Mit gerichtlicher Genehmigung hat der Gründer des Messengerdienstes Telegram, Pawel Durow, Frankreich verlassen und ist nach Dubai gereist. Dies teilte die Nachrichtenagentur AFP mit. Wie es heißt, durfte der russischstämmige Geschäftsmann, der auch französischer Staatsbürger ist, das Land für mehrere Wochen verlassen. Durow soll am Samstagmorgen (Ortszeit) vom Flughafen Paris Le Bourget abgeflogen sein.
Anfang Februar berichtete die US-amerikanische Computerzeitschrift Wired unter Berufung auf einen Staatsanwalt, dass der IT-Unternehmer in Frankreich noch mindestens ein Jahr auf den Prozess warten müsse.
Am 28. Januar teilte die Pariser Staatsanwaltschaft der russischen Nachrichtenagentur RIA Nowosti mit, dass der Termin für die Verhandlung in dem Fall noch nicht festgelegt worden sei. Laut französischen Medien wurde Durow Anfang Dezember 2024 erstmals zur Sache vernommen. Das Verhör dauerte etwa zehn Stunden, hieß es.
Der Telegram-Gründer war am 24. August am Pariser Flughafen festgenommen und einige Tage später gegen eine Kaution von fünf Millionen Euro freigelassen worden. Er stand unter Aufsicht der Justiz. Durow musste sich zweimal pro Woche bei der Polizei melden und durfte Frankreich nicht verlassen.
Gegen Durow wird Medienberichten zufolge in zwölf Fällen ermittelt, unter anderem wegen Beihilfe zur Verwaltung einer Online-Plattform für illegale Transaktionen, Verbreitung von Kinderpornografie, Drogenhandel, Betrug und Geldwäsche. Außerdem wird ihm mangelnde Kooperationsbereitschaft gegenüber den Strafverfolgungsbehörden vorgeworfen. Dem Unternehmer drohen demnach bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug.
Durow selbst erklärte, er habe die Vorwürfe französischer Behörden als überraschend empfunden, da der Messengerdienst mehrere Maßnahmen zur Bekämpfung möglicher Bedrohungen ergriffen habe. Er habe unter anderem seit Langem dabei mitgewirkt, in Frankreich eine Hotline zwischen Telegram und den Behörden zur Terrorismusbekämpfung einzurichten. Laut Durow sollten Länder, die Ansprüche gegen Plattformen wie Telegram geltend machen, diese selbst verklagen, anstatt dessen Gründer strafrechtlich zu verfolgen.
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