Russland ist kein Teilnehmerstaat des “Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe” mehr sowie aller diesbezüglicher Protokolle. Auf einer Sitzung am Mittwoch hat die Staatsduma des russischen Parlaments den Ausstieg aus der Konvention einstimmig gebilligt.
Anfang September war der Gesetzentwurf dem Parlament durch den russischen Präsidenten Wladimir Putin vorgelegt worden.
Im Jahr 1996 hatte Russland die Antifolterkonvention unterzeichnet, als es Mitglied des Europarates wurde, verließ die Organisation aber wieder im Jahr 2022.
Ab dem Jahr 2023 blockierte der Europarat die Arbeit der Russischen Föderation im Antifolterkomitee, dem gemäß der Konvention geschaffenen Ausschuss, hieß es zur Erläuterung des Gesetzentwurfs. Im Einzelnen wurde Russland seit Dezember 2023 daran gehindert, seinen neuen Vertreter im Komitee zu wählen. Das Komitee ignorierte wiederholt die Eingaben bezüglich der russischen Vertretung, unter Verstoß gegen das in der Konvention verankerte Kooperationsprinzip.
Der Duma-Ausschuss für internationale Angelegenheiten betonte, dass die Entscheidung über die Konvention die Garantien zur Folterprävention in Russland nicht beeinträchtigen werde. Darüber hinaus werde sich Moskau auf der Grundlage internationaler Verträge im Rahmen der Vereinten Nationen im Kampf gegen Folter beteiligen.
Das russische Außenministerium versicherte, dass die Kündigung der Konvention keinen Nachteil für russische Staatsbürger bedeute. Maria Sacharowa, die Sprecherin der Behörde, erklärte Ende August, dass Russland seinen internationalen Verpflichtungen im Bereich Menschenrechte weiterhin treu bleibe. Der Europarat und seine Konvention seien nicht das einzige Element der internationalen Bemühungen im Kampf gegen Folter und unmenschliche Behandlung, betonte Sacharowa.
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