtet, LfM-Direktor Tobias Schmid müsse sich nun angesichts der Aufmerksamkeit, die der Fall öffentlich geweckt hat, laut eigener Aussage “selbstkritisch die Frage stellen”, ob sein Mahnschreiben an Multipolar “womöglich auch etwas Kontraproduktives erreicht” hat. Schmid zufolge haben ihn “viele wütende Protestschreiben” wegen des Vorgehens gegen Multipolar erreicht.
Am Sonntag hatte Schreyer in einem Interview zudem erklärt, der Fall gebe Gelegenheit, die Frage zu erörtern, “ob wir in unserer Gesellschaft wollen, dass es eine staatsnahe Stelle gibt, die Journalismus inhaltlich beaufsichtigt”. Multipolar sei “nicht abgeneigt, das gerichtlich überprüfen zu lassen”.
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