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"Keine Daten vorhanden": PEI gibt zu, brisante Verdachtsfälle gar nicht auszuwerten

rtnews by rtnews
18/04/2023
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Das Paul-Ehrlich-Institut wertet gemeldete Verdachtsfälle von tödlichen und schweren Nebenwirkungen nach einer Coronaimpfung offenbar weder aus noch zählt es sie. Dies behauptete es selbst im Zuge einer Informationsfreiheitsanfrage. Demnach verweigert es seine gesetzliche Pflicht – und die Regierung schaut zu.

Von Susan Bonath

Seit fast einem Jahr versuche ich vergeblich mittels Presseanfragen und Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Auskunft vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) über geheim gehaltene Sicherheitsdaten zu den COVID-19-Vakzinen zu erhalten. Dazu gehören gemeldete Todesfälle sowie tödliche und schwere Komplikationen bei Kindern und Jugendlichen, die im Verdacht stehen, durch die Spritzen ausgelöst worden zu sein. Angeblich liegen dem PEI die Daten nicht vor.

Sollte dies stimmen, käme das PEI nicht einmal seinen grundlegendsten gesetzlichen Pflichten nach, denn die ureigene Aufgabe dieser dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellten Behörde ist es, dort gemeldete Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu sammeln, zu überprüfen und auszuwerten. Wenn das PEI aber gar keine Zahlen – wie es behauptet – zu den gravierendsten Sicherheitsrisiken wie Tod oder schweren Schädigungen herausgefiltert hat, überwacht es die Sicherheit der neuartigen Präparate schlicht nicht.

Verheimlichte Tote und geschädigte Kinder

Von vorn: Zu Beginn der Corona-Impfkampagne gab das PEI noch regelmäßig sogenannte Sicherheitsberichte heraus. Darin führte es allerlei unterschiedliche gemeldete Verdachtsfälle von Nebenwirkungen auf, darunter auch Todesfälle. Letztere beliefen sich bis Ende 2021, also binnen eines Jahres, auf 2.255 Verstorbene, darunter bereits acht Kinder. Bis Ende Juni 2022 waren der Behörde schon 3.023 Todesfälle im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gemeldet worden.

Für die Zeit ab Juli 2022 veröffentlichte das PEI einen neuen Bericht bis Ende Oktober. In diesem machte es jedoch keine Angaben mehr zu weiteren Todesfällen. Allerdings nannte es die Zahl schwerwiegender Verdachtsfälle: fast 51.000 angezeigte Schäden. Das macht einen Fall auf rund 3.700 Impfdosen oder auf rund 1.275 geimpfte Personen. Von “sehr selten” kann da kaum die Rede sein, vor allem, wenn man die seit Langem bekannte massive Untererfassung einbezieht.

Gesonderte Daten zu schweren und tödlichen Verdachtsfällen bei Minderjährigen fehlen in den PEI-Zahlenwerken bereits seit Anfang des vergangenen Jahres. Gerade bei Kindern, die in der Medizin bekanntlich keine “kleinen Erwachsenen” sind, sollte man eigentlich genauer hinschauen.

PEI watscht Presse und Bürger ab …

Seit vielen Monaten weigert sich das PEI, diese Zahlen an die Presse herauszugeben, wie RT DE berichtete. Dafür lieferte es drei Begründungen: Erstens verwies es an die Europäische Arzneimittelbehörde EMA, wo man allerdings die erfragten Angaben für Deutschland nicht bekommt. Zweitens erklärte das PEI, dass es ein Offenlegen dieser Daten für “nicht relevant” oder “nicht zielführend” halte. Drittens behauptete es, dass es nicht über diese Zahlen verfüge oder sie nicht verpflichtend für die Presse aufbereiten müsse.

Um eine öffentliche Verfolgung des Vorganges zu ermöglichen, entschied ich mich Mitte Januar dieses Jahres, das Gewünschte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) über das Onlineportal Frag den Staat zu beantragen. Ich begehrte folgende Daten jeweils bis Ende 2022: die Anzahl der gemeldeten Todesfälle insgesamt, die Anzahl der schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfälle bei Kindern sowie die Anzahl der gemeldeten Fälle von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen. Letztere gehören zu den anerkannten schwerwiegenden Nebenwirkungen, insbesondere bei jungen Menschen. Außerdem sollte das PEI alle amtlichen Informationen zum Ausgang dieser schweren Verdachtsfälle herausgeben.

… wertet Sicherheitsdaten nicht aus …

Das PEI reagierte abweisend, die Öffentlichkeit müsse sich mit den lückenhaften Angaben in seinen Sicherheitsberichten begnügen, erklärte es sinngemäß. Überdies gebe es keinen Anspruch der Bürger darauf, dass Behörden – gezielt für diese – weitere Informationen erstellten. Das PEI machte damit unmissverständlich deutlich, dass egal, wie viel gemeldet wird, es nicht daran interessiert sei, wie viele Todesfälle, Herzentzündungen oder schwere Schäden bei Kindern darunter seien. Wir sehen uns die Fälle noch nicht einmal an.

Glaubt man den Ausführungen des PEI, verschwinden die von Ärzten, Betroffenen oder Angehörigen gemeldeten Verdachtsfälle offenbar in einem dunklen Loch. Die Behörde interessiert sich anscheinend nicht dafür, wofür sie zuständig ist: Sicherheitsdaten. Da die Impfstoffe nicht aktiv überwacht werden, ist das (viel kritisierte) passive Meldesystem die einzige Möglichkeit, Risiken zu erkennen. Das jedoch ist wohl kaum möglich, wenn das PEI nicht einmal die Anzahl der Todesfälle oder auffälliger Nebenwirkungen kennt.

Ich beantragte daraufhin einen widerspruchsfähigen Bescheid, um dagegen vorgehen zu können. Auch in diesem suggerierte das PEI, dass es die erfragten Zahlen erst aufwendig erstellen müsse, da sie nicht vorhanden seien. Es wisse also nicht, wie viele Verstorbene, schwer erkrankte Kinder und Betroffene von Herzentzündungen unter den Meldefällen seien. Den Ausgang der Erkrankungen hat das Institut demnach in keinem einzigen Fall dokumentiert. Wenn das PEI nicht gelogen hat, könnte man es wohl abschaffen.

Zusammen mit Rechtsanwältin Brigitte Röhrig legte ich Anfang März Widerspruch ein. Dazu verdeutlichte ich die Relevanz und Brisanz dieser Daten, da es massive Hinweise auf erhöhte Risiken gibt. So wurden im Zusammenhang mit den COVID-19-Präparaten 28-mal mehr Todesfälle und fast 9-mal mehr schwere Nebenwirkungen gemeldet als in den 21 Jahren davor für alle Impfstoffe zusammen. Solange das PEI aber die Daten verheimlicht, ist das für die Öffentlichkeit nicht überprüfbar. Auch die Datenbank für die Jahre 2000 bis 2020 entfernte das PEI vor gut einem Jahr von seiner Webseite.

… weist die Informationsfreiheitsbehörde ab …

Ich wurde noch in anderer Hinsicht tätig: Anfang Februar kontaktierte ich den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI). Diese Behörde soll sich auch für den Zugang von Bürgern zu Informationen nach dem IFG einsetzen. Am 6. Februar erbat sie daraufhin eine Stellungnahme vom PEI. Es sollte erläutern, warum es die erwünschten Informationen nicht herausgeben wolle.

Das PEI ließ die Frist zunächst tatenlos verstreichen. Anfang März erinnerte der BfDI das Institut erneut und setzte eine weitere Frist bis zum Ende desselben Monats. Die Antwort traf offenbar Anfang April dort ein. Das PEI hatte dem BfDI Ähnliches mitgeteilt, wie zuvor auf die Anfrage. Wörtlich schrieb der Verantwortliche mir:

“Zusammengefasst hat das PEI im Wesentlichen darauf abgestellt, dass die von Ihnen erbetene Zusammenstellung von Impfnebenwirkungen von COVID-19-Impfstoffen dem PEI in der gewünschten Form nicht vorlägen.”

Ich reagierte darauf wiederum mit einer Stellungnahme, die ebenfalls auf dem Onlineportal Frag den Staat einsehbar ist. Die Erfolgsaussichten erscheinen allerdings gering. Auch den Widerspruch hat das PEI bisher nicht in der Sache beschieden. Sollte es diesen ebenfalls abweisen, bliebe nur eine Klage auf Herausgabe der erfragten Daten übrig.

… und ignoriert das Infektionsschutzgesetz.

Man kann nur darüber spekulieren, warum das PEI derart mauert. Bekam es vielleicht eine entsprechende Order von oben, also vom BMG unter Minister Karl Lauterbach (SPD), dem es untersteht? Das ist wahrscheinlich, denn auch das Ministerium hatte entsprechende Anfragen bereits mit ähnlichen Begründungen abgewiesen.

Anders könnte das PEI wohl kaum damit durchkommen. Schließlich hält es sich auch in anderer Hinsicht nicht an Gesetze. So verpflichtete das Infektionsschutzgesetz das Institut dazu, die Daten der gesetzlichen Krankenkassen einzuholen und auszuwerten, um möglichen Impfschäden gezielt auf die Spur zu kommen. Doch die wurden nicht einmal übermittelt, beide Seiten zeigten keinerlei Interesse.

Anfang 2022 geriet das PEI deshalb unter Druck. Der damalige Vorstandschef der Betriebskrankenkasse BKK ProVita, Andreas Schöfbeck, hatte das PEI mit einem Brief auf erhebliche Warnsignale hingewiesen und Alarm geschlagen. Zu einer Beratung kam es nie, denn die Kasse warf Schöfbeck wenig später raus.

Zugleich aber flog auf, dass die gesetzlichen Kassen allesamt niemals die geforderten Daten an das PEI geliefert hatten. Ende März 2022 behauptete das PEI schließlich, es halte diese Patientendaten ohnehin für nicht relevant. Angeblich seien die Codierungen zu ungenau, um Schlüsse daraus zu ziehen. Mit anderen Worten: Das PEI selbst hält es nicht für notwendig, sich an das Gesetz zu halten und kommt damit durch.

Regierungsamtlich gemanagter Pharmaskandal?

Bis heute hat das Bundesinstitut diese Daten weder eingefordert noch ausgewertet. Dabei liegen sie seit einer Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag zumindest bis zum ersten Quartal 2022 vor, veröffentlicht von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter “Datentabelle Diagnosecodes“. Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte die KBV auf Druck der AfD eine Auswertung ins Internet gestellt, wonach die Kassenärzte im Jahr 2021 fast 2,5 Millionen mal Patienten wegen einer Impfnebenwirkung behandelten. Das war eine Behandlung pro bundesweit 62 verspritzten Dosen.

Bei all dem drängt sich ein Eindruck geradezu auf: Die Bundesregierung und ihre Behörden wollen offenbar keinerlei Sicherheitsdaten zu den Coronaimpfstoffen erheben – Gesetze hin oder her. Anfragende Journalisten und Bürger werden mit fadenscheinigen Ausflüchten abgewimmelt, Daten nicht erhoben, nicht ausgewertet oder einfach nur vor der Öffentlichkeit verheimlicht.

Erinnert sei an die regierungsamtlich organisierte, monatelange Nötigung von Alt und Jung, sich mit den COVID-19-Präparaten impfen zu lassen. Hat man schwerwiegende Risiken zulasten der Bevölkerung bewusst in Kauf genommen und will man sie nun vertuschen? Die Geschichte hat das Potenzial, zum größten Medizin- und Pharmaskandal in der Geschichte der Bundesrepublik zu werden – und das unter dem Management der Bundesregierung.

Mehr zum Thema – “Schwachsinnige Maßnahme” verweigert: 60-Jährige muss drei Monate im Gefängnis verbringen



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Tags: auszuwertenbrisanteDatengargibtnichtPEIquotkeineVerdachtsfällevorhandenquot
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