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Kulturförderung à la Weimer: Streichliste bestimmt der Verfassungsschutz

rtnews by rtnews
05/03/2026
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Ein Preis für Buchhandlungen? Gott bewahre, wenn der an die Falschen ginge! Das scheint Kulturminister Wolfram Weimer gedacht zu haben. Er strich drei Buchhandlungen von einer Preisliste. Der Grund? “Erkenntnisse” des Verfassungsschutzes.

Der Deutsche Buchhandlungspreis ist keine gewaltige Auszeichnung; Buchhandlungen, die mit ihm ausgezeichnet werden, erhalten eine Förderung von höchstens 25.000 Euro. Das niedrigste Preisgeld liegt bei 7.000 Euro; zehn Buchhandlungen erhalten nur eine undotierte Empfehlung. Maximal erhalten jährlich 118 Buchhandlungen das Gütesiegel des Deutschen Buchhandlungspreises.

Nun hat Wolfram Weimer, eben jener Kulturstaatsminister, der zu Beginn seiner Amtszeit gleich mit dem “Ludwig-Erhard-Seminar” auffiel, bei dem für 80.000 Euro ein Abend mit einem Bundesminister gebucht werden konnte, drei der 118 Buchhandlungen von der Liste streichen lassen. Die Begründung? “Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse”.

Grundlage dafür war für das Haus Weimer das sogenannte “Haber-Verfahren” aus dem Jahr 2017. Damals hatte Emily Haber, Staatssekretärin im Innenministerium, sämtliche Ministerien per Brief aufgefordert, vor der Vergabe von Fördergeldern den Verfassungsschutz zu befragen; Ziel sei es, die “missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische und terroristische Organisationen, Gruppierungen und Einzelpersonen” zu verhindern.

Dabei stellt sich nicht nur die Frage, wie eine Buchhandlung, die prämiert wird, diese Fördergelder missbrauchen soll – üblicherweise finanzieren diese Mittel dann Veranstaltungen und Lesungen, nur eben einige mehr, als ohne die Förderung möglich gewesen wären. Eine geförderte Buchhandlung bleibt eine Buchhandlung, und die Preise sind nicht weltbewegend – nur drei der 118 prämierten Buchhandlungen erhalten die Höchstförderung von 25.000 Euro.

Sogar im Haber-Schreiben selbst heißt es: “Das Bundesministerium des Innern geht dabei davon aus, dass die Ressorts Anfragen nur zu solchen Organisationen, Personen und Veranstaltungen stellen, die unbekannt sind (z. B. weil sie bislang noch nicht in Erscheinung getreten sind) oder deren Unbedenklichkeit sich nicht aus dem jeweiligen Kontext erschließt.”

Alle drei von Weimer von der Liste gestrichenen Buchhandlungen, Die schwankende Weltkugel aus Berlin, die Rote Straße aus Göttingen und The Golden Shop aus Bremen, besitzen eine Internetpräsenz, auf der auch kommende wie vergangene Veranstaltungen einzusehen sind. Alle drei Buchhandlungen bestehen seit über zehn Jahren: seit 2012, 1972 und 2007 (in der obigen Reihenfolge). Sie sind also weder unbekannt noch lässt sich aus dem Kontext nicht erschließen, worin ihre Tätigkeit besteht.

In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags von 2000 wurde zudem die Rechtmäßigkeit eines derartigen Vorgehens angezweifelt. Darf das Staatsministerium für Kultur überhaupt Daten beim Verfassungsschutz abfragen? Die Bewertung von Empfängern eines der kleineren Kulturförderpreise gehört nicht zum Aufgabengebiet des Verfassungsschutzes, das das Verfassungsschutzgesetz benennt. “Zweifel bestehen dagegen, ob es für die Datenabfrage seitens der anfragenden Behörde eine Rechtsgrundlage gibt.”

Für den Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung war bereits im Jahr 2019 “die Durchführung des Haber-Verfahrens auf Basis der aktuellen Gesetzeslage datenschutzrechtswidrig”. Auch das Bundesverfassungsgericht stellte an die Übermittlung derartiger Informationen an derartige Behörden die Voraussetzung, dass es um ein besonders gewichtiges Rechtsgut gehe. Eine Förderung von höchstens 25.000 Euro als “gewichtiges Rechtsgut”?

Die Abfrage beim Verfassungsschutz bezog sich übrigens auf alle 118 Buchhandlungen; die informationelle Selbstbestimmung wurde also auch bei all jenen Buchhandlungen verletzt, die Minister Weimer auf der Liste beließ. Und die Antwort, die der Verfassungsschutz geben darf, besteht nicht aus mehr, als dass über die Buchhandlungen “Erkenntnisse vorliegen”. Worauf diese Erkenntnisse beruhen, wird nicht erwähnt – und darf auch nicht erwähnt werden. Wobei es schon eine interessante Information ist, dass Buchhandlungen überhaupt zum Gegenstand von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes werden.

Könnte sein, dass Wolfram Weimer damit den zweiten Skandal seiner Amtszeit geschaffen hat. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat sich bisher noch nicht dazu geäußert. Der Sachverhalt legt jedoch nahe, dass es in der einen oder anderen Weise zu einer juristischen Überprüfung kommen dürfte.

Mehr zum Thema – Medienbericht: Merz-Staatsminister verkauft Abendessen mit Kabinettsmitgliedern für 80.000 Euro



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Tags: bestimmtderKulturförderungStreichlisteVerfassungsschutzWeimer
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