Moldawiens Opposition werde gegen die offiziell bekannt gegebenen Ergebnisse des Referendums über eine EU-Integration und die dafür notwendigen Verfassungsänderungen ankämpfen. Der Generalsekretär der nach ihm benannten Partei Schor und Anführer des Parteiblocks Pobeda (dt.: Der Sieg), Ilan Schor, kommentierte gegenüber dem russischen Sender Solowjow Live die Differenz von nur zwei Prozentpunkten, die laut besagter Ergebnisse zwischen den Befürwortern und Gegnern einer Integration Moldawiens in die Europäische Union liege:
“Das ist gar nichts, und wir werden rechtlich dagegen vorgehen.”
Schor zufolge werden die moldawischen Regierungsgegner gezwungen sein, in Protest gegen diese Ergebnisse und die Abstimmung als solche, die zuvor ebenfalls in weiten Kreisen kritisiert wurde, in Massenaktionen auf die Straße zu gehen. Es sei wahrscheinlich, dass die amtierende Regierung Sandu daraufhin Hilfe aus Rumänien holen werde, um die Proteste niederzuschlagen.
Gleichzeitig mit den Präsidentschaftswahlen fand in Moldawien und in der moldawischen Diaspora im Ausland am 20. Oktober 2024 auch ein Referendum über einen Beitritt des Landes zur Europäischen Union statt, sowie über Verfassungsänderungen, die hierfür notwendig werden.
Hierbei sollen 50,56 Prozent für und 49,54 Prozent gegen diese Schritte gestimmt haben. Nimmt man die absoluten Zahlen, macht dies einen Unterschied von lediglich 13.500 Personen – bei einer Bevölkerung von gut vier Millionen. Wlad Filat, Vorsitzender der Liberal-demokratischen Partei Moldawiens und ehemals Ministerpräsident des Landes, wies darauf hin, dass laut der veröffentlichten Ergebnisse lediglich 22,5 Prozent aller wahlberechtigten Moldawier eine EU-Integration und die dafür nötigen Verfassungsänderungen mittragen.
Vor den Wahlen und der Abstimmung hatte die Oppositionspartei Bürgerkongress gewarnt, die Regierung Sandu bereite großangelegten Wahlbetrug vor und habe hierfür beste Bedingungen geschaffen, indem sie bereits alle drei Staatsgewalten weitestgehend usurpiert habe.
Gemäß der Gesetzgebung des Landes benötige ein Referendum eine Mindestbeteiligung von 33 Prozent der Wahlberechtigten. Das Zentrale Wahlkomitee muss dem Verfassungsgericht innerhalb von einem Tag nach dem Feststehen der endgültigen Ergebnisse der Volksentscheidung einen Bericht vorlegen. Das Gericht muss die Dokumente zehn Tage lang studieren und anschließend die Entscheidung treffen, ob es die Ergebnisse bestätigt oder verwirft.
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