Es ist die neueste Meldung, die unter der Überschrift “Schattenflotte” skandalisiert wird: der Rohöltanker Eventin (IMO 9308065), der manövrierunfähig etwa 20 Kilometer vor Rügen treibt.
Das Schiff, das 2006 von Samsung in Südkorea gebaut wurde, befindet sich auf dem Weg von Ust-Luga nach Port Said und, angesichts der in der Vergangenheit angefahrenen Häfen, wahrscheinlich auf dem Weg nach Indien. Derzeit sind nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks (NRD) ein Mehrzweckschiff und zwei Schlepper auf dem Weg zu dem Schiff. Der NDR spekuliert, ob der Tanker nach Dänemark oder nach Rostock geschleppt wird; deutsche Schlepper schleppen allerdings stets nur in deutsche Häfen, der Zielort dürfte also auf jeden Fall Rostock sein.
Dort wird das Schiff so lange im Hafen festgehalten werden, bis die Schäden behoben und abgenommen sind; so ist das Standardverfahren. Kritisch ist das Abschleppen vor allem, weil in dem Gebiet ein Sturm drohen soll.
Die Eventin, die unter der Flagge von Panama fährt, hat mit 19 Jahren allerdings genau das Durchschnittsalter der weltweiten Tankerflotte, ist also mitnichten ein “älterer, maroder Tanker”, wie der NDR das behauptet. Allerdings ist sie eines der Schiffe, die von der ukrainischen Regierung auf einer Sanktionsliste geführt werden, nicht jedoch auf der letzten Sanktionsliste der EU, auf der sich reihenweise andere Tanker finden, die ebenfalls die Route Russland–Indien oder Russland–China bedienen.
Wie sich die deutschen Behörden in diesem Fall verhalten werden, ist noch unklar. Im vergangenen Sommer wurde über den Kapitän der Atlantic Navigator II, ein Schiff, das unter der Flagge der Marshallinseln unter anderem russisches Uran für die USA transportierte, von der Staatsanwaltschaft Rostock eine Strafe wegen Sanktionsverstoßes verhängt. Ein rechtlich höchst fragwürdiger Schritt, da die auf dem Schiff befindlichen Güter erst mit dem Verlassen des Hafengeländes auf EU-Gebiet gekommen und erst ab diesem Moment gegen Sanktionen hätten verstoßen können, aber nie auch nur das Schiff verlassen haben.
Es ist also nicht auszuschließen, dass das Zollamt Stralsund auch diesmal mit einer Festhalteverfügung und die Staatsanwaltschaft Rostock mit einer Strafe reagiert. Schließlich ist die grundsätzliche Lage weitgehend identisch – auch die Atlantic Navigator II war aufgrund eines Motorschadens in Folge einer seerechtlichen Weisung nach Rostock geschleppt und weit über den zur Reparatur erforderlichen Zeitraum hinaus festgehalten worden.
Ob im damaligen Fall Reederei, Versicherung oder die Eigentümer der Waren das Zollamt Stralsund auf Schadensersatz verklagt haben, ist nicht bekannt. Mit Sicherheit aber wird das deutsche Vorgehen diesmal aufmerksam verfolgt werden, und zwar auch seitens der Empfänger der Tankladungen in Indien oder China.
Wobei durchaus noch kompliziertere Situationen vorstellbar sind, sollte sich mit einem der Schiffe auf der EU-Sanktionsliste ähnliches ereignen – diese dürften nämlich dann gar nicht in einen Hafen der EU geschleppt werden. Die Sanktionsregeln kollidieren hier mit dem Seerecht und im Falle der deutschen Gewässer noch stärker mit dem deutschen Recht, was allerdings erst im konkreten Fall sichtbar werden dürfte.
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