No Result
View All Result
  • Login
  • Home
  • Deutschland
  • Welt
    • USA
    • Russland
    • China
  • Pandemie
  • Great Reset
    • GreatVideos
  • Gesundheit
  • Wirtschaft
  • Meinung
PRICING
SUBSCRIBE
  • Home
  • Deutschland
  • Welt
    • USA
    • Russland
    • China
  • Pandemie
  • Great Reset
    • GreatVideos
  • Gesundheit
  • Wirtschaft
  • Meinung
No Result
View All Result
JUST-NOW
No Result
View All Result
Home Deutschland

Missbrauch des Vereinsrechts? Amtshaftungsklage gegen Nancy Faeser

rtnews by rtnews
19/07/2024
Reading Time: 6 mins read
0 0
0
0
SHARES
16
VIEWS
Share on TelegramShare on TwitterShare on Facebook

Der Kölner Rechtsanwalt Gordon Pankalla erhebt Amtshaftungsklage gegen Nancy Faeser. Er habe Anspruch auf Erstattung seiner Compact-Abokosten, weil das Compact-Verbot der Innenministerin rechtswidrig sei. Faeser missbrauche ihr Ministeramt und das Vereinsrecht für eine Zensur der freien Presse.

Von Felicitas Rabe

Der Kölner Rechtsanwalt Gordon Pankalla reichte am Donnerstag eine Amtshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten von der Innenministerin Nancy Faeser, beim Landgericht Köln ein. In der Klageschrift beantragt er, dass der Staat ihm die bereits bezahlten Abogebühren für sein Jahresabonnement des Compact-Magazins erstatten soll. In der Begründung führt er aus, warum er und womöglich rund 40.000 weitere Abonnenten ein Recht auf Rückerstattung der Abokosten durch den Staat oder sogar durch Frau Faeser persönlich haben sollten.

Zunächst schildert der Anwalt den Sachverhalt, wonach die Compact-Redaktion im Januar 2024 über ein Verkaufsverbot ihrer Zeitschrift an Kiosken und in Bahnhöfen informiert habe. Pankalla sei daraufhin dem Aufruf des Chefredakteurs Jürgen Elsässer nachgekommen, welcher in Internetvideos darum bat, das Compact-Magazin zu abonnieren, weil es durch das Verkaufsverbot existenziell gefährdet sei. Der Kölner Jurist empfand das Verbot als Ungerechtigkeit, erklärte er in der Klageschrift weiter. Infolgedessen schloss er am 29. Januar 2024 zur Unterstützung des Compact-Verlags ein Abonnement ab. Das Jahresabo in Höhe von 69,95 Euro bezahlte er im Januar im Voraus.

Am 5. Juli verbot die beklagte Bundesrepublik, vertreten durch Nancy Faeser, den (angeblichen) Verein “COMPACT-Magazin GmbH” und seine Teilorganisation “CONSPECT FILM GmbH” und verfügte deren Auflösung mit der Begründung, der Verein richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Dem Kläger seien bis dato nur fünf von insgesamt zwölf bezahlten Compact-Ausgaben zugestellt worden.

Ein Verein, den es rechtlich nicht gibt, kann nicht verboten werden

Hinsichtlich seiner rechtlichen Bewertung habe Pankalla deshalb einen Schadensersatzanspruch nach § 839 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz. Denn der Staat, in Person von Nancy Faeser, habe schuldhaft seine Amtspflicht verletzt. Zur Amtspflicht gehöre, dass die Innenministerin Faeser innerhalb der gültigen Gesetze handeln müsse. Das stellt der Kölner Anwalt in seiner Klageschrift infrage.

Auf der Webseite des Innenministeriums informierte die Ministerin über das Verbot: “Ich habe heute das rechtsextremistische ‘COMPACT-Magazin’ verboten.” Anlass dafür sei laut Faeser, dass dieses Magazin angeblich auf unerträgliche Weise gegen Juden, Migranten und gegen die parlamentarische Demokratie hetzen würde. In der Tagesschau habe Ministerin Faeser laut Pankalla zudem erklärt, das Ziel (oder der Vereinszweck) von Elsässer sei die Zerstörung der Gesellschaft. Entscheidend für das Verbot sei jedenfalls, dass Compact nach der Bewertung des Innenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoße und dabei “aggressiv-kämpferisch” auftrete.

Fraglich sei auch, so der Kölner Jurist, ob die oben genannte Verbotsverfügung rechtlich zulässig gewesen ist. Dies erscheine sehr zweifelhaft. Die Innenministerin habe sich bei ihrem Compact-Verbot auf das Vereinsrecht bezogen. Allerdings brauche es zum Beleg eines wie auch immer gearteten Compact-Vereins eine Vereinssatzung mit einem festgelegten Vereinszweck. Neben so einem Beleg fehle auch der Nachweis, mit welchen Personen sich Elsässer angeblich für einen Vereinszweck zusammengetan habe. Die Unterstellung eines nicht existenten Vereins und eines Vereinszwecks seitens einer Innenministerin sei sowieso schon einmalig. Dazu schrieb Pankalla:

“Dabei sollte es ein einmaliger Vorgang sein, dass Personen und Firmen einfach unterstellt wird, sie seien ein Verein und ihr Vereinszweck sei dies, was eine Innenministerin glaubt.”

Es sei Tatsache, so der Kölner Anwalt weiter, dass keinerlei Satzung vorläge. Ebenso fehle ein Beleg für eine “nicht rechtsfähige Vereinsform”. Schließlich benötige man auch dafür den Nachweis einer Gründungsversammlung, den Nachweis einer formalen Vorstandswahl und eine auf der Gründungsversammlung definierte Satzung. All dies sei beim Vereinsverbot von Faeser nicht gegeben. Der Rechtsanwalt stellte klar:

“Es gab keine Gründungsversammlung, es gibt keinen gewählten Vorstand und es gibt auch keine Satzung.”

Mal abgesehen davon sei es “äußerst zweifelhaft”, ob Paragraf 3 des Vereinsgesetzes auf einen nicht rechtsfähigen Verein überhaupt Anwendung fände. Dem Rechtsanwalt zufolge werde seitens des Staates, vertreten durch die Ministerin Nancy Faeser, dem Chefredakteur Jürgen Elsässer “nur auf unglaubliche Weise unterstellt, ein Verein zu sein, um ihm anschließend seinen Gewerbebetrieb schließen zu können”. Dabei handele es sich um einen “unfassbaren Eingriff in die Berufs- und Gewerbefreiheit und eine Aushöhlung des in Art. 5 GG normierten Rechts auf Presse- und Meinungsfreiheit.”

Mit einem Trick über das Vereinsrecht schränkt der Staat die Pressefreiheit ein

Zudem stehe nicht fest, ob Elsässer, wie behauptet, die verfassungsmäßige Ordnung abschaffen wollte. Der Staat in Vertretung von Innenministerin Faeser habe mit dem Trick über das Vereinsrecht an den Gerichten vorbei die Pressefreiheit einschränken wollen, da der Innenministerin Faeser die Meinung des Compact-Magazins
nicht gefallen hat, kommentierte Pankalla das Motiv des Verbots.

Aufgrund der Meinungs- und Pressefreiheit als wesentlicher Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung reiche “die bloße Befürchtung, dass das gesellschaftliche und politische Klima durch die Arbeit von Elsässer gefährdet würde, für ein Verbot bei Weitem nicht aus”. Man könne ja ebenso gut behaupten, dass das gesellschaftliche Klima durch Eingriffe in die Meinungsfreiheit vergiftet würde, was in dem Fall sogar eher zutreffen könnte.

Pankalla argumentiert ausführlich, warum es für ihn sogar mehr als zweifelhaft ist, ob es sich bei dem von Nancy Faeser ausgerufenen Kampf gegen rechts und Rechtsextremismus überhaupt um eine Maßnahme gegen Extremismus handelt. Im Gegenteil, die infrage stehende Verbotsmaßnahme gegen die freie Meinungsäußerung sei selbst als extremistisch anzusehen. Sie verstoße außerdem gegen das Grundgesetz, welches Faeser angeblich verteidigen wolle.

Warum Nancy Faeser ihr Amt als Innenministerin verletzt hat

Die mutmaßliche Amtspflichtverletzung seitens der Innenministerin begründet der Rechtsanwalt wie folgt: Nancy Faeser mache sich mit der Verbotsmaßnahme als Innenministerin zum Richter über Meinungen, ohne Richterin zu sein. Sie sei zwar von Hause aus Juristin und  hätte demnach auch Richterin werden können, aber sie sei nun einmal Innenministerin und eben keine Richterin.

Mit den von Pankalla transkribierten Aussagen Faesers bei einer auf Phoenix ausgestrahlten Pressekonferenz vom 13. Februar möchte der Anwalt verdeutlichen, dass die Ministerin bereits in der Vergangenheit versuchte, die Meinungsfreiheit einzuschränken, und zwar ausdrücklich auch “unterhalb der Strafbarkeitsgrenze”. Bei der Pressekonferenz habe Nancy Faeser offen zugegeben, “dass sie den Staat dafür ausnutzen will, um Verbote auszusprechen, und dass sie es verhindern will, dass ein bestimmtes angebliches rechtsextremes ‘Gedankengut’ in die Gesellschaft getragen wird”.

Medien sollen als vierte Gewalt den Staat kontrollieren – und nicht umgekehrt

Der Rechtsanwalt fasst seine juristische Bewertung zusammen: Im Fall des Compact-Verbots werde die Meinungsfreiheit in einer pluralistischen Gesellschaft durch den Staat (durch die Beklagte) selbst ausgehebelt, zugunsten eigener politischer Zwecke der Beklagten. Allerdings hätten freie Medien wie Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen in einer Demokratie eine wichtige Funktion. Sie übten Kontrolle über staatliches Handeln aus und würden deshalb auch informell “vierte Gewalt” genannt.

Des Weiteren müssten in einer pluralistischen Gesellschaft viele Parteien, Medien und Verbände am Meinungsbildungsprozess beteiligt werden. Genau diese Verfahrensregeln akzeptiere die Ministerin Nancy Faeser in ihrem politischen Kampf gegen rechts und gegen angeblichen Rechtsextremismus eben nicht. Vielmehr handele es sich bei ihrer Maßnahme um Zensur:

“Das Verbot des ‘Elsässer Vereins’ stellt einen einmaligen Eingriff des Staates in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in die Meinungsfreiheit und in das pluralistische System dar – dies kann nur als Zensur ‘durch die Hintertüre’ im politischen Meinungskampf bewertet werden.”

Umso unglaublicher sei es zudem, dass Frau Faeser, die selbst Juristin ist, “diesen rechtswidrigen Akt der Zensur durchgeführt hat”. Dass es sich dabei um eine Amtspflichtverletzung handele, erkläre sich von selbst. Möglicherweise läge in dem Fall sogar Rechtsbeugung gemäß § 339 Strafgesetzbuch vor. Nachdem die Innenministerin öffentlich gesagt habe “ICH habe das rechtsextremistische Compact-Magazin verboten” und damit sich selbst als Handlungssubjekt erklärt habe und eben nicht den Staat oder das Ministerium, könne man auch eine persönliche Haftung der Ministerin prüfen.

Mehr zum Thema ‒ Zum Compact-Verbot: Faeser, Deutschlands Marie-Antoinette



Source link

Tags: AmtshaftungsklagedesFaesergegenMissbrauchNancyVereinsrechts
rtnews

rtnews

Related Posts

Ukraine will USA mit Abkehr vom US-Dollar ärgern
Deutschland

Ukraine will USA mit Abkehr vom US-Dollar ärgern

12/05/2025
0
Besuch in Saudi-Arabien: Trump will Einfluss Chinas in der Region eindämmen
Deutschland

Besuch in Saudi-Arabien: Trump will Einfluss Chinas in der Region eindämmen

11/05/2025
2
Putin hat die Welt erschüttert
Deutschland

Putin hat die Welt erschüttert

11/05/2025
12
Harsche Kritik für SPD-Chef Lars Klingbeil beim NRW-Landesparteitag
Deutschland

Harsche Kritik für SPD-Chef Lars Klingbeil beim NRW-Landesparteitag

11/05/2025
4
Ist der Dritte Weltkrieg unvermeidlich? Europa ist bereits auf ihn eingestellt
Deutschland

Ist der Dritte Weltkrieg unvermeidlich? Europa ist bereits auf ihn eingestellt

11/05/2025
1
Selenskij erklärt sich bereit, Putin zu persönlichen Gesprächen in der Türkei zu treffen
Deutschland

Selenskij erklärt sich bereit, Putin zu persönlichen Gesprächen in der Türkei zu treffen

11/05/2025
0
Next Post
Internationaler Gerichtshof fordert Ende israelischer Besatzung

Internationaler Gerichtshof fordert Ende israelischer Besatzung

Schüsse auf ukrainische Nationalistin in Lwow: Ex-Abgeordnete Farion schwer verwundet

Schüsse auf ukrainische Nationalistin in Lwow: Ex-Abgeordnete Farion schwer verwundet

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

I agree to the Terms & Conditions and Privacy Policy.

Recent Posts

  • Ukraine will USA mit Abkehr vom US-Dollar ärgern
  • Besuch in Saudi-Arabien: Trump will Einfluss Chinas in der Region eindämmen
  • Putin hat die Welt erschüttert
  • Harsche Kritik für SPD-Chef Lars Klingbeil beim NRW-Landesparteitag
  • Ist der Dritte Weltkrieg unvermeidlich? Europa ist bereits auf ihn eingestellt

Recent Comments

  1. picrin saeure zu Die Axt im Kopf erspart Strack-Zimmermann
  2. picrin saeure zu Bayern: CSU-Gesundheitsministerin will Krankenhäuser "auf Kriegsfall vorbereiten"
  3. picrin saeure zu "Bereit sein, für Deutschland zu sterben" – Konservative Parteien fordern Rückkehr zur Wehrpflicht
  4. picrin saeure zu Letzte INSA-Umfrage vor der Wahl: Union und Grüne verlieren
  5. picrin saeure zu Freie Arztwahl nur noch gegen Aufpreis? Vorstoß der Adenauer-Stiftung polarisiert
just-now.NEWS Deutschland

© 2022 Now News - Global News Network & Coronapedia

Navigate Site

  • Home
  • Datenschutzerklärung (EU)
  • Haftungsausschluss
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Impressum
  • Subscription
  • Kasse
  • Warenkorb
  • Mein Konto

Folge Uns Auf

Welcome Back!

Login to your account below

Forgotten Password?

Retrieve your password

Please enter your username or email address to reset your password.

Log In
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Home
  • Abonnement
  • Kategorie
    • Pandemie
    • Deutschland
    • Russland
    • USA
    • China
    • Welt
    • Wirtschaft
    • Gesundheit
    • Great Reset
    • Meinung
  • Mein Konto
  • Impress
    • Impressum
    • Cookie-Richtlinie (EU)
    • Haftungsausschluss
    • Datenschutzerklärung (EU)

© 2022 Now News - Global News Network & Coronapedia

This website uses cookies. By continuing to use this website you are giving consent to cookies being used. Visit our Privacy and Cookie Policy.
Are you sure want to unlock this post?
Unlock left : 0
Are you sure want to cancel subscription?