Am 24. März dieses Jahres erhielt die Französin Lorsque Valérie, bekennende Unterstützerin der Protestform der “Gelben Westen”, unerwarteten Besuch von der Polizei. Diese überbrachten ihr die Aufforderung zu einem Termin bei der lokalen Polizei-Behörde.
Als sie am frühen Nachmittag des gleichen Tages den Termin wahrnahm, erklärten ihr die Beamten, dass sie verdächtigt werde, sich vor der Mülldeponie in Arques, einer kleinen nordfranzösischen Gemeinde, rund zwei Stunden von Paris entfernt, neben dem – nicht von ihr getätigten – Schriftzug: “Macron ordure” (Macron Dreck/Müll) fotografiert haben zu lassen. Dieses Foto nutzte die Frau wiederum am 21. März, um in einem Facebook-Beitrag Folgendes zu schreiben:
“Der Müll wird morgen um 13:00 Uhr sprechen, für die Leute, die nichts sind, ist es stets im Fernsehen, wo man den Müll findet.”
Nun heißt es Aussage gegen Aussage oder auch finale Beweispflicht der potenziellen Ankläger. Tatsächlich hat Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am 22. März in den Mittagsnachrichten von France 2 und TF1 Fernsehinterviews zu den immensen Demonstrationen zum Thema Rentenreform in Frankreich gegeben. Ein pflichtbewusster Beamter hatte wiederum die Ermittlungen der Polizei in die Wege geleitet, da er eine Anzeige gegen X, später Valérie, eingereicht hatte. Der Grund: Er hatte den Facebook-Beitrag “entdeckt”. Die Lokalzeitung La Voix du Nord zitiert den Beamten mit den Worten:
“Ich habe von beleidigenden Fotos und Veröffentlichungen Kenntnis erhalten und es ist meine Pflicht, dies zu melden …”
Die Beschuldigte erklärt demgegenüber, dass große Mengen Facebook-Beiträge mit dem besagten Foto-Motiv existieren würden. Für Valérie sei die Sache daher nur so zu erklären:
“Man will an mir ein Exempel statuieren. Ich bin nicht der Staatsfeind Nr. 1”.
Bezugnehmend auf die Formulierung “ordure” wird es für die Richter schwierig werden, da Madame Valérie der “Auto-Korrektur” des Computerprogramms die diesbezügliche Schuld gibt. Dazu gibt sie der Zeitung zu Protokoll:
“Ich habe diese Veröffentlichung zwar gemacht, aber ich wollte ein Wortspiel machen und “l’or dur” (das Gold/der Goldige) schreiben, die Auto-Korrektur hat es geändert und ich habe es vor dem Absenden nicht noch einmal gelesen. Außerdem zitiere ich ihn (den Präsidenten) nicht einmal”.
Diese Argumentationslinie überzeugte jedoch die lokalen Beamten überhaupt nicht, daher wird es nun am 20. Juni wegen “Beleidigung einer Person, die eine öffentliche Autorität ausübt”, zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Laut französischen Medienangaben könnte sie der unbeachtete Auto-Korrekturfehler nun bis zu 12.000 EUR kosten. Valérie nimmt laut dem Artikel der Lokalzeitung an, dass die wahren Gründe der Anzeige woanders zu suchen sind:
“Ich teile sehr viele Videos über Polizeigewalt oder politische Gewalt, ich sage oft, was ich denke, aber immer unter Einhaltung des Gesetzes.”
Als aktive Gelbwesten-Unterstützer der Region “befinden wir uns in einer Zeit, in der die Einschüchterung stark ist und auf die Aktivisten ausgeübt wird”, so Valérie zusammenfassend. Die Anzeige habe daher keinerlei Auswirkungen auf ihr Engagement: Sie werde weiterhin demonstrieren und veröffentlichen, “aber ich werde meine Texte sorgfältiger lesen”, so die Beschuldigte resümierend.
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