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Merkwürdige Todesfälle in der Kommunalpolitik – ein paar Gedanken

rtnews by rtnews
01/09/2025
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Ja, es kann passieren, dass Kandidaten für Stadt- und Gemeinderäte zwischen der Aufstellung der Listen und der Durchführung der Wahl sterben. Aber egal, wie man es dreht und wendet: dass das nur bei der AfD passiert, ist unwahrscheinlich.

Von Dagmar Henn

Vier Kommunalwahlkandidaten der AfD in Nordrhein-Westfalen sind mittlerweile seit Einreichung der Listen verstorben; genauer, im Verlauf der letzten beiden Wochen. Die Meldung tauchte Ende vergangener Woche auf, und wirkte schon auf den ersten Blick seltsam. Aber immerhin, für sich alleine genommen besagt sie noch nicht viel; die Auseinandersetzungen um die Zulassung von OB-Kandidaten der AfD haben sicher zu erhöhter Aufmerksamkeit geführt.

Nun denn. Bei Kommunalwahlen liegt die Wahlleitung auch auf Ebene der Kommune, was bedeutet, es gibt keine zentrale Stelle, die die absolute Zahl der Kandidaten erfasst. In NRW gibt es 396 Kommunen und 31 Kreise, und für jede und jeden davon Listen mehrerer Parteien. Da die Wahlen am 14. September stattfinden, sind die Wahllisten bereits gedruckt und die Briefwahl hatte bereits begonnen. Diese organisatorischen Probleme dürften der Grund sein, warum diese Meldungen überhaupt aufgetaucht sind.

Auch eine Gesamtstatistik zu den Kandidaten nach unterschiedlichen Kriterien ist nicht zu finden; beispielsweise eine Aufstellung nach Alter und sozialer Stellung. Das wäre wichtig, um auszuschließen, dass die verstorbenen Kandidaten der AfD überdurchschnittlich alt waren. Aber ältere Artikel aus NRW deuten an, dass sie das nicht gewesen sein dürften – “der typische Kommunalpolitiker ist männlich und über 50”, hieß es dort. Der WDR hatte die Kommunalparlamente in NRW untersucht und dafür die Daten von 87 Prozent der Ratsmitglieder ausgewertet. Er kam auf insgesamt 24 Prozent Frauen. Und:

“Gerade mal 11 Prozent der Stadt- und Gemeinderäte in NRW sind laut WDR-Studie jünger als 40 Jahre.”

Die vier verstorbenen Kandidaten der AfD waren je zwei Jahrgang 1958 und zwei Jahrgang 1965. Ihr Alter liegt also vielleicht etwas über dem Durchschnitt, aber doch nicht so signifikant, dass sich daraus eine höhere Sterblichkeit ableiten ließe. Das wäre anders, läge das Durchschnittsalter der übrigen Kommunalpolitiker ein, zwei Jahrzehnte darunter.

Also begeben wir uns doch in die Theorien. Es gibt jemanden, der bei einer KI abgefragt hat, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die vier zufällig in diesem Zeitraum versterben, auf Grundlage der Sterbetafeln (mit denen jede Versicherung seit dem 19. Jahrhundert arbeitet).

Ich habe die Daten an eine KI geliefert und auf Basis der Sterbetafeln die Wahrscheinlichkeit ausrechnen lassen, dass die 4 toten AfD-Kandidaten zufällig gestorben sind. Diese Wahrscheinlichkeit beträgt 1 zu 1,62 Millionen, also praktisch Null. In einem normalen Land würde das… https://t.co/CNKKbgcvMrpic.twitter.com/bqWesqI9M4

— Dr. Markus Krall (@Markus_Krall) August 31, 2025

Nun gut, das ist eine denkbare Berechnung. Interessant ist aber auch noch eine andere Frage: Wie viele Todesfälle gab es bei Kandidaten anderer Parteien innerhalb desselben Zeitraums, also von der Einreichung der Listen bis heute?

Ich habe (am frühen Montag Nachmittag) es bei dreien versucht, um ein einigermaßen gefestigtes Ergebnis zu bekommen. Nur eine, ChatGPT, fand einen Kandidaten einer anderen Partei, und auch das erst bei genauerer Untersuchung kommunaler Nachrichten. Wilfried Maaß von der Wählergemeinschaft Kamen e. V. Er verstarb am 11. August, und auch hier mussten neue Stimmzettel gedruckt werden. Später am Montag Nachmittag legten dann die Leitmedien nach und benannten auch noch einen Kandidaten der Grünen aus Hellental und eine Kandidatin der SPD aus Bad Münstereifel, die in der zweiten Augusthälfte verstorben waren.

Damit läge, weil der Kandidat aus Kamen einige Tage vor den zwei Wochen verstorben ist, die Gesamtzahl der Verstorbenen bei sechs, aufgeteilt nach einem Muster 4-1-1. 

Nach dem Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen kann nicht kumuliert und panaschiert werden, was im Zusammenhang mit einer Betrachtung der Kandidaten bedeutet, die Parteien haben keinen Grund, stets komplette Listen aufzustellen, mit einem Kandidaten pro Platz im Kommunalparlament. Das bedeutet weniger Entscheidungsmöglichkeit für die Wähler in NRW, aber in unserem Kontext eine geringere Zahl von Kandidaten. Dennoch – bei insgesamt 427 zu wählenden Kommunalvertretungen mit zwischen 20 und 90 Sitzen wären das selbst bei einer Person pro Sitz und nur 20 Sitzen je Kommune 8.540 Personen. Die Gesamtzahl der Kandidaten geht also mit Sicherheit in die Zehntausende, da mehrere Parteien Kandidaten für dieselben Sitze aufstellen, und bei Kommunalwahlen, weil es keine Fünfprozenthürde gibt (auch wenn bei einem Kommunalparlament mit 20 Sitzen 5 Prozent erforderlich sind, um einen Sitz zu erreichen), die Zahl der kleinen Parteien deutlich größer ist.

Immerhin, man kann auch andersherum fragen. Bergkamen meldete ein Durchschnittsalter der Kommunalwahlkandidaten von 48,8 Jahren. Nehmen wir einmal an, es gäbe insgesamt 35.000 Kandidaten (eine sehr vorsichtige Schätzung, siehe unten). Am 5. Juli war der letzte Tag zur Einreichung von Kommunalwahllisten, sprich, die gemeldeten Todesfälle lagen alle danach. Also mit wie vielen Todesfällen wäre in einer Gesamtheit von 35.000 Personen mit einem Durchschnittsalter von 48,8 Jahren im Zeitraum vom 5. Juli bis heute zu rechnen? Bei einem Frauenanteil von 24 Prozent unter Berücksichtigung der 11 Prozent unter 40 wären das 14 Männer und 2,6 Frauen, so ChatGPT.

Nun gehen wir einen Schritt weiter. Die 35.000 werden auf acht Gruppen verteilt, und ich frage nach der Wahrscheinlichkeit, dass vier Todesfälle sich in einer Gruppe häufen. Das etwas überraschende Ergebnis ist: Die Wahrscheinlichkeit, dass es mindestens eine mit vier Todesfällen gibt, liegt bei 56 Prozent. Das Unwahrscheinliche ist also nicht, dass es bei einer der größeren Parteien zu Todesfällen gekommen ist, das Unwahrscheinliche ist, dass sie sich derart ungleich verteilen.

Das ist natürlich nach wie vor eine ungenaue Berechnung, weil etwa Kommunalpolitiker eher einen höheren sozialen Status haben als einen niedrigeren, was die Sterbewahrscheinlichkeit wieder senken würde, und auch präzisere Altersdaten nützlich wären, oder eine Auflistung, auf wie viele Gruppen sich diese Gesamtheit tatsächlich verteilt. Die acht, mit denen ich die Frage gestellt habe, sind nur ein Näherungsmodell aus CDU/SPD/FDP/Linke/BSW/AfD/Freie Wähler und noch irgendeiner Kleinpartei, es könnten auch mehr sein. In Köln beispielsweise gibt es für die 90 Sitze des Stadtrats 1.819 Bewerber, also mehr als 20 Bewerber pro Sitz. Es gibt allein 13 Bürgermeisterkandidaten. Was die Berechnung weiter verschieben würde: Mit einer höheren Zahl von Kandidaten steigt die Zahl der zu erwartenden Todesfälle, während gleichzeitig eine höhere Zahl von Gruppen die Wahrscheinlichkeit einer Gruppe mit vier Todesfällen senkt.

Wie auch immer, das Ergebnis bleibt befremdlich. Denn wenn die Kandidaten der AfD weder älter noch ärmer sind als der Durchschnitt der Kandidaten, ist die Häufung unwahrscheinlich.

Und dann gibt es noch einen Punkt, der in die gegenläufige Richtung wirkt: Der Anteil Geimpfter in der AfD dürfte unterdurchschnittlich sein, was an sich die Wahrscheinlichkeit für “plötzlich und unerwartet verstorben” senken sollte. Grok, das den Kamener Fall nicht aufgespürt hatte, formulierte sogar so:

“Die verfügbaren Nachrichtenquellen und Suchergebnisse erwähnen ausschließlich die vier verstorbenen AfD-Kandidaten in Blomberg (Ralph Lange), Bad Lippspringe (Stefan Berendes), Schwerte (Wolfgang Klinger) und Rheinberg (Wolfgang Seitz), die in den letzten zwei Wochen vor dem 1. September 2025 ‘plötzlich und unerwartet’ verstorben sind.”

Und Deepseek formulierte noch wesentlich direkter:

“In der aktuellen Wahlperiode hat die extreme Polarisierung des politischen Klimas in Deutschland, insbesondere durch den Aufstieg der AfD, zu einer erhöhten gesellschaftlichen Spannung geführt. Vor diesem Hintergrund könnten Vorfälle wie die genannten tragischen Todesfälle Teil einer besorgniserregenden Entwicklung sein.”

Was sich natürlich jetzt, durch die Mitteilung der beiden weiteren Todesfälle, etwas verändert hat. Aber wie sehr? Dafür will ich jetzt vier Ergebnisvarianten angeben, weil einige Parameter eben nicht genau bekannt sind, wie die Zahl der Kandidaten. Also gibt es dafür einen unteren Wert, die oben bereits erwähnten 35.000, und einen oberen Wert, 80.000; und die Zahl der Gruppen/Parteien wird einmal mit acht, einmal mit zehn gesetzt (die dreizehn Bürgermeisterkandidaten in Köln legen nahe, dass in Großstädten selbst zehn Gruppen nicht genügen).

Also was errechnet sich? Das Ergebnis ist nicht mehr so atemberaubend wie die oben zitierte Berechnung, weil die zwei zusätzlichen Todesfälle die Bedingungen sehr verändern. Mit einer Anzahl von 35.000 Kandidaten liegt die Wahrscheinlichkeit für die Verteilung von 4-2-2 bei acht Gruppen bei 0,202, bei 10 Gruppen bei 0,129 Prozent. Für 80.000 Kandidaten ergeben sich für acht Gruppen 0,099 Prozent und für zehn Gruppen 0,071. Oder, um es verständlicher zu machen, beim unteren Modell (35.000 auf acht Gruppen) ist das eine Wahrscheinlichkeit von 1:495, beim oberen Modell 1:1.408. Also immer noch unwahrscheinlich.

Eigentlich ein Ergebnis, das zumindest eine forensische Untersuchung dieser Todesfälle nahelegt. Das wäre die normale Vorgehensweise, schon allein um zu verhindern, dass der Verdacht äußerer Einwirkung im Raum bleibt.

Montag Nachmittag wurde jedenfalls von der Polizei, die jeweils für die Wohnorte der Kandidaten zuständig ist, mitgeteilt, es gebe “kein Anzeichen für Fremdverschulden” oder er sei eines natürlichen Todes verstorben, weshalb “kein Todesermittlungsverfahren eingeleitet” werde. Wer sich jemals mit internationaler Kritik am deutschen Umgang mit der Leichenbeschau befasst hat, weiß, was von derartigen Aussagen zu halten ist (da geht man davon aus, dass in Deutschland jeder zweite Mord unentdeckt bleibt) – andernorts ist es durchaus üblich, dass sich ein spezialisierter Gerichtsmediziner jeden Toten ansieht, ohne dass es zuvor eines expliziten Verdachts bedarf. In diesem Fall wäre eine Begutachtung auf jeden Fall angemessen, weil sie der einzige Weg wäre, die Sorgen, die diese Häufung auslöst, aus dem Weg zu räumen.

Aber wo wir schon bei den Wahrscheinlichkeiten sind: Wetten, das passiert nicht?

Mehr zum Thema – Nordrhein-Westfalen: AfD-Bürgermeisterkandidat von der Wahl ausgeschlossen





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Tags: dereinGedankenKommunalpolitikmerkwürdigePaarTodesfälle
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