Wie mehrere Medien, darunter der Spiegel, berichten, kommt der mutmaßliche Islamist Omar A., der einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben soll, in Untersuchungshaft. Dies bestätigte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Demnach hat ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe einen entsprechenden Haftbefehl erlassen. Gegen Omar A. besteht demnach der dringende Verdacht der “Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland”.
Der 28-jährige Libyer soll laut Bundesanwaltschaft beabsichtigt haben, “einen öffentlichkeitswirksamen Anschlag mit Schusswaffen auf die israelische Botschaft in Berlin zu verüben”. Zur Planung des Vorhabens habe er über einen Messenger-Chat mit einem Mitglied der Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS) in Kontakt gestanden.
Am Samstag hatten Fahnder Omar A. festgenommen und eine Asylbewerberunterkunft in Bernau bei Berlin durchsucht, in der der Beschuldigte lebte. Schusswaffen wurden nach Angaben aus Ermittlerkreisen zunächst aber keine gefunden. Demnach ist auch unklar, wie weit die mutmaßliche Anschlagsplanung vorangeschritten war.
Ausgelöst wurden die Ermittlungen offenbar durch die Warnung eines “befreundeten Staates”: Die deutschen Sicherheitsbehörden seien durch einen “ausländischen Dienst” auf den Mann hingewiesen worden. Zuvor hatte der nicht näher genannte Geheimdienst eines “befreundeten Staates” offenbar die Chats zwischen A. und dessen mutmaßlichem Kontaktmann vom IS abgefangen.
Vor dem Hintergrund der Ermittlungen warnte die Bundesregierung vor einer “sehr ernsten” Terrorgefahr in Deutschland. Man werde weiterhin “alles daransetzen, dass die gefährlichen Pläne der Israel-Hasser und Antisemiten nicht aufgehen”, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP). Innenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte die Bedeutung des bereits massiven Schutzes israelischer und jüdischer Einrichtungen.
Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich nach dpa-Informationen um einen Libyer, dessen Asylantrag abgelehnt worden ist. Gegen diese Ablehnung soll der Mann nicht geklagt haben. Nach Informationen der Bild soll der Mann 28 Jahre alt und im November 2022 nach Deutschland eingereist sein. Im Januar 2023 habe er Asyl beantragt, was acht Monate später abgelehnt worden sei.
Für Libyen gilt bundesweit kein genereller Abschiebestopp. Wenn ein Asylbewerber nicht freiwillig dorthin ausreist, gilt eine Abschiebung allerdings als schwierig, weil es in dem nordafrikanischen Land nur teilweise funktionierende staatliche Strukturen gibt.
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